Viele Betroffene von Abzock-Seiten lassen sich verunsichern von der Drohung mit dem Inkassobüro:
Für Viele klingt es so, als würde es dann nicht mehr lange dauern, bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht. Und obwohl dieses Bild vom “mächtigen Inkassobüro” falsch ist, nutzen es dubiose Geschäftemacher gezielt aus, um den Leuten Angst zu machen.
Was kann ein Inkassobüro tun?
Tatsächlich hat ein Inkassobüro überhaupt keine eigene Macht.
Die typischste Form von Inkassobüros arbeitet lediglich mit Vollmacht des Gläubigers. Oder, mit anderen Worten: Es schreibt nur Briefe in seinem Namen — und lässt sich davon vom Gläubiger bezahlen.
Das Inkassobüro darf sie nur daran erinnern, dass Sie die Rechnung bekommen haben — und sie darum bitten, den Betrag freiwillig zu bezahlen, wenn Sie ihn für berechtigt halten.
Das Inkassobüro kann Sie genauso wenig zu einer Zahlung zwingen wie Ihr Nachbar.
Geld vom Schuldner bekommt das Inkassobüro — genauso wie jeder andere Normalsterbliche auch — nur dann,
a) wenn der Schuldner freiwillig einlenkt und zahlt oder
b) nachdem es die Forderung vor Gericht eingeklagt hat und das Gerichtsverfahren gewinnt.
Das bedeutet für Sie:
Niemand kann Sie zwingen, irgendetwas zu zahlen, solange der Anspruch nicht von einem Gericht rechtskräftig festgestellt worden ist.
Auch ein Gerichtsvollzieher kann erst zu Ihnen kommen, nachdem
-
der Gläubiger sie gemahnt hat,
-
der Gläubiger Klage bei Gericht erhoben hat und die Kosten für das Gerichtsverfahren aus eigener Tasche vorgestreckt hat,
-
der Gläubiger das Gerichtsverfahren gewonnen hat,
-
Ihnen das Urteil zugestellt wurde und Sie sich trotz des Urteils zu zahlen weigern,
-
der Gläubiger eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils bekommt und
-
der Gläubiger einen Gerichtsvollzieher beauftragt.
Wenn Ihnen eine Abzockseite Mahnungen über ein Inkassobüro schickt, ist es also noch ein weiter Weg, bis man gegen Sie vollstrecken könnte:

Abzockseiten bleiben in diesem Schema immer in dem grünen Bereich:
Sie schicken Ihnen Rechnungen.
Sie schicken Ihnen Mahnungen und Drohungen.
Aber sie werden sich davor hüten, zu Gericht zu gehen!
Diese Leute wissen ganz genau, dass Sie vor Gericht verlieren würden. Und vor allem wissen Sie, dass es sich schnell rumsprechen würde, wenn ein Gericht sich mit Ihrem Geschäftsmodell beschäftigt.
Abzockseiten scheuen das Licht — und deswegen geben sie auf, wenn ihre Opfer sich von Mahnungen nicht einschüchtern lassen.
Sie können das auch ganz leicht überprüfen:
Googeln Sie nach Worten wie “Mitfahr-Verein Rechnung”. Sie werden mehrere hundert Betroffene finden, die in Foren und auf Blogs erzählen, dass man Ihnen Rechnungen und Mahnungen geschickt hat. Fast alle dieser Leute schreiben, dass sie diese Rechnungen und Mahnungen ignorieren. Solche Berichte liegen zum Teil Monate zurück — und trotzdem werden Sie nicht einen einzigen Fall finden, wo ein Betroffener berichten würde, dass er von der Abzockseite verklagt worden wäre.
Kann durch das Inkassobüro meine Rechnung nicht teurer werden?
Das Inkassobüro kann für seine Tätigkeit Gebühren fordern.
Allerdings:
Diese Gebühren müssen sich nach dem Streitwert richten. Und wenn es um eine Forderung von 200 € geht, dürfen die Gebühren des Inkassobüros schon mal nicht höher sein als 16,25 €.
Und vor allem:
Damit das Inkassobüro seine Gebühren von Ihnen verlangen kann, muss auch erstmal die Forderung berechtigt sein. Und das ist bei Abzockseiten eben gerade nicht der Fall.
Muss ich damit rechnen, dass ein Inkassobüro mich anruft… oder dass gar eines Tages Schuldeneintreiber vor meiner Tür stehen?
Selbst wenn Sie jemand anrufen oder besuchen würde:
Sie bräuchten weder mit ihm reden, noch müssten Sie ihn reinlassen. Das Inkassobüro hat keinen “Durchsuchungsbefehl”, und es kann auch nie einen erlangen. Nur ein Gerichtsvollzieher darf zur Pfändung Wohnungen durchsuchen — und auch das nur dann, wenn die Forderung berechtigt ist, wenn es ein Urteil von einem Gericht gibt und wenn das Gericht die Wohnungsdurchsuchung angeordnet hat.
Die Daumenregel heißt:
Bevor jemand bei Ihnen zu Hause vollstrecken kann, müssen Sie mehrfach Post vom Amtsgericht oder Landgericht im Briefkasten gehabt haben.
Und in keinem Fall kann ein Inkassobüro Sie mit Gewalt zu Zahlungen zwingen.
Ein Inkassobüro kann Ihnen Briefe schreiben.
Aber:
Sie haben immer das Recht, das Inkassobüro zu ignorieren.
Und bei “kleinen Forderungen” (also bei jedenfalls allem unter tausend Euro) brauchen Sie sich sowieso keine Sorgen zu machen:
Sie haben ja gesehen — wenn auf der Rechnung nur 200,- € stehen, kann das Inkassobüro daran höchsten 16,25 € verdienen. Und für das Geld wird sich dort keiner die Mühe machen, Sie persönlich zu besuchen, oder auch bloß anzurufen bei Ihnen.
Sie werden ein paar Briefe bekommen.
Aber das war’s dann auch schon.
Popularity: 15% [?]












{ 4 Kommentare… einen eigenen schreiben }
ich habe auch eine rechnung von mobilboard bekommen
ich habe auch registert ,mein fehle ist nicht abg nicht gelesen.
deshalb habe ich jetzt angst.
meine frage ist….kann man das ip heraus finden ?
soll ich bezahlen und kennt jemanden das mir sagen?
ich bitte um hilfe.
beste grüsse
anne
Hallo Anne,
auch bei Ihnen hat mobiboard keinen Anspruch auf Zahlung. Bitte folgen Sie deshalb den Empfehlungen dieses Blogs und zahlen Sie nicht auf diese Rechnungen.
Mit freundlichen Grüßen
Legler&Collegen
Hallo Legler&Collegen
vielleicht können Sie mir Auskunft geben! Ich habe Heute Post vom Inkasso Büro bekommen und bin jetzt natürlich verunsichert. Ich bin gleich auf beide Abzockerseiten, Mobiboard und drive2u reingefallen. Ich hab mich so verhalten, wie in Ihrem Forum beschrieben. Ich möchte kein gerichtliches Mahnverfahren wegen so einem Blödsinn aber natürlich auch nicht solche Leute unterstützen! Bitte sagen sie mir doch wie ich mich zu verhalten habe! Würde auch gerne juristischen Rat in Anspruch nehmn!
Mfg
Hallo, auch ich bin auf die mobiboard Inkasso-Drohung hereingefallen. Allerdings habe ich nur einen Teilbetrag überwiesen, trotzdem blöd, denn das Geld ist unwiderruflich verloren.
Ich hatte eine Rechtsanwältin beauftragt, das Geld zurückzufordern (das war im November 2009), sie schrieb mehrere Briefe und es kam überhaupt keine Reaktion.
Aufgrund dieser Erfahrung bin ich nun sehr vorsichtig geworden, irgendwo im Internet meine Daten anzugeben und auf irgendwelche Rechnungen mit Zahlungen aus Angst vor Inkasso oder solchem Mist zu reagieren.