Mehrere Leser haben uns auf mobiboard.de aufmerksam gemacht.
Die Seite gibt sich, wie Mitfahr-Verein.de, als Börse für Mitfahrgelegenheiten. Und die Nutzer erhalten, wie bei Mitfahr-Verein.de, auch hier offenbar nach der Registrierung überraschend eine Rechnung.
Vor der Seite warnt inzwischen schon die Datenbank “Internet Abzocke von Computerbild.de.
Betrieben wird mobiboard.de seit Mai 2009 von Herrn Reinhold Fett aus Peitz in Brandenburg.
Bislang haben wir das Angebot von mobiboard.de noch nicht prüfen können. Wir können deshalb derzeit auch noch nichts darüber sagen, ob Sie den Rechnungsbetrag zahlen müssen oder nicht.
Wir werden dieses Angebot prüfen — aber bevor wir das können, brauchen wir ein Mandat. Damit wir Mobilboard.de für möglicherweise überraschende Rechnungsstellungen abmahnen können, muss uns ein ehrlicher Mitbewerber von mobiboard.de beauftragen.
Wenn Sie wollen, dass gegen Mobiboard.de etwas unternommen wird, schreiben Sie ehrliche Mitfahrzentralen an. Verlangen Sie, dass sie rechtlich gegen wettbewerbswidriges Verhalten von Mobiboard.de vorgehen — und dass sie einen Rechtsanwalt damit beauftragen, das Verhalten von Mobiboard.de zu prüfen und gegebenenfalls abzumahnen.
Hier ist eine Liste von Mitfahrzentralen, an die Sie schreiben können:
- http://www.mitfahrgelegenheit.de
- http://www.hitchhikers.de
- http://www.mitfahrzentrale.de
- http://www.mitfahrgelegenheiten.de
- http://www.drive2day.de
- http://www.mfz.de
http://www.online-mitfahrzentrale.com*http://www.mitfahrgebote-gesuche.de*- http://www.quoka.de/mitfahrgelegenheiten
* Bei diesen Seiten handelt es sich offenbar um weitere Abzock-Seiten. Vielen Dank an Floyd für den Hinweis!
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{ 55 Kommentare… einen eigenen schreiben }
ich habe 2 mal abmahlung von mobiboard per email bekommen.
mobiboard werden mich di rechung an Insaskosbüro weiter geben.
was soll ich machen,kennen jemand über web. mobiboard.
bezahlen oder nicht ?
ich bitte um hilfe
mfg
lee_B
Entschuldigung, aber bei:
http://www.online-mitfahrzentrale.com
handelt es sich nur um eine Landingpage für das Abzockeangebot drive2u.de, siehe
http://www.youtube.com/watch?v=uNule1jTMSM
und bei
http://www.mitfahrgebote-gesuche.de
noch schlimmer um eine Abofalle des Herrn Reinhold Fett, der auch das Mobiboard betreibt.
Weitere Infos hier
http://www.abzock.net/index.php/Reihold_Fett
Ja, bei soviel Abzockern ist es schwer die Guten von den schlechten zu unterscheiden.
Ich würde mich freuen wenn Sie das editieren könnten!
ist bei mir mit Mobiboard ähnlich. Hab eine Rechnung bekommen, die ich dann gleich per Mail angefechtet habe … dann knapp 2 Wochen keine reaktion und jetzt die erste Mahnung, worauf ich die netten Herren auf meine Anfechtung hingewiesen habe und die Mahnung darauf keine richtige Reaktion ist etc.
Werde aber weiterhin nicht zahlen, hab denen das geschrieben als Anfechtung … wie gesagt mit bisherig einziger Reaktion einer Mahunung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit ihrer E-Mail vom 29.08.09 machen Sie einen Betrag in Höhe von 88,80 Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.
Ich bin jedoch davon überzeugt, dass ich keinen – zumindest jedoch keinen kostenpflichtigen – Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe.
Nach Inaugenscheinnahme Ihrer Homepage habe ich festgestellt, dass der Preishinweis versteckt ist, offenbar in der Absicht, unentdeckt zu bleiben. So sind die Kosten in den AGB bei der Registrierung in dem Scrollfenster so platziert, dass man die anfallenden Kosten nicht direkt wahrnehmen kann. Es hat somit den Anschein, als werde die Leistung kostenlos angeboten.
Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.
Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.
Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.
Mit freundlichen Grüßen
@lee_B:
Zum Thema Inkassobüros:
http://mitfahr-verein.leglerundcollegen.de/47/mythos-inkassoburo-warum-sie-vor-inkassounternehmen-keine-angst-haben-brauchen.html
Sie können einfach Widerruf erklären. Per E-Mail an die Adresse, die als Widerrufsadresse in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von mobiboard genannt ist. Danach können Sie die Sache vergessen.
@Floyd:
Vielen lieben Dank für den Hinweis. Sehr interessant auch das “Abzock-Wiki”. Schade dass die Seite noch nicht bei Google erscheint, wenn man nach den einschlägigen schwarzen Schafen sucht.
@dumdidum:
Perfekt! :)
Auf meine Mail haben die mir jetzt sogar geantwortet … denke aber dass es das Beste ist die Mail zu ignorieren … habe meinen Standpunkt ja kund getan und es ist deutlich ersichtlich, dass das ne Massenmail war die ich gerade bekommen habe. Ist denke ich das Beste, oder?
Hier deren Antwort auf meine Mail von oben:
Sehr geehrte Frau xy,
wir haben Ihre Email erhalten und möchten nochmals folgende Sachlage erläutern damit auch Sie alle Fragen weitgehend beantwortet bekommen:
1.) Besteht eine Vertragsbindung zwischen mobiboard.de und mir?
Im Rahmen der Registration haben Sie Angaben tätigen müssen, welche Ihre eindeutige Identifikation sicherstellt. Im weiteren mussten Sie im 2. Schritt der Registration die Nutzungshinweise sowie AGB´s als gelesen und akzeptiert bestätigen, um die Registration fortsetzen zu können. Als Sicherheitsmaßnahme und auch zum Schutz gegen Betrugsversuche, wurde Ihre IP Adresse mit Uhrzeit und Anbieterkennung gespeichert. Um die Registration endgültig abzuschließen, mussten Sie nun den Link in Ihrer Email durch anklicken bestätigen. Ihre Registration ist damit abgeschlossen und ein Vertragsverhältnis wurde rechtskräftig.
2.) Ich habe die AGB´s nicht gelesen und dennoch als “gelesen und akzeptiert” geklickt. Da ich keine andere Preisinformation gesehen hatte, brauche ich nicht zu zahlen.
Falsch! In einem Urteil vom 14.6.2006 hat sich nun auch der Bundesgerichtshof mit der Frage der Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen in Internetgeschäfte befasst. Dabei wurde festgestellt das der Anbieter davon ausgehen kann, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bestellern wahrgenommen werden können, wenn dies nur durch einen Link möglich ist. Gerade hier standen bei Mobiboard.de die AGB´s direkt zum lesen bereit.Der Jenige, der im Internet Bestellungen tätigt, ist mit den Gepflogenheiten des Internets vertraut. Darauf darf sich auch der Anbieter verlassen. Wichtig ist nur, dass sich der Link zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Bestellseite bzw. im zweiten Schritt der Registration gut sichtbar befindet. In diesem Fall sogar permanent einsehbar und über den Button “INFOS” der Webseite an sich auch druckbar! Ebenfalls kann eine erfolgreiche Registration nur bei uns abgeschlossen werden, wenn Sie durch ein Häkchen bestätigen die AGB´s gelesen und akzeptiert zu haben.
3.) Wie kündige ich richtig?
Um den Service von mobiboard.de zu kündigen, reicht es nicht aus eine Email mit “Ich kündige” zu schreiben. Bitte beachten Sie hierzu auch die AGB´s. Wir bieten Ihnen dennoch den bequemen Onlineweg an, indem Sie sich mit Ihrem Passwort und der Benutzerkennung einloggen und unter “Profil bearbeiten” ganz unten beim Thema “Schluss” die “ordentliche Kündigung” wählen. Eine außerordentliche Kündigung kommt wohl nicht in betracht, da Sie den Service ohne technische Mängel jederzeit nutzen können (Vertragserfüllung). Ihre Kündigung bleibt solange wirkungslos, wie Sie nicht unser hierzu bereitgestelltes Formular wie oben beschrieben nutzen oder alternativ auf dem Postweg an unsere Firmenanschrift (siehe Impressum mobiboard.de).
WICHTIG: Bis zum Ende der 12 monatigen Mitgliedschaft, sind Sie als Vollmitglied verpflichtet sich an die AGB´s und Nutzungshinweise zu halten. Dies beinhaltet auch die Mitgliedsgebühr für besagten Zeitraum. Wenn nicht binnen 3 Monate vor Ablauf gekündigt wurde, wird Ihre Mitgliedschaft stillschweigend um weitere 12 Monate verlängert.
4.) Widerruf Probezeit
Wir wollen nicht das Sie die Katze im Sack kaufen. Daher hat sich Mobiboard.de entschlossen, jedem eine Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Aktivierung zur Verfügung zu stellen. Im Anschluss gehen Sie in die 12 monatige Vollmitgliedschaft über. Ein “Widerruf Probezeit” im Profilmodul nach besagten 14 Tagen hat lediglich zur Folge, dass Sie temporär abgemeldet werden, dennoch aber Vollmitglied sind. In diesem Fall senden wir Ihnen gern einen neuen Account zu bzw. reaktivieren Ihren alten Zugang. Zur Zahlung der Mitgliedschaft sind Sie dennoch verpflichtet. Auch hier gilt der vertragsmäßge Bestandteil der AGB, welchen Sie als “gelesen und akzeptiert” im Geschäftsabschluss bestätigt hatten!
5.) Ich kann mich nicht mehr einloggen, obwohl ich Vollmitglied bin.
Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, gibt es hierzu unter dem Login eine Möglichkeit, Ihr Passwort erneut an die registrierte Emailadresse zusenden zu lassen. Im weiteren wird Ihr Account bei fehlenden Beiträgen oder bei Verstößen gegen geltendes Recht gesperrt. Weitere Hilfe oder Antworten auf Fragen bekommen Sie unter Mobiboard.de unter „Kontakt“ in der Sektion „Technik“.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team Mobiboard.de
vielen dank für unterstützen,werde ich nicht zahlen und die rechnung werde ich verzickten.
hallo liebe Leute
ich habe auch eine Rechnnung, n Mahnnung und jetzt die gleiche antwort- wie bei dummi dumm- von mobi board erhalten.ich brauche Hilfe weil ich nicht weiss was ich noch machen soll??????
Mit freundlichen Grüßen.
Hallo,
ich bin ebenfalls auf diese Betrüger reingefallen. Von Preisen habe ich nichts gesehen in den AGBs.
Gestern habe ich zwei E-mails mit je einer Rechnung erhalten.
Habe geschrieben, dass ich keinen Vertrag zwischen mir und Mobiboard als zustande gekommen sehe und ebenfalls mit rechtlichen Schritten gedroht und auch die Verbraucherzentrale einzuschalten.
Daraufhin habe ich gestern die gleiche Massenmail wie oben von einem Herrn Hannes Meyer erhalten.
Es stellt sich nun die Frage für mich, ob ich fristlos oder ordnungsgemäß kündigen bzw. dies einfach ignorieren soll.
Zweite Frage: Wie kann man gegen solcher Abzocker generell vorgehen, gibt es nicht außer der Verbraucherzentrale andere Verbände, um solchen Gaunern Einhalt zu gebieten.
Vielen Dank für Eure Kommentare.
Hallo!!
Ich war im August auf dieser Seite. Habe mich wirklich sorgfälltig umgeschaut nach kosten etc aber bin nicht fündig geworden und dass man den Roman der AGB bis sonst wo lesen muss kann keiner verlangen, da liest man ja stunden späte rnoch…
nun heute bekomme ich die rechnung. habe direkt geantwortet, dass ich keinen kostenpflichtigen vertrag abgeschlossen habe, darauf die antwort mit meiner ip und log in daten und dadrunter diese standard mail.
Habe erneut geantwortet und folgendes geschrieben:
Es ist dennoch nicht rechtens, nur in den AGB’s auf die Kosten hinzuweisen. Ein kostenpflichtiger Dienst muss offensichtlich ausgeschrieben sein und nicht irgendwo zwischen den Zeilen der AGB’s.
Zudem wenn eine kostenlose Probezeit von 2 Wochen vorlag, hätte von ihrerseits eine Mail kommen müssen, dass diese nun endet und ich entweder kündigen muss oder das angebot weiter nutze.
Mir hätte die Chance gegeben werden müssen, zu kündigen.
Entweder geben sie mir nun die Möglichkeit oder ich werde das ganze an meinen Anwalt weiterleiten.
Wie gesagt, sie hätten zum Ende der Probezeit sich melden müssen, dass das ganze nun in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft wechselt.
Ich bin ebenfalls auf diese Betrüger reingefallen.
Muss ich Sorgen um einen negativen Schufa-Eintrag machen, wenn ich nicht zahle?
Auch ich als Anfänger im Internet bin auf die Betrüger reingefallen und kann mich nicht erinnern,irgendwo etwas von einer kostenpflichtiger Mitgliedschaft gelesen zu haben.
Bei Bedarf werde ich mir bei der Verbraucherzentrale Rat holen und noch heute widerspruch gegen meine Mitgliedschsft und die Rechnung einlegen.
@kaschirto / dumdidum:
Mobiboard ist nicht seriös. Sie können Ihren Vertrag widerrufen (lesen Sie dazu unseren Beitrag zum Thema “Anfechtung und Widerruf erklären”) — und danach können Sie sämliche Rechnungen und Mahnungen ignorieren. Heben Sie sie nur auf. Aber reagieren Sie nicht drauf und machen Sie sich keinen Kopf mehr drum.
Was können Sie tun gegen diese Leute? Sie können Strafanzeige stellen — das ist kostenlos, und wie das geht, können Sie auch hier bei uns nachlesen.
@DEHA:
Nein. Die SCHUFA trägt nicht gezahlte Forderungen nur ein, wenn…
a) die Forderungen fällig sind ausreichend gemahnt und nicht bestritten oder
b) die Forderungen gerichtlich festgestellt sind
(http://de.wikipedia.org/wiki/Schufa#Inhalte)
Zur Info: Der nächste Mail … lachhaft … hätte mich angeblich nicht gerührt … na klar ;)
—
INKASSO-BEITREIBUNG (Mitgliedschaftbeitrag Mobiboard)
Sehr geehrte Frau xy,
wir möchten Sie mit Datum des 21.Sep.2009 darauf aufmerksam machen, dass unsere Rechnung vom 29.08.2009 trotz Mahnung von Ihnen seither ohne Angaben von Gründen unbeachtet blieb. Um nun unser Recht zu wahren und auch im Hinblick zur Wahrung einer eindeutigen Rechtssprechung, wird Ihre offene Rechnung vorraussichtlich am Montag, den 28.September 2009, unserem Inkassobüro übergeben und zur Beitreibung aufgefordert werden. Sie können diese Unannehmlichkeit aber noch durch rechtzeitige Einzahlung mit Angabe Ihrer Rechnungsnummer verhindern. Wir bedauern sonst diesen Schritt gegen Sie einleiten zu müssen.
Ihre Daten:
====================
Kundennummer: xy
Rechnungsnummer: xy
Mitgliedschaft bestätigt durch Emaillink über xy@web.de
Bearbeitungsnummer: xy
Rechnungsversand: bereits via Email nachweislich erfolgt
Mahnung: bereits via Email nachweislich erfolgt letzte aussergerichtliche Mahnung: bereits via Email nachweislich erfolgt
Güteangebot: seither keine Reaktion
Übergabe an Inkassobüro: Montag, den 28.September 2009
Wir weisen darauf hin, dass mit der Übergabe an unser Inkasounternehmen für Sie weitere Kosten entstehen werden. Sollten Sie bereits bezahlt haben, so betrachten Sie dieses Schreiben bitte für gegenstandslos.
Mit freundlichen Grüßen,
Mobiboard.de Deutschland
(Rechtsabteilung & Mahnwesen)
Hinweis: bitte geben Sie immer die Kunden- und Rechnungsnummer bei jedem Ihrer Briefe oder Emails an, um eine zeitnahe Bearbeitung für Sie zu ermöglichen. Sie erreichen uns täglich in der Zeit von 10:00Uhr bis 18:00Uhr unter kunden@mobiboard.de oder über unsere Servicerufnummer für Deutschland 0049 (0)180-1-555-777-28 02
Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag unter Angabe des unten angegebenen Verwendungszweckes binnen 7 Tagen nach Erhalt dieser Rechnung auf unsere nachstehend aufgeführte Bankverbindung. Beachten Sie, dass nicht zuzuordnende Zahlungen oder Teilleistungen keine schuldbefreiende Wirkung haben.
Inhaber: CALL MEDIA LTD. & CO KG
Konto: 191 0900
BLZ: 860 100 90
Bank: Postbank
Verwendungszweck: RECHNUNGSNUMMER 272905833
Sollten Sie Fragen zu dieser Rechnung oder unserem Dienstleistungsangebot haben, stehen wir Ihnen unter +49-1801-55577728-02 (14 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz) oder via Email unter kunden@mobiboard.de zur Verfügung.
Im Anhang finden Sie die Rechnung im Originalformat auf unserem Briefpapier. Der Anhang ist virenfrei. Sie benötigen den Adobe Acrobat Reader, um sich die Rechnung anschauen zu können.
Diesen können Sie hier downloaden:
http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep2.html
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr http://www.Mobiboard.de – Team
*************************************************************
Supportanfragen senden Sie bitte an kunden@mobiboard.de
Telefonischen Support erhalten sie unter +49-1801-55577728-02*
* 10 – 18 Uhr (Montag – Freitag) (14 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz )
Wenn Sie gemäß § 14 UStG eine Rechnung mit ausgewiesener MWSt wünschen, schreiben Sie bitte eine E-Mail mit Angabe Ihrer Rechnungsnummer.
*************************************************************
Hallo Dumdidum,
ich habe gleiche problem wie bei dir.
wir mussen nicht zahlen.
was denkst du ?
legler & collegen rechtsanwälter,sagen widerruft und dann vergessen.
vielen dank an legler & collegen
Hallo,
es ist schon ein sehr dubioses Unternehmen. Alle serioesen Inter Anbieter machen Ihre Nutzungsentgelte transparent bzw. ersichtlich, dass der Dienst nicht kostenlos ist. Bei Mobiboard sieht man nichts davon…und alleine das ist schon sehr zweifelhaft.
Ich habe eine e-mail an admin@mobiboard.de und eine an kunden@mobiboard.de mit unterem Text abgeschickt. Ich denke das duerfte als Widerruf und Kuendigung reichen oder?
Vielen Dank auch an die Anwaelte von Legler & Collegen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit ihrer E-Mail vom 15.09.09 machen Sie einen Betrag in Höhe von 88,80 Euro für die angebliche Nutzung Ihrer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.
Ich bin davon überzeugt, dass ich keinen, d.h. keinen kostenpflichtigen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe.
Nach Prüfung Ihrer Homepage habe ich festgestellt, dass der Preishinweis versteckt ist. Dies weckt den Anschein, dass dieser unentdeckt bleiben soll. So sind die Kosten in den AGBs bei der Registrierung in dem Scrollfenster so platziert, dass man die anfallenden Kosten nicht direkt wahrnehmen kann. Es hat somit den Anschein, als werde die Leistung kostenlos angeboten.
Den angeblich abgeschlossenen Vertrag mit Ihrem Unternehmen fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich zudem die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.
Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.
Eine Zahlung werde ich wegen o.g. Gründen nicht vornehmen.
Mit freundlichen Grüßen
vielen dank für eure hilfe. habe diese mail auch erhalten und schriftlich wiederrufen…ohne dieses forum hätte ich wohlmöglich bezahlt…
Hallo,
ich habe heute zwei Mahnungen erhalten mit dem gleichen Käse wie allen. Was ich total komisch finde ist, dass ich zwei Rechnungen mit bekommen habe. War das bei euch auch der Fall? Das hat mich von Anfang an schon sehr stutzig gemacht.
Ich werde da auch nicht mehr reagieren, denn ich habe zweimal per e-mail widerrufen. Und damit basta!
Ich denke auch, diesen Gaunern sollte man schnell das Handwerk legen.
Danke an alle, die hier ihre Erfahrung teilen.
habe heute auch zwei gleich rechnungen bekommen und es pisst mich an. ich weiß nicht was ich machen soll? bin ich zum zahlen verpflichtet?
es soll ihnen echt schnellstmöglich das handwerk gelegt werden!
so eine scheiß abzocke.
Sind denn die AGB’s in den letzten Tagen geändert worden????- denn dies steht (Stand 28.09.2009) in den AGB:
ür die Teilnahme an Mobiboard.de gilt der in den AGB´s bezifferte Preis zum Zeitpunkt der Registration von monatlich 7,40 €, zahlbar jährlich im Voraus. Der Leistungszeitraum beträgt 24 Monate. Die Zahlung ist nach Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen sofort fällig. Als Zahlungsbedingung besteht ohne besondere Vereinbarung die Möglichkeit der Überweisung nach Rechnungsstellung.
sehr geehrte damen u herren
ich habe bei ihnen nichts bestellt u bekomme von ihnen eine hohe rechnung.
wie kann das sein?????
bitte um schnelle antwort!!!!!!!!
hey leute…
ich danke euch für die viele hinweise..auh ich bin auf mibiboard.de und fahr-mit.de reingefallen udn hätte fast bezahlt. beide seiten werden von dem wehrten herren aus peitz betrieben.
ohne diese webside hätte ich wömiglich den kontakt zu meinem geld vollständig verloren, weil 99,90€ je rechnung doch schon ne menge geld ist, wie ich finde.
danke nochmals an die ganzen beiträge
moin ich hab auch ne lustige rechnung bekommen und hab mich an die tipps hier gehalten (alleine bei der höhe der forderung wenn man die eigenlich lächerliche dienstleistung betrachtet war mir klar das das ne scheinfirma ist) nicht mal einen tag später bekam ich dann ne mahnung in der die sich leicht im datum geeirt haben ;-) denn am 1.1 1970 war ich leider noch nicht gebohren…
mahlzeit,
auch ich habe heute eine tolle rechnung von mobiboard erhalten …
habe mich auch an die tipps hier gehalten, und bin mal gespannt was ich an reaktion von seiten mobiboard bekomme.
moin,
ich habe dazu nun doch noch eine Frage:
Muss ich nun doch bezahlen ? (siehe Antwortmail unter Punkt 2)
ANTWORTMAIL:
Sehr geehrter Herr XXX,
wir haben Ihre Email erhalten und möchten nochmals folgende Sachlage erläutern damit auch Sie alle Fragen weitgehend beantwortet bekommen:
1.) Besteht eine Vertragsbindung zwischen mobiboard.de und mir?
Im Rahmen der Registration haben Sie Angaben tätigen müssen, welche Ihre eindeutige Identifikation sicherstellt. Im weiteren mussten Sie im 2. Schritt der Registration die Nutzungshinweise sowie AGB´s als gelesen und akzeptiert bestätigen, um die Registration fortsetzen zu können. Als Sicherheitsmaßnahme und auch zum Schutz gegen Betrugsversuche, wurde Ihre IP Adresse mit Uhrzeit und Anbieterkennung gespeichert. Um die Registration endgültig abzuschließen, mussten Sie nun den Link in Ihrer Email durch anklicken bestätigen. Ihre Registration ist damit abgeschlossen und ein Vertragsverhältnis wurde rechtskräftig.
2.) Ich habe die AGB´s nicht gelesen und dennoch als “gelesen und akzeptiert” geklickt. Da ich keine andere Preisinformation gesehen hatte, brauche ich nicht zu zahlen.
Falsch! In einem Urteil vom 14.6.2006 hat sich nun auch der Bundesgerichtshof mit der Frage der Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen in Internetgeschäfte befasst. Dabei wurde festgestellt das der Anbieter davon ausgehen kann, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bestellern wahrgenommen werden können, wenn dies nur durch einen Link möglich ist. Gerade hier standen bei Mobiboard.de die AGB´s direkt zum lesen bereit.Der Jenige, der im Internet Bestellungen tätigt, ist mit den Gepflogenheiten des Internets vertraut. Darauf darf sich auch der Anbieter verlassen. Wichtig ist nur, dass sich der Link zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Bestellseite bzw. im zweiten Schritt der Registration gut sichtbar befindet. In diesem Fall sogar permanent einsehbar und über den Button “INFOS” der Webseite an sich auch druckbar! Ebenfalls kann eine erfolgreiche Registration nur bei uns abgeschlossen werden, wenn Sie durch ein Häkchen bestätigen die AGB´s gelesen und akzeptiert zu haben.
3.) Wie kündige ich richtig?
Um den Service von mobiboard.de zu kündigen, reicht es nicht aus eine Email mit “Ich kündige” zu schreiben. Bitte beachten Sie hierzu auch die AGB´s. Wir bieten Ihnen dennoch den bequemen Onlineweg an, indem Sie sich mit Ihrem Passwort und der Benutzerkennung einloggen und unter “Profil bearbeiten” ganz unten beim Thema “Schluss” die “ordentliche Kündigung” wählen. Eine außerordentliche Kündigung kommt wohl nicht in betracht, da Sie den Service ohne technische Mängel jederzeit nutzen können (Vertragserfüllung). Ihre Kündigung bleibt solange wirkungslos, wie Sie nicht unser hierzu bereitgestelltes Formular wie oben beschrieben nutzen oder alternativ auf dem Postweg an unsere Firmenanschrift (siehe Impressum mobiboard.de).
WICHTIG: Bis zum Ende der 12 monatigen Mitgliedschaft, sind Sie als Vollmitglied verpflichtet sich an die AGB´s und Nutzungshinweise zu halten. Dies beinhaltet auch die Mitgliedsgebühr für besagten Zeitraum. Wenn nicht binnen 3 Monate vor Ablauf gekündigt wurde, wird Ihre Mitgliedschaft stillschweigend um weitere 12 Monate verlängert.
4.) Widerruf Probezeit
Wir wollen nicht das Sie die Katze im Sack kaufen. Daher hat sich Mobiboard.de entschlossen, jedem eine Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Aktivierung zur Verfügung zu stellen. Im Anschluss gehen Sie in die 12 monatige Vollmitgliedschaft über. Ein “Widerruf Probezeit” im Profilmodul nach besagten 14 Tagen hat lediglich zur Folge, dass Sie temporär abgemeldet werden, dennoch aber Vollmitglied sind. In diesem Fall senden wir Ihnen gern einen neuen Account zu bzw. reaktivieren Ihren alten Zugang. Zur Zahlung der Mitgliedschaft sind Sie dennoch verpflichtet. Auch hier gilt der vertragsmäßge Bestandteil der AGB, welchen Sie als “gelesen und akzeptiert” im Geschäftsabschluss bestätigt hatten!
5.) Ich kann mich nicht mehr einloggen, obwohl ich Vollmitglied bin.
Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, gibt es hierzu unter dem Login eine Möglichkeit, Ihr Passwort erneut an die registrierte Emailadresse zusenden zu lassen. Im weiteren wird Ihr Account bei fehlenden Beiträgen oder bei Verstößen gegen geltendes Recht gesperrt. Weitere Hilfe oder Antworten auf Fragen bekommen Sie unter Mobiboard.de unter „Kontakt“ in der Sektion „Technik“.
hi zusammen,
ich habe das gleiche problem wie sammy – was soll ich tun ???
Bitte um Antwort!!!
nun habe ich auch eine Mahnung erhalten … gleich in zweifacher Ausfertigung!!
Mit folgendem “Hinweis”:
[...]
Wichtiger Hinweis:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Sinne einer wirtschaftlichen Abwicklung unserer Vertragsverhältnisse den weiteren Einzug einem
darauf spezialisierten Inkasso-/Rechtsanwaltsbüros übertragen werden. Dadurch entstehen Ihnen weitere Kosten und gegebenfalls weitere Nachteile
wie z.B. ein negativer Schufa-Eintrag.
[...]
Bitte um Antwort da ja Legler oben geschrieben haben:
###
Die SCHUFA trägt nicht gezahlte Forderungen nur ein, wenn…
a) die Forderungen fällig sind ausreichend gemahnt und nicht bestritten
###
Ist das durch die Mahnung nicht geschehen ? Wenn ja wie muss ich auf die Mahnung reagieren ?
Gruß
Heiko
hi,
habe heut auch eine nette Mail bekommen mit einer Rechnung. da habe ich natürlich erstmal net blöd geschaut, vorallem da ich ich weder an meinen login oder mein pw erinnern kann und somit auch nicht mher einloggen kann.
ich werde nun die hier aufgeführten tipps befolgen und mal abwarten was passiert … und das alles nur weil man günstig am we nach hause kommen wollte :(
Hallo,
auch ich wurde von mobiboard.de angeschrieben und fiel aus allen Wolken, da ich aber Ihren Artikel hier gelesen habe, wäge ich mich auf der sicheren Seite. Vielen Dank!
Leider ist mobiboard.de nicht die einzige Seite. Auch drive2u.de schickte mir eine fast identische Mail zu der von mobiboard.de
Hier habe ich leider noch nicht widerrufen, aber ich bin mir fast sicher, dass es sich auch hier um eine Abzocke handelt. Es soll wohl ein Nachfolger von nimimit.de sein und wurde auch schon bei Akte ‘09 erwähnt. Ich bin mir nicht bewusst ob Sie schon auf diese Seite aufmerksam geworden sind, wenn nicht, möchte ich dies hiermit tun.
Auch ich werde nicht zahlen, keine von beiden Seiten, auch wenn ich jedes Mal feuchte Hände bekomme wenn ich “Inkasso-Mails” bekomme.
Könnten Sie mich trotzdem nochmal bestätigen? :)
Grüße
Hallo ich habe auch von dieser mobiboard.de eine rechnung erhalten, und weiß nicht ob ich zahlen muss.
habe mir jetzt mal die beiträge hier durchgelesen und bin darüber gestolpert das hier mails veröffentlicht werden die eine hinweis auf ein urteil vom bgh enthalten:
[zitiat]
In einem Urteil vom 14.6.2006 hat sich nun auch der Bundesgerichtshof mit der Frage der Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen in Internetgeschäfte befasst. Dabei wurde festgestellt das der Anbieter davon ausgehen kann, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bestellern wahrgenommen werden können, wenn dies nur durch einen Link möglich ist. Gerade hier standen bei Mobiboard.de die AGB´s direkt zum lesen bereit.Der Jenige, der im Internet Bestellungen tätigt, ist mit den Gepflogenheiten des Internets vertraut. Darauf darf sich auch der Anbieter verlassen. Wichtig ist nur, dass sich der Link zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Bestellseite bzw. im zweiten Schritt der Registration gut sichtbar befindet.
[zitat ende]
jetzt die frage:
ist das wirklich so das es dieses urteil gibt?
danke für die schnelle antworten
hey torsten,
also da kann ich dich schonmal beruhigen. Wie du selbst gesagt hast, ist das Urteil von 2006. Es gibt ein Urteil von ich glaube August 2009 welches besagt, dass keine Kosten in den AGBs versteckt sein dürfen, bzw. diese nicht gültig sind sollten sie im Fließtext erwähnt werden. Mobiboard ist wie gesagt eine Abzocke und mit Sicherheit ist in diesem “Vertrag” nichts rechtkräftig.
Meine Frage bleibt jedoch bestehen: drive2u.de genauso unrechtmäßig wie mobiboar.de?
Grüße
hallo cedric,
danke für die schnelle antwort. kannst du mir das genaue aktenzeichen sagen zu dem urteil aus dem jahr 2009?
weil wenn ich widerspreche sollte ich da schon genauso mit fakten aufwarten können wie die, oder?
Mahlzeit,
habe soeben die zweite Mahnung bekommen … obwohl ich wie hier im blog beschrieben widersprochen und widerrufen habe.
[...]
wir möchten Sie mit Datum des 26.Oct.2009 darauf aufmerksam machen, dass unsere Rechnung vom 09.10.2009 trotz Mahnung von Ihnen seither ohne Angaben von Gründen unbeachtet blieb. Um nun unser Recht zu wahren und auch im Hinblick zur Wahrung einer eindeutigen Rechtssprechung, wird Ihre offene Rechnung vorraussichtlich am Freitag, den 30.Oktober 2009, unserem Inkassobüro übergeben und zur Beitreibung aufgefordert werden. Sie können diese Unannehmlichkeit aber noch durch rechtzeitige Einzahlung mit Angabe Ihrer Rechnungsnummer verhindern. Wir bedauern sonst diesen Schritt gegen Sie einleiten zu müssen.
Ihre Daten:
====================
Kundennummer: xxxxxxx
Rechnungsnummer: xxxxxxxxx
Mitgliedschaft bestätigt durch Emaillink über xxxxxx@xxx.com
Bearbeitungsnummer: xxxxxxxxxxxxx
Rechnungsversand: bereits via Email nachweislich erfolgt
Mahnung: bereits via Email nachweislich erfolgt
letzte aussergerichtliche Mahnung: bereits via Email nachweislich erfolgt
Güteangebot: seither keine Reaktion
Übergabe an Inkassobüro: Freitag, den 30.Oktober 2009
[...]
Bin mal gespannt … was da noch kommt.
Gruß
heiko
Meine Antwort an mobiboard:
[...]
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe sehrwohl Stellung bezogen und mich bei Ihnen gemeldet.
In meinem Schreiben vom 09.10.2009 habe ich Ihnen schon meinen Standpunkt und den Sachverhalt erläutert.
Vielleicht sollten Sie mal Ihre Mails lesen, bevor sie hier schreiben – seither keine Reaktion!!!
Des weiteren bitte ich Sie von weiteren Mahnungen und Drohmails Abstand zu nehmen ansonsten sehe ich mich gezwungen
rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten, da ich mich von Ihnen genötigt und belästigt fühle.
[...]
Gruß
heiko
Hi,
auch ich wurde von mobiboard abgezockt..habe ein Rechnung bekommen, daraufhin per E-Mail widerrufen und nun eine Mahnung von denen erhalten….kann mir jemand bitte sagen wie ich fortfahren soll, soll ich zurückschreiben oder einfach nur lassen, auch wenn ich eine Drohung nach der anderen von denen bekomme? Was soll ich tun???
Hi,
ich bin-wie wir alle- auch reingefallen und habe nun die erste email wie oben vorgeschlagen zurückgeschrieben. jetzt mal abwarten. nur 2 fragen, sollte man sich auf mobiboard.de auch im profil abmelden? und haben sie bei irgendeinem von euch schon ruhe gegeben oder hören sie einfach nicht auf?
Illana
Hallo zusammen!
Ich bin auch eine von den “Dummen”, die sie dranbekommen haben. Ich bin gleich zweimal drauf reingefallen-bei mobiboard und drive2u. Hab natürlich auch von beiden eine Rechnung bekommen, wobei ich mir nicht eimal sicher bin bei drive2u überhaupt diesen Code auf ihrer Seite bestätigt zu haben. Jedenfalls hab ich dies auch dem Grund widerrufen und bis dato kam noch nichts. Bei mobiboard ist man da etwas schneller, heute kam promt nach einer Woche die erste Mahnung obwohl ich schriftlich per Post widerrufen habe, da deren Telefonleitung auch zu den angegebenen Geschäftszeiten NIE besetzt sind!
Naja, jedenfalls hab ich hier bei euch im Forum ein paar schöne Texte gefunden die ich mir zur Vorlage gemacht habe um ihnen nochmals verständlich zu machen, das ich mit deren Verhalten nicht einverstanden bin.
Meine Frage: Hat der Spass irgendwann ein Ende oder muss ich mir bald nen Anwalt suchen und mich im schlimmsten Fall mit denen vor Gericht rumschlagen? Sie drohen ja mit Anwalt und Inkasso, was ich im Fall noch NIE, wirklich noch nie in der ersten Mahnung oder besser Erinnerung einer seriösen Firma gelesen habe!
Danke!!!
auch ich habe leider das Pech, dass ich auf mobiboard reingefallen bin.
Nachdem ich bei internetrecherchen schon auf einen tollen widerrufstext gestoßen war, habe ich diesen per mail und Einwurfeinschreiben an den Verein geschickt.
der wie folgt lautete:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit lege ich sofortigen Widerruf ein!!!!
Und verweise anbei auf folgendes.
Eine Frist beginnt erst zu laufen, nachdem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht zugesandt worden ist, § 355 Abs. 2 BGB. Diese Pflicht zur ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung in Schriftform wurde Ihrerseits nicht erfüllt — und damit fängt die 14- tägige (Widerrufs-) Frist noch nicht einmal zu laufen an. Mit anderen Worten: Da ich keine Widerrufsbelehrung in Schriftform bekommen habe, kann ich auch noch nach 3 Wochen widerrufen, nach 2 Monaten oder sogar erst nach einem Jahr.
Yvonne Genrich
Darauf hin habe ich eine nicht wirklich professionelle Antwort von Herrn Meyer von mobiboard erhalten:
Sehr geehrte Frau Genrich,
vorab als Hinweis, bevor diese Sache umgehend unserer Rechtsabteilung vorgelegt wird:
Kunden bzw. Mitglieder können nur entstehen, durch Anmeldung. Die Anmeldung wird mittels Formcheck nur abgesendet und aktiviert, wenn Sie das Häkchen bei Nutzungsbedingung AGB´s als gelesen und zugestimmt aktivieren. Sodann widerlegen wir allein hiermit Ihre Aussage, dass Sie die AGB`s nicht zugestimmt hatten. Es ginge gar nicht technisch anders! Ebenso prüfen wir nun gegen Sie den Verdacht des Betruges, da auf eine Zahlungspflicht vorab hingewiesen wurde und Sie hierbei ausdrücklich erklären dem zugestimmten Vertrag nicht einzuhalten. Unsere Dienstleistung wurde und wird zur Zeit erbracht. Die Belehrung wurde entgegen Ihrer Abbildung im Formular der Anmeldung vollzogen, nur haben Sie entgegen der Frage eine unwahre Angabe getätigt (AGB`s gelesen und akzeptiert…)
MfG Ihr Mobiboard-Team
ich habe euren hinweis (Link) zum Widerruf genutzt und nochmals Widerspruch eingelegt.
ist es sinnvoll, ab sofort einfach nicht mehr zu reagieren?
Oder ich sende den Widerruf einfach immer und immer wieder.
Macht Euch alle keine Sorgen! Zahlt nicht!
Mir schrieb http://www.test.de zu http://www.mobiboard.de:
Dieser Anbieter dürfte zu der Sorte von Online-Service-Angeboten gehören, vor denen Verbraucherschützer seit geraumer Zeit warnen. Viele Internetnutzer sind schon auf Nepp mit vermeintlich kostenlosen Angeboten hereingefallen (Lebenszeitrechner, Gedichteserver, Grußkartenversand, Namens – und Ahnenforschung, Schuldentipps, Sternzeichen etc.). Die Masche ist immer gleich: Dass die Nutzung der Angebote etwas kostet, versteckt sich als leicht zu übersehender Hinweis im Kleingedruckten. Verbraucherjuristen vertreten die Ansicht, dass sich Verbraucher aufgrund solcher unzureichenden Preisinformation in aller Regel gegen die geltend gemachten Forderungen wehren und die Zahlung verweigern können. Die Betreiber solcher Neppseiten wissen sehr genau, dass sie vor Gericht schlechte Chancen hätten. Deshalb versuchen sie, die Betroffenen durch Einschüchterungen wie etwa mit der Drohung, Strafanzeige wegen Betrugs zu stellen, zur Zahlung zu bewegen.
Was sollten Sie nun konkret tun? Die Forderungen schriftlich zurückweisen. Danach alle weiteren Schreiben ignorieren und sich nicht einschüchtern lassen – der Vertrag ist nie wirksam zustande gekommen.
Rechnung. Antworten Sie per Einschreiben, zum Beispiel: „Ich bestreite, dass ein Vertrag zustande kam. Gleichzeitig erkläre ich hilfsweise und – da Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist – fristgerecht den Widerruf. Außerdem erkläre ich hilfsweise die Anfechtung, weil ich nur eine Gratis-Nutzung wollte. Ich werde nicht zahlen.“ Einen Mustertext für Abofallen finden Sie auf test.de unter http://www.test.de/themen/computer-telefon/meldung/-Content-Services-Ltd-/1797272/1797272/. Auch die Verbraucherzentralen halten Musterbriefe bereit, z. B. unter http://www.vz-berlin.de/internetvertragsfallen
Mahnung, Inkasso. Auf Mahnungen, Briefe von Inkassobüros oder Anwälten brauchen Sie dann nicht mehr zu reagieren. Wer will, kann Beweise für den Vertrag fordern, also Kopien von Rechnung, Anmeldedaten, Widerrufshinweis. Der Anwalt muss eine Vollmacht mit Originalunterschrift vorlegen. Kopien reichen nicht.
Mahnbescheid. Etwas anderes ist ein förmlicher Mahnbescheid vom Gericht. Darauf müssen Sie reagieren, sonst kann der Gerichtsvollzieher kommen – auch wenn die Geldforderung nichtig ist. Es reicht, dem Mahnbescheid zu widersprechen.
Achtung. Wer die Rechnung bezahlt, erkennt den Vertrag an. Bei einem Zwei-Jahres-Abo kommt die nächste Rechnung also im Folgejahr. Und dann ist kein Widerspruch mehr möglich.
Wir haben in unseren Zeitschriften test und Finanztest schon diverse Male über Neppseiten berichtet. Zum Beispiel im Augustheft (test 8/2009 Abofallen im Internet):
Ihren Hinweis leiten wir gern an die zuständige Fachredaktion weiter, die bei Gelegenheit darauf zurückgreifen kann.
diese schreiben per einschreiben zu der firma schicken! und das tun, was drin steht, viel erfolg!
http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/mediabig/72951A.pdf
Hallo Alle,
ich bin auch eine, die reingefallen ist. Habe die E-Mail mit dem Widerruf abgeschickt, mittlerweile bekam ich schon die erste Mahnung, habe noch mal auf meine E-Mail mit dem Widerruf aufmerksam gemacht. Falls sie mir noch eine Mahnung schicken, werde ich sie ignorieren. Werde mir auch noch bei der Rechtsberatung an der Uni Rat holen, so dass ich von allen Seiten abgesichert bin.
Danke an Euch vielmals.
hab nicht geantwordet weil ich weis das sowas nur verarsche ist
das war die 2 mail hatte bischen angst und wollte es überweisen was ich gemacht doch hatte irgend was falsch gemacht und geld nicht überwiesen dann kamm nummer 3
habe dann dummerweise mail geschickt weil ich an denn tag von meiner bank ein brief bekommen habe wegen fehler bei der überweissung und hab follgende mail an mobiboard.de geschrieben weil ich dann richtig schiss bekommen haben
Kundennummer:
Rechnungsnummer:
Ich habe das geld heute überwiesen es kann sein weil ich nicht genug geld auf denn konto habe das es nicht klappen wierd
deswegen bitte ich um ferstendnis das ich am spätestens 16.12.09 von meiner arbeit bezahlt werde und da denn betrag von 93,80 überweise
hab auch um vorschuss von meiner arbeitstelle gebeten aber diesen monat geht es nicht deswegen haben sie bitte verstendnis und geben sie
mir noch bis spätesten 20.12.2009 zeit falls es nicht jetzt klappt
vielen dank
mit freundlichen grüssen
Hab dann an denn tag gekuckt wieviel geld ich auf mein konto habe und hatte keins ^^ deswegen habe ich diese mail an mobiboard geschrieben
bis jetzt noch keine antword weis nicht ob das geld überwiesen worden ist kann ich erst morgen gucken
daher das ich jetzt gehlessen habe das ich mich um garnichts mehr kümmern muss werde ich es dann machen fals die überweisung wieder nicht gefunkt hat
und frage muss ich nochwas machen wenn die überweisung nicht geklappt hat oder kann man es vergessen (ich weiss ich hätte mich erst infomieren sollen und dann handeln) bitte um schnelstmögliches antworten dammit ich weis was zu tuhn ist
mit liebe grüsse
Yogibaer_100
nach diversen Mahnung habe ich bereits den Bescheid der Übergabe an das inkassobüro erhalten.
Da man weder auf mein Einschreiben mit dem Widerspruch noch auf meine Mail reagiert hat und fleissig weiter Mahnungen geschickt hat, habe ich bisher nicht weiter reagiert und werden es auch dabei belassen.
Hallo Zusammen,
ich bin auch daruaf reingefallen. Kann aber bitte jemand sagen, was nach Inkasso passiert?
Danke