Strafanzeige gegen Manfred Wagner

von Rechtsanwälte Legler & Collegen am 20. August 2009

Viele Leser haben gefragt, wie Sie den Geschäftsführer von Mitfahr-Verein.de anzeigen können.

Vorab eine kleine Vor-Erklärung:

“Klage” und “Strafanzeige” sind zwei verschiedene Dinge:

Eine Klage ist ein Rechtsstreit zwischen Ihnen und Herrn Wagner persönlich. Den müssen Sie selber führen. Dafür nehmen Sie sich in der Regel einen Anwalt. Und dafür müssen Sie erstmal Kosten vorstrecken.

Bei einer Strafanzeige machen Sie dagegen nur das: sie zeigen an. Sie machen die Ermittlungsbehörden nur aufmerksam auf eine Straftat — und dann ermitteln die Behörden von sich aus und auf Staatskosten.

Aus Strafanzeigen bekommen Sie kein Geld vom Gegner und auch kein persönliches Urteil gegen ihn. Mit einer Strafanzeige können Sie aber der Auslöser dafür sein, dass gegen Mitfahr-Verein.de ein Strafverfahren eingeleitet wird — und das kann für den Geschäftsführer Manfred Wagner mit Geldstrafe oder mit Gefängnis enden.

Wenn Sie selber betroffen sind, wird aus der bloßen Strafanzeige ein Strafantrag:

Sie zeigen dann nicht nur an, dass jemand eine Straftat begangen hat, sondern Sie sagen auch noch, dass Sie betroffen sind und dass Sie eine Bestrafung verlangen.

Mit einem Strafantrag zwingen Sie die Strafverfolgungsbehörden, gegen die VereinService Online GmbH zu ermitteln.

Strafverfolgungsbehörde ist die Staatsanwaltschaft.

Die Polizei ist dabei nur Helfer der Staatsanwaltschaft. Stellen Sie Anzeige bei der Polizei, tut die Polizei erstmal nichts weiter, als die Anzeige an die Staatsanwaltschaft weiter zu leiten. Den Gang auf’s Revier können Sie sich also in der Regel sparen, und Sie kommen schneller und bequemer, wenn Sie Ihren Strafantrag einfach zu Hause schreiben und direkt per Post an die Staatsanwaltschaft schicken.

Die Adresse der nächsten Staatsanwaltschaft in Ihrer Umgebung können Sie hier suchen lassen.

In jedem Fall können Sie — weil die VSO GmbH ihren Sitz in München hat — Ihre Strafanzeige senden an die

Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80335 München

In den Strafantrag gehört rein:

  • Wer sind Sie?
  • Wer ist der Strafverdächtige?
  • Was ist passiert?
    und
  • Die Aussage, dass Sie wollen, dass die Tat strafrechtlich verfolgt wird (das ergibt sich meist schon aus der Tatsache, dass Sie den Antrag schreiben — muss also nicht wörtlich drinstehen).

Ihr Strafantrag könnte so aussehen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle Strafantrag gegen die VereinService Online VSO GmbH, Amalienstr. 71, 80799 München, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Wagner wegen Versuchs des besonders schweren Betruges gemäß § 263 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 Satz 2 Ziff. 1 StGB.

[Anmerkung: Wenn Sie die 199,-€ gezahlt haben, ist es nicht mehr bloß "Versuch". Schreiben Sie in diesem Fall: "wegen besonders schweren Betruges gemäß § 263 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 Ziff. 1 StGB".]

Herr Manfred Wagner als Geschäftsführer der VereinService Online VSO GmbH ist Betreiber der Website http://www.mitfahr-verein.de.

Ich habe mich am XX.XX.XXXX auf dieser Website angemeldet. Bei meiner Anmeldung ging ich davon aus, dass es sich um ein kostenloses Angebot handelt.

Am XX.XX.2009 — also einen Monat später — habe ich von der VereinService Online VSO GmbH eine Rechnung über 199,-€ erhalten, auf der bereits meine IP-Adresse mit Zeitstempel aufgeführt war.

Sieben Tage nach der Rechnung, am XX.XX.2009, erhielt ich ferner eine Mahnung, in der mir mit weiteren Kosten gedroht wird, wenn ich nicht umgehend zahle.

Auf meinen Widerruf vom XX.XX.2009 hat das Unternehmen nicht reagiert.

Ich habe zwischenzeitlich herausgefunden, dass die Website die Kostenpflicht nach dem Schema einer Abofalle gezielt zu verschleiern sucht.

Die Täuschungsmittel, die der Betreiber einsetzt, sind unter anderem:

  • Die Startseite verspricht eine kostenlose Registrierung und suggeriert eine kostenlose Leistung.
  • Das Formular zum “Vertragsschluss” spiegelt dem Benutzer vor, es gehe um die Bestätigung seiner E-Mail-Adresse (Text über dem “Bestätigen”-Button: “Um Einträge erstellen zu können, müssen wir sicherstellen, dass deine EMail-Adresse korrekt ist. Bitte bestätige die nachfolgende E-Mail-Adresse oder korrigiere sie”).
  • Die Stempelgrafik “ANMELDUNG kostenpflichtig” oben rechts auf der “Bestätigungsseite” ist die selbe Grafik, in der auf der Startseite noch “KOSTENLOSE Registrierung” stand.
  • Die Checkboxen rechts unten auf der “Bestätigungsseite” sehen genauso aus, wie die die auf dem ersten Anmeldeformular — nur dass Sie mit der zweiten Checkbox jetzt nicht mehr die harmlose Datenschutzerklärung akzeptieren, sondern jetzt plötzlich die Geschäftsbedingungen mit der Abo-Falle.
  • Der Preis ist nicht in Ziffern und Währungssymbol ausgeschrieben.
  • Das Wort “Zweijahresmitgliedschaft” ist ohne Bindestrich getrennt.
  • Der Text, der auf die Kostenpflicht hinweist, liegt über einer Hintergrundgrafik.
  • Er ist außerdem der einzige Text auf der Seite, der nicht fett gesetzt ist und tritt damit visuell in den Hintergrund.

Ich ersuche Sie, gegen die VereinService Online VSO GmbH zu ermitteln und Anklage zu erheben.

Über den Verfahrensstand möchte ich informiert werden.

Mit freundlichen Grüßen,
XXXXXX XXXXXX

Es steht Ihnen frei, diese Vorlage ganz oder in Teilen zu kopieren. Wichtig ist, dass die Angaben auch tatsächlich auf Sie zutreffen, und dass Sie alles ergänzen, was in Ihrem Fall noch von Bedeutung sein könnte.

Kosten enstehen Ihnen durch den Strafantrag keine.

Die einzige Ausnahme:

Die Briefmarke.

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Andreas G 22. August 2009 um 15:45

Hallo, ich bin auch eines der vielen Opfer dieses Betrügers Wagner und wollte hier mal ein großes Lob aussprechen an die Anwaltskanzlei, die sich hier so viel Mühe macht und wertvolle Tips gibt. Ich habe den Widerruf (nicht ganz so freundlich:-)) geschrieben und habe soeben gegen Herrn Wagner mit der VSO GmbH einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft München 1 gestellt. Und ich hoffe, dass dies hier noch sehr sehr viele tun werden, um so einem Menschen das Handwerk zu legen. Bin gespannt, wie das ganze ausgeht…

Reiner.W 25. August 2009 um 16:44

Hallo ich habe heute auch ein brief bekommen wie oben beschrieben
ich möchte mich bedanke für die tips und werde in Berlin auch strafanzeige stellen

M.M. 25. August 2009 um 19:00

Der Strafantrag meinerseits gegen Mitfahr-Verein.de und Herrn Wagner ist heute mit der Post raus. Ebenso die Aufforderung an die Kreissparkasse Starnberg das Konto zu überprüfen / zu schließen! Ich habe mich dank dieser Seite gewehrt und hoffe viele anderen, die auch Opfer wurden, oder aber nur Helfen wollen, tuen es mir gleich! Großes Lob an Legler & Collegen!!!

Oliver 25. August 2009 um 19:18

Strafantrag gegen Herrn wagner bzw. den Kontoinhaber der VSO ist heute bei der Polizei von mir gestellt worden. Ein Verweis auf diese Seite und die diversen Warnungen der Verbraucherzentralen waren dabei hilfreich.
Vielen Dank an die Kanzlei Legler & Collegen !!!

Susanne K 25. August 2009 um 22:41

Vielen Dank für die Tipps. Habe heute, exakt eine Woche nach der Rechnung, die erste Mahnung erhalten! Hatte nach der Rechnung sofort per Mail widerrufen. Habe Herrn Wagner gesagt, er solle sich seine Briefmarken sparen. Nun droht er mir mit Inkasso und weiteren Kosten. Es ist eine Frechheit was in dem Mahnschreiben steht. “Sie haben sich kostenfrei am …. um…Uhr mit der IP… registriert und konnten das Angebot vollständig prüfen.” Eine Minute später “haben Sie sich dann für eine kostenpflichtige Vollmitgliedschaft entschieden und sich mit der IP-Adresse…. zu diser selbständig angemeldet.” Das beste zum Schluss: “Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.” Arsch! Werde auch Strafanzeige stellen.
Vielen Dank noch mal! Suse

Esra 27. August 2009 um 20:48

VIELEN DANK für die Tips, habe soeben das Schreiben dieses
kranken Menschen erhalten. Werde natürlich ebenfalls sofort Strafanzeige erstatten. DANKE und LOB an die Kanzlei Legler & Collegen. Im ersten Moment ist man ersteinmal gelähmt über soviel Dreistigkeit. Ich hoffe das er eine saftige Strafe bekommt.

Rechtsanwälte Legler & Collegen 31. August 2009 um 19:10

Vielen lieben Dank für die Beiträge und das Lob. Darüber freuen wir uns!

Thomas M. 5. November 2009 um 11:21

Hallo Zusammen,

ich habe den Wiederruf per Einschreiben versendet, dieser kam zurück, weil er bei der Post nich abgeholt wurde.
Sitzt der Typ schon in Untersuchungshaft? Das wäre doch mal was!
Habe seit der Mahnung vom 24.08.2009 nichts mehr gehört!
Sollte man die Inkasso-Firmen nicht auf Beihilfe zum versuchten Betrugs anzeigen?

Sarah R. 7. November 2009 um 15:55

Hallo! Ich bin nicht auf ihn hereingefallen… Zumindest nicht auf die Art wie ihr… Ich bin auf der Suche nach meinem Vater! Er heißt so und ich habe etwa zu dem Zeitpunkt wo das alles passiert sein musst komische Post bekommen zu der ich mich nun aber nicht weiter äußern möchte… Kann ich irgendwie das Geburtsdatum von Manfred Wagner herausbekommen? Oder die aktuelle Adresse? Ich hab ihn seit 20Jahren nicht gesehn und gesetz dem Fall dieser Mann IST mein Vater würde ich gerne alles tun um ihn wieder zu sehen… Danke!!!!

Lg Sarah

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