Mitfahr-Verein.de verklagen

von Dextra Rechtsanwälte am 17. August 2009

Mit Schritt 1 aus dem letzten Beitrag haben Sie bereits alles getan, was wirklich nötig ist um sich vor den Ansprüchen von Mitfahr-Verein.de zu schützen.

Vielleicht möchten Sie aber zusätzlich noch etwas tun, um Mitfahr-Verein.de das Handwerk zu legen… und in diesem Teil des Ratgebers erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie dazu haben.

Die folgenden Mittel sind völlig optional.

Im heutigen Beitrag stellen wir Ihnen das radikalste und wirkungsvollste Mittel vor:

VereinService Online und Manfred Wagner verklagen

Eindeutig das wirkungsvollste Mittel, mit dem Sie Mitfahr-Verein.de in die Schranken weisen und dafür sorgen, dass Sie nie wieder eine Mahnung von diesem Unternehmen bekommen werden.

Dieser Beitrag klärt Sie auf darüber, was genau die Chancen und Risiken einer Klage sind.

Zunächst eine Klarstellung:

Eine Sammelklage — wie in den USA — ist in Deutschland nicht möglich. Möglich ist aber eine Streitgenossenschaft (mehr dazu gleich).

Worum geht es bei einer Klage gegen Mitfahr-Verein.de?

Wenn Sie die VereinService Online GmbH verklagen, drehen Sie den Spieß um: Dann sind Sie plötzlich der Angreifer — und die VereinService Online GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Manfred Wagner, muss sich verteidigen.

Worauf Sie klagen, ist die Feststellung, dass VereinService Online keinen Anspruch gegen Sie auf Zahlung von 199 € hat.

Wenn Sie gewinnen, bekommen Sie nicht nur ein Urteil, mit dem Sie den Spuk ein für alle mal beenden (und das Sie z.B. auch im Internet veröffentlichen können um allen Betroffenen die Angst zu nehmen). Mitfahr-Verein.de muss Ihnen vielmehr auch noch sämtliche Auslagen bezahlen, die Sie durch den Rechtsstreit gehabt haben: Anwaltskosten, Portokosten, Fahrtkosten etc..

Rein rechtlich gesehen sind die Erfolgschancen praktisch sicher:

Es gibt gleich mehrere Gründe, warum der Anspruch, den VSO behauptet, nicht besteht.

Trotzdem ist eine Klage immer mit einem kleinen Rest-Risiko verbunden. Juristen geben es nicht gerne zu: Aber auch Amtsrichter sind Menschen und haben manchmal eben einfach “keinen Bock”, sind gestresst, gereizt oder haben andere Lebensvorstellungen als Sie und ich. Eine “Gewinngarantie” haben Sie also nicht.

Klagen Sie alleine, liegt das Kostenrisiko bei 280,57 €. Das ist der Betrag, den Sie — wenn sie die Klage verlieren sollten — an Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen haben.

Das ist der Punkt, wo die Rechtsschutzversicherung ins Spiel kommt: Sind sie rechtsschutzversichert, wird Ihre Versicherung für diese Kosten aufkommen. Damit Sie sich darauf verlassen können, holen wir vor der Klageerhebung grundsätzlich eine Deckungszusage der Versicherung ein.

Wenn Sie VereinService Online verklagen möchten, wenden Sie sich am besten an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Wenn Sie wollen, dass wir die Sache für Sie übernehmen, schicken Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an — die Kontaktdaten finden sie oben rechts auf der Seite.

Sind Sie nicht rechtsschutzversichert, lassen sich Kosten senken, indem Sie mit mehreren anderen Betroffen gemeinschaftlich klagen. Das ist möglich im Wege der Streitgenossenschaft. Statt 10 einzelner Klagen über je 200 € reichen wir dann eine einzige Klage über 2.000 € ein. Das Kostenrisiko für den Einzelnen liegt dann nur noch bei 126,80 € (1.268 € gesamt geteilt durch 10).

Kosten enstehen auch hier nur dann, wenn die Klage keinen Erfolg hätte. Das Risiko, die Klage zu verlieren, ist im Fall Mitfahr-Verein.de sehr klein. Wer der “Bösewicht” ist, liegt auf der Hand, und jeder Zweitklässler würde es erkennen und begründen können.

Wahrscheinlicher ist also, dass Sie derjenige sind, der am Ende Geld von Mitfahr-Verein.de bekommt.

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Sabine P. 26. August 2009 um 19:19

Auch ich habe, völlig zu unrecht eine Rechnung bekommen. Habe diesem “Herrn” eine E-Mail << mit Zeugin und zeitgleich einen Einschreibebrief geschickt. Habe darin bemerkt, sollte man mich mit Mahnungen oder Androhung eines Inkassobüro belästigen, ich es umgehend an meine Rechtschutzversicherung weiter geben werde. Auch die Mitteilung an die Staatsanwaltschaft geht nun raus, auch das habe ich diesem "Herrn Wagner" offeriert.
Sollte dieser "Herr Wagner" meinen mich einschüchtern zu können, ist er BEI MIR "genau richtig" ;-))
In diesem Falle werde ich gerne Ihre Anwalskanzlei damit beauftragen mich zu vertreten.
Nun noch eine abschließende Frage, stelle ich den Antrag bei der Staatsanwaltschaft in meiner Stadt, oder besser in München?
Ihre Seite ist toll und hilft so vielen Leuten sich zu wehren. Ich bedanke mich auch recht herzlich und hoffe, dass dieser "Kreatur" das Handwerk gelegt wird.
Werde über den weiteren Verlauf berichten und verbleibe mit freundlichem Gruß ein "vielleicht" Mandantin ;-))

Stealthbomber 27. August 2009 um 13:40

Moin,

alles halb so wild, ein ähnlicher Fall vor Gericht nur mit anderen Antragsgründen:
http://web1.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/C8B121CCC86AB4D9C1257553003A31D4/$file/06u18707.pdf
Mehr über den eingefügten Link oder unter Webseite.

Meine Strafanzeige geht heute raus, ebenso informiere ich die Verbraucherzentrale Hamburg mit dem Verweis auf die VZ Saarland

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