Am 30. Juli hat unsere Kanzlei den Geschäftsführer von Mitfahr-Verein.de angeschrieben.
Für alle Betroffenen veröffentlichen wir dieses Schreiben nun hier im Blog (PDF-Version hier):
Sehr geehrter Herr Wagner,
bitte lesen dieses Schreiben sehr genau.
Ich vertrete die rechtlichen Interessen meiner Mandantin, Frau ██████████████████.
Meine Mandantin hat — Sie können es sich schon denken — eine Rechnung von Ihnen über 200 EUR erhalten. Und diese Rechnung ist für meine Mandantin — auch das können Sie sich schon denken — nicht nachvollziehbar.
Ich habe mir Ihre Plattform angeschaut. Hier nur ein paar der Dinge, dir mir aufgefallen sind:
- Sie werben mit einem blinkenden Banner “Registriere dich gleich hier kostenlos und unverbindlich!” (und ja, die Registrierung für’s Forum ist kostenlos — aber nicht die versprochene Dienstleistung).
- Sie locken Besucher mit falschen Nutzerfotos auf der Startseite (”Mitfahrer wählen:”), die Sie ferner ohne das Einverständnis der abgebildeten Personen oder der Bildurheber verwenden.
- Sie verstecken die Widerrufsbelehrung in den AGB, und Sie versenden Ihre Rechnungen exakt einen Monat plus einen Tag nach deren Zugang beim Nutzer.
- Sie erheben Nutzerdaten über Google Adwords, ohne die Nutzer vorher darauf hinzuweisen, und Sie sind technisch in der Lage, diese statistischen Nutzerdaten in datenschutzrechtswidriger Weise mit den bei der Registrierung aufgezeichneten personenbezogenen Daten zu verknüpfen.
- Sie bezeichnen Ihre Website als “Mitfahr-Verein”, erwecken damit den Eindruck eines gemeinnützigen Zusammenschlusses und täuschen damit den Rechtsverkehr sowohl über die Unternehmensform als auch über den auf Gewinnerzielung gerichteten Unternehmenszweck.
- Sie verwenden in dem Formular, in dem der Nutzer “seine
E-Mailadresse bestätigen” soll, dieselbe Stempelgrafik wie auf der Startseite, pixelgenau an derselben Stelle — nur dass diesmal nicht drinsteht “kostenlos”, sondern “kostenpflichtig” (und der Stempel statt in Rot in unauffälligerem Grau gesetzt ist).- Sie gehen in Ihrer Rechnung erkennbar davon aus, dass sie für Ihren Empfänger überraschend kommt, und halten ihm deshalb vorsorglich seine Anmeldezeit und IP-Adresse vor.
- Sie berechnen dem Kunden für die 2-Jahres-Vollmitgliedschaft ausweislich der Rechnung 199,00 EUR, obwohl Ziffer 5.1 Ihrer AGB einen Preis von 200,00 EUR regelt.
Und das sind nur die Dinge, die mir beim ersten Drüberschauen ins Auge stechen.
Ich bin mir sicher, dass mir bei einer genaueren Prüfung dieser und anderer Websites von Ihnen noch mehr Dinge auffallen werden, die entweder eine Anfechtung der von Ihnen geschlossenen Nutzerverträge begründen oder eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung rechtfertigen.
Tatsächlich könnte ich wahrscheinlich alleine mit den Informationen, die ich bis jetzt zusammengetragen habe, einen PDF-Ratgeber für die Leute zusammenstellen, die, wie meine Mandantin, eine Rechnung von Ihnen erhalten haben. Wir haben in unserer Kanzlei soetwas schonmal gemacht mit einem Reisegutscheinverkäufer von E-Bay — und wir haben nicht nur knapp 500 Ratgeber verkauft, sondern unser Telefon hat auch über knapp sechs Monate nicht mehr aufgehört zu klingeln mit neuen Mandanten…
Auf der anderen Seite gestehe ich Ihnen:
Ich will mich mit Ihrem Geschäftsmodell gar nicht genauer auseinander setzen müssen.
Mir ist klar, dass Sie keine bösen, illegalen Absichten haben. Sie suchen nur innovative Vertriebswege, mit denen Sie sich Ihre Selbstständigkeit sichern können.
Und trotzdem:
Sie wissen genau, dass jede einzelne Überweisung, die auf ihrem Konto eingeht, nur durch Täuschung zustande gekommen ist, durch Angst und durch Unsicherheit. Ihr Geschäftsmodell ist “win – lose”, und, ganz ehrlich, ich begreife nicht, wie Sie mit Ihren Fähigkeiten stolz darauf sein können.
Sei’s drum.
Für meine Mandantin widerrufe ich jedenfalls die Vertragserklärung vom 26.06.2009. Das Widerrufsrecht ist nicht erloschen, weil die Widerrufsfrist gemäß § 312d Abs. 2 BGB noch gar nicht zu laufen begonnen hat. Ihre Widerrufsbelehrung nennt nämlich eine Widerrufsfrist von zwei Wochen, obwohl die wirkliche gesetzliche Widerrufsfrist in Ihrem Falle gemäß § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB einen Monat beträgt.
Unabhängig davon sehe ich aus oben genannten Gründen schon keinen wirksamen Vertragsschluss. Eine Willenserklärung meiner Mandantin, die Sie als Annahme eines Vertrages über eine 2-Jahres-Vollmitgliedschaft auslegen, fechte ich nach § 123 Abs. 1 BGB an, weil Ihre Website den wahren Zweck der “E-Mail-Bestätigung” gezielt zu verschleiert sucht.
Hilfsweise schulden Sie meiner Mandantin den Rechnungsbetrag als Schadenersatz aus den §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 Ziff. 1, 241 Abs. 2 BGB und sind, weil Sie den Betrag ohnehin sogleich wieder herausgeben müssten, mit Ihrer Forderung einer Einwendung nach § 242 BGB ausgesetzt.
Ich gebe Ihnen bis
Montag, 10.08.2009, 18 Uhr
Gelegenheit, mir die Stornierung der Rechnung meiner Mandantin zu bestätigen.
Tun Sie das, werde ich darüber nach Außen Stillschweigen bewahren.
Höre ich dagegen bis zum Ablauf der Frist nichts von Ihnen, oder treten Sie die Forderung zwischenzeitlich ab, dann werde ich unmittelbar am Dienstag, dem 11.08.2009 damit beginnen, alle rechtlichen Schritte gegen die VereinService VSO GmbH zu prüfen — sowohl für meine Mandantin als auch für andere Betroffene. Ich werde ferner meine Rechercheergebnisse in einem Leitfaden zusammenfassen, den ich Ratsuchenden online mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verfügung stelle. Zwingen Sie mich dazu, Zeit und Mühe in eine detailliere rechtliche Prüfung und den Entwurf von Schriftsätzen zu stecken, werde ich die Früchte dieser Arbeit nicht nur in der jetzigen Angelegenheit verwenden, sondern ich werde dann beginnen, gezielt Mandate von VSO-GmbH-Betroffenen zu akquirieren.
Seien Sie so nett und ersparen Sie mir das.
Und, Herr Wagner:
Wenn Sie zu Ihrer Unternehmertätigkeit stehen, dann fangen Sie jetzt kein albernes Versteckspiel an, sondern regeln die Sache persönlich.
Mit besten Grüßen
Das Schreiben wurde zugestellt am 4.8.2009.
Eine Antwort hat unsere Kanzlei bis heute nicht bekommen.
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{ 8 Kommentare… einen eigenen schreiben }
DAS zu lesen war die höchste Freude an diesem Tag. Da bekomme ich ja schon fast Lust, Jura zu studieren.
Weiter so!
Sehr geehtre Damen und Herren,
mir ist das gleich passiert. ich habe sofort eine Kündikung geschrieben aber leider habe ich es dort angemeldet und ihren kontakt formular geschrieben. D.h. ich habe meine Email nicht gespeichert. Was soll ich jetzt tun? muss ich die 200 € bezahlen?
mit besten Grüßen
Rita
Unten ist ein Link “warum sie nicht zahlen müssen”
einfach drauf klicken und die anweisungen befolgen. bei mir hats geklappt. nach mehreren beweisen an betrug haben die sich dann irgendwann nicht mehr gemeldet. klappt wunderbar
Nach längerer Zeit ohne Reaktion kam diese Woche per Post eine weitere Mahnung. Da Herr Wagner für meine Tochter nun doch schon 1,10 Euro Porto ausgegeben hat, soll dies nicht umsonst gewesen sein. Gestern haben wir nach den ersten 0,55 Euro an die Deutsche Bank nochmal 0,55 Euro locker gemacht und einen Strafantrag an die Staatsanwaltschaft München I gestellt.
@ Rana:
Nein, um Gottes Willen, zahlen brauchen Sie an diesen Verein überhaupt nichts. Sie können einfach noch einen Widerruf schreiben und ihn an support@vsogmbh.de schicken.
Besten Dank auch an Moulin und Jana!
Sehr lustig, Herr Wagner schlägt zurück… eine gewisse Hartnäckigkeit muss man ihm ja schon lassen. Folgende unten angehängte Mail habe ich auf mein Schreiben, dass ich den Vertrag nicht anerkenne, ihn hilfsweise widerrufe bzw. hilfsweise anfechte erhalten. Wieso dauert das eigentlich so lange, bis endlich ein strafrechtliches Verfahren gegen diese Person eingeleitet wird!? Allein in HH, so sagte mir der Polizeibeamte, bei dem ich die Betrugsanzeige aufgab, gebe es schon über 100 Anzeigen gegen ihn. Vielen Dank im Übrigen für diese Website, ich habe heute auch die Kontoschließung des Wagner-Kontos bei der Postbank angeregt… ich hoffe, es nützt etwas!
Liebes Mitglied,
uns liegt eine kostenpflichtige Anmeldung vor. Ein Irrtum, Versehen oder
eine Verwechslung kann bei der Anmeldung nicht vorliegen, da mehrfach aktive
Bestätigungen Ihrerseits bei ausreichenden Hinweisen auf die Kostenpflicht
notwendig sind, um den Anmeldeprozess zu vollenden.
Zudem ist bei der Anmeldung die Eingabe von persönlichen Daten wie Name,
Anschrift, Geburtsdatum und Emailadresse nötig. Die Hinweise auf die
Kostenpflicht des Angebots erfolgen in plakativer Art und Weise und sind
keinesfalls versteckt.
Der folgende Link legt Ihnen den gesamten Anmeldeprozess erneut dar:
http://www.mitfahr-verein.de/site/registrier-anmelde-prozess.pdf
In §3 unserer Geschäftsbedingungen, die Sie aktiv bestätigt und akzeptiert
haben, werden Sie auf den Unterschied der kostenlosen Registrierung und der
kostenpflichtigen Vollmitgliedschaft hingewiesen. Somit ist ein
ordnungsgemäßes Vertragsverhältnis zu Stande gekommen.
Die Konditionen dieses Vertragsverhältnisses wurden Ihnen sowohl im
Fliestext als auch in Geschäftsbedingungen unter §5.1 aufgezeigt. Sie haben
angeklickt, dass Sie diese gelesen und verstanden haben.
Des Weiteren wurden Ihnen die Geschäftsbedingungen mit der Bestätigungsmail
der Vertragsannahme durch uns per Email zugesendet, so dass diese
nachweislich zu Ihrem Verbleib zugestellt wurden.
Ein Widerruf ist auf Grund der abgelaufenen Widerrufsfrist gemäß §6.1
unserer Geschäftsbedingungen sowie § 355 BGB sowie einer eventuell
verlängerten Widerrufsfrist gem. §355 (2) BGB nicht mehr möglich.
Sie haben nun die Möglichkeit die Angebote zu nutzen, die sie vor
Vertragsabschluß kostenfrei auf Qualität und Quantität geprüft haben. Wir
wünschen Ihnen nun viel Spaße mit unserer Datenbank http://www.mitfahr-verein.de.
Mit freundlichen Grüßen,
VereinService Online VSO GmbH
bin über die Sat1 Forums-Seite auf diese Seite gestossen.
Unse Sohn hat sich im Februar leichtisnnigerweise bei opendownload angemeldet, jedoch den Vertrag widerrufen etc. Natürlcih keinen Cent gezahlt, sondern mti Weidersprüchen und Starafanzeigen auch gegen RA Tank (als eintreiber von Forderungen) reagiert.
Er hat sich jedoch NIE bei fahrmit-online.de angemeldet!!!
Trotzdem erheilt er von Herrn Fett eine Rechnung, kurze Zeit später von Herrn RA Axel de Fries eine Mahnung.
Unsere Antworten: Strafanzeigen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Cottbus.
Ergebnis: beide Ermittlungsverfahren werden eingestellt, da bezüglich Herrn Fett es ja ein anderer Nutzer gewesen sein könnte, der sich widerrechtlich unter dem Namen unsers Sohnes bei fahrmit-online angemeldet habe….
Unser Hinweis in unserer Anzeige, dass möglicherweise eine unberechtigte Übernahme von Daten (Hintermännder von opendownload – fahrmit) stattgefunden haben könnte ,wurden ignoriert.
RA de F: er könne ja nicht wissen, ob sein Mandant eine wirklcih berechtigte Forderung habe.
Soll das rechtsstaatlich sein???????????
Immerhin haben wir noch eine Petition beim Petitionsausschuss offen, die weiter berbeitet wird.
Guten Tag
Meine Frau hat auch eine Rechnung und zwei Mahnungen von mobiboard.de bekommen.
Ausserdem eine 23 seitige Liste mit Daten von anderen geprellten.
Diese Liste schicke ich ihnen noch.
Wir werden diese FIRMA auch Anzeigen und Abmahnen.
Gruß Dirk Fischer