Rechnung von Mitfahr-Verein.de gekriegt? Warum Sie nicht zahlen müssen

von Dextra Rechtsanwälte am 11. August 2009

In diesem Beitrag erfahren Sie die juristischen Gründe, warum zwischen Mitfahr-Verein.de und Ihnen kein Vertrag zu Stande gekommen ist.

Hier ist das Schema, nach dem die VereinService Online GmbH vorgeht, nachdem Sie “Ihre E-Mailadresse” bestätigt haben:

31 Tage später:
Ihnen wird die erste Rechnung zugesandt. Indem VSO die Rechnung erst 31 Tage nach “Vertragsschluss” absendet, wird sicher gestellt, dass die 1-Monats-Widerrufsfrist scheinbar abgelaufen ist.

38 Tage später (7 Tage nach der ersten Rechnung):
VSO sendet Ihnen die erste “Mahnung”. In dem Schreiben droht Ihnen Herr Manfred Wagner damit, dass Ihnen, wenn Sie jetzt nicht sofort zahlen, weitere Kosten drohen. Man werde “an ein Inkassobüro abtreten”, und die Kosten dafür hätten Sie zu tragen.

Die Wahrheit ist:

Zahlen brauchen Sie überhaupt nichts.

Die VereinService Online VSO GmbH hat keinen Anspruch gegen Sie, weil ein Vertrag nicht zu Stande gekommen ist.

1. Widerruf

Selbst wenn man davon ausginge, dass Sie eine wirksame Vertragserklärung abgegeben hätten, als Sie “Ihre E-Mailadresse bestätigt” haben, können Sie diese Erklärung jederzeit widerrufen.

Ihr Widerrufsrecht besteht gemäß den §§ 312d, 355 BGB.

Paragraph 355 Absatz 1 BGB regelt Folgendes:

Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Sie brauchen Ihrem Vertragspartner also nur mitteilen, dass Sie den Vertrag nicht wollen. Und Sie müssen das in Textform tun — also per E-Mail, Fax oder Brief.

Die einzige Voraussetzung ist, dass Sie den Widerruf fristgemäß erklären.

Die Frist beginnt aber überhaupt erst zu laufen, nachdem Ihnen eine deutlich gestaltete Belehrung über Ihr Widerrufsrecht zugesandt worden ist, § 355 Abs. 2 BGB:

Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält.

Textform bedeutet, dass die Widerrufsbelehrung “bei Ihnen liegen” muss. Das heißt, die Anzeige der Belehrung auf der Website genügt nicht. In Textform liegt Ihnen die Belehrung erst vor, wenn Sie sie wenigstens als E-Mail in Ihrem Postfach haben.

Im Falle von Mitfahr-Verein.de bedeutet das:

Erst nachdem Sie “Ihre E-Mailadresse bestätigt” haben und Mitfahr-Verein.de Ihnen den Bestätigungslink zugeschickt hat, haben Sie die Belehrung in Textform erhalten.

Das Problem:

§ 355 Abs. 2 BGB verlangt eine deutlich gestaltete Widerrufsbelehrung.

Die Belehrung, die VereinService Online Ihnen schickt, ist aber nicht nur “nicht deutlich” gestaltet, sondern gezielt undeutlich:

7-EMail

Die Widerrufsbelehrung ist vergraben in den AGB. Und selbst die AGB treten mit silberner Schrift auf weißem Hintergrund und mit Schriftgröße 2 hinter dem eigentlichen Text der E-Mail zurück.

Das Ergebnis:

Die Pflicht zur deutlichen Belehrung ist nicht erfüllt — und die Widerrufsfrist hat nicht einmal zu laufen begonnen.

Mit anderen Worten:

Selbst wenn Ihnen VSO mit der nächsten Mahnung eine Widerrufsbelehrung schicken würde (was Herr Wagner nicht tun wird), hätten Sie immernoch einen Monat Zeit den Vertrag zu widerrufen!

Es genügt vollkommen, dass Sie eine E-Mail schicken an die in den AGB genannte Adresse support@vsogmbh.de. Zum Beweis Ihres Widerrufs genügt es, wenn Sie die E-Mail in Ihrem Ordner “Gesendete Objekte” gespeichert lassen und/oder sich einen Ausdruck davon machen. Kein Richter wird Ihnen vorwerfen, dass Sie diesen Ausdruck ja auch hätten fälschen können: Sie haben dazu überhaupt keinen Grund, weil Sie, wenn Sie den Widerruf vor einem Monat nicht erklärt hätten, das einfach heute nachholen könnten.

Kosten für ein Einschreiben brauchen Sie für VSO also nicht auszugeben.

2. Anfechtung

Unabhängig von Ihrem Widerrufsrecht können Sie Ihre “E-Mail-Bestätigung” aber auch wegen Täuschung anfechten.

Dazu regelt § 123 Absatz 1 BGB:

Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.

Nur drei Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein:

  1. Sie müssen Ihre “Vertragserklärung” abgegeben haben, weil sie sich über einen Umstand geirrt haben.
  2. Ihr Vertragspartner muss sie getäuscht haben, also Ihnen falsche Tatsachen vorgespiegelt.
  3. Und Ihr Vertragspartner muss sich arglistig verhalten, also bewusst Ihren Irrtum ausgenutzt haben.

Mitfahr-Verein.de erfüllt alle drei Voraussetzungen:

Wenn Sie nichts von den 200 EUR gelesen haben und sich gedacht haben, Sie bestätigen bloß Ihre E-Mailadresse, haben Sie sich beim Vertragsschluss geirrt: Sie haben schlicht nicht gewusst, auf was Sie sich einlassen.

Mitfahr-Verein.de hat Sie auch getäuscht und Ihnen falsche Tatsachen vorgespiegelt. Hier nur ein paar Beispiele:

  • Die Startseite verspricht eine kostenlose Registrierung und suggeriert eine kostenlose Leistung.
  • Das Formular zum “Vertragsschluss” spiegelt dem Benutzer vor, es gehe um die Bestätigung seiner E-Mail-Adresse (Text über dem “Bestätigen”-Button: “Um Einträge erstellen zu können, müssen wir sicherstellen, dass deine EMail-Adresse korrekt ist. Bitte bestätige die nachfolgende E-Mail-Adresse oder korrigiere sie”).
  • Die Stempelgrafik “ANMELDUNG kostenpflichtig” oben rechts auf der “Bestätigungsseite” ist die selbe Grafik, in der auf der Startseite noch “KOSTENLOSE Registrierung” stand.
  • Die Checkboxen rechts unten auf der “Bestätigungsseite” sehen genauso aus, wie die die auf dem ersten Anmeldeformular — nur dass Sie mit der zweiten Checkbox jetzt nicht mehr die harmlose Datenschutzerklärung akzeptieren, sondern jetzt plötzlich die Geschäftsbedingungen mit der Abo-Falle.
  • Der Preis ist nicht in Ziffern und Währungssymbol ausgeschrieben.
  • Das Wort “Zweijahresmitgliedschaft” ist ohne Bindestrich getrennt.
  • Der Text, der auf die Kostenpflicht hinweist, liegt über einer Hintergrundgrafik.
  • Er ist außerdem der einzige Text auf der Seite, der nicht fett gesetzt ist und tritt damit visuell in den Hintergrund.

Und schließlich handelt der Betreiber Manfred Wagner auch arglistig, weil er die Seite bewusst als Abofalle eingerichtet hat. Selbst wenn er behaupten würde, er habe ein Täuschen niiiiie beabsichtigt steht jedenfalls fest: Er weiß von den Beschwerden, die er bekommt und auf die er reagiert, dass die überwiegende Zahl seiner Nutzer die Kostenpflicht übersehen hat — und trotzdem verändert er die Gestaltung seiner Seite nicht.

Für eine Anfechtung aus arglistiger Täuschung sind alle Voraussetzungen erfüllt.

Gebunden ist die Anfechtung nur an eine Frist von einem Jahr, § 124 Absatz 1 BGB:

Die Anfechtung einer nach § 123 anfechtbaren Willenserklärung kann nur binnen Jahresfrist erfolgen.

Erklärt werden kann die Anfechtung auch mit dem Widerruf zusammen.

Es macht auch keinen Unterschied, wie die Erklärung genannt wird. Wichtig ist nur, dass Sie zum Ausdruck bringen, dass

  1. Sie sich an den Vertrag nicht gebunden fühlen
    und
  2. Sie das deshalb tun, weil die Kostenpflicht versteckt angebracht war.

Wenn Sie schon eine “Beschwerde” oder ein anderes Protestschreiben an Mitfahr-Verein.de geschickt haben und sich nicht sicher sein, ob das als Widerruf und Anfechtungserklärung genügt — kein Problem: Schicken Sie einfach noch eine E-Mail an support@vsogmbh.de.

Für die Beweisbarkeit gilt dasselbe wie oben:

Ein Einschreiben muss nicht sein. Bewahren Sie die E-Mail auf mit Zeitstempel, Absender, Adressat und Inhalt — und das genügt. Sie können Sich auch zusätzlich von einem Freund als Zeuge über die Schulter schauen lassen, während Sie den “Senden”-Button klicken. Dafür, dass er die Mail dann auch liest, ist Herr Wagner selbst verantwortlich.

Weitere Gründe, die Herrn Wagner dran hindern, Geld von Ihnen zu bekommen

Neben Widerruf und Anfechtung gibt es noch weitere juristische Gründe, warum Herr Wagner von Ihnen keinen Cent verlangen kann:

Indem er Sie getäuscht hat, hat er gleichzeitig Pflichten beim Vertragsschluss verletzt. Er haftet Ihnen deshalb auf Schadenersatz, §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB. Anders ausgedrückt: Er muss Ihnen den Schaden ersetzen, der Ihnen durch die Irreführung entstanden ist. Und dazu gehören, neben Anwaltskosten, Portokosten und dergleichen, auch die 200 EUR, falls Sie sie gezahlt haben sollten.

Daraus folgt gleichzeitig, dass er die 200 EUR von Ihnen nicht verlangen kann: Er müsste sie sowieso gleich wieder zurück geben — und etwas zu verlangen, was man gleich wieder zurück geben muss, verstößt gegen Treu und Glauben nach § 242 BGB.

Würden all diese Gründe nicht greifen, bliebe immernoch ein Rücktritt wegen Schlechterfüllung: Was Herr Wagner mit seinem Angebot verspricht, ist eine prall gefüllte Datenbank mit gutaussehenden Mitfahrern, von denen selbst nachts um halb vier noch mindestens 25 online sind — und das was er liefert, ist ein mit Karteileichen vollgespammtes Forum ohne jeden nennenswerten Nutzerstamm.

Fazit

Es gibt keinen Grund, Angst davor zu haben sich mit Mitfahr-Verein.de rechtlich auseinander zu setzen. Und selbst wenn Sie nicht in die Offensive gehen wollen: Zahlen brauchen Sie auf keinen Fall.

Eine Bitte zum Schluss:

Wenn Sie selber Erfahrungen mit Mitfahr-Verein.de gemacht haben, hinterlassen Sie uns doch bitte einen Kommentar und schreiben Sie uns, wann Sie sich registriert haben und welche Rechnungen, Mahnung und Schreiben Sie danach von der VereinService Online GmbH bekommen haben. Vielen Dank!

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Tina 20. Oktober 2010 um 12:58

Hallo,
danke für den Hinweis Susan, ich bekam jetzt auch ne Mail von RAZ ..bei den Junk-Mails! hätte da sonst gar nicht mehr reingeschaut ;)
Ich frage mich sowieso, wie so etwas rechtlich in Ordnung sein kann wenn man so etwas per Mail schickt! Ich könnte doch die Adresse längst gelöscht oder sonstwas haben… versteh ich nicht. Kennt jemand vielleicht hier die Rechtsmeinung dazu?
Na ja jedenfalls ist mir schon komisch zumute, aber ich vertraue jetzt einfach mal auf das alles was hier in dem blog schon geschrieben wurde und werde erstmal nichts tun. Und bitte halte uns auf dem Laufenden Gregor!!!
Danke und LG

Tina 20. Oktober 2010 um 13:17

Hallo,
danke für den Hinweis Susan, ich bekam jetzt auch ne Mail von RAZ ..bei den Junk-Mails! hätte da sonst gar nicht mehr reingeschaut ;) Ich frage mich sowieso, wie so etwas rechtlich in Ordnung sein kann wenn man so etwas per Mail schickt! Ich könnte doch die Adresse längst gelöscht oder sonstwas haben… versteh ich nicht. Kennt jemand vielleicht hier die Rechtsmeinung dazu? Na ja jedenfalls ist mir schon komisch zumute, aber ich vertraue jetzt einfach mal auf das alles was hier in dem blog schon geschrieben wurde und werde erstmal nichts tun. Und bitte halte uns auf dem Laufenden Gregor!!!
Danke und LG

Tina 20. Oktober 2010 um 19:24
Babett 26. Oktober 2010 um 16:58

Hallo,

tja, so gehts mir auch gerade. Habe auch die Mail von der Raz bekommen, auch mit irgendwelchen falschen Daten (Datum und so). Ich bin aber inzwischen umgezogen und die haben meine alte Adresse, werde denen auch nicht meine neue geben, aber was ist, wenn jetzt doch was kommt, und ich die Post nicht krieg?
Hilfe?

Babett

nic 27. Oktober 2010 um 12:01

hallo an alle!!!bin ebenfalls betroffen.bin auch umgezogen,hat auch meine neue adresse nicht.heut ist der 27.10. und diese frau günther wollte ja bis heut das geld bezahlt haben,was ich nicht getan habe.na mal sehen,wies jetzt weitergeht.

lg an alle

Martin 28. Oktober 2010 um 09:04

Jo, ich bin auch mal gespannt, was jetzt kommt! ^^

Sabine 2. November 2010 um 20:09

Und weiter gehts…

“Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben Ihnen am 17. Oktober 2010 eine maschinell erstellte Mahnung zukommen lassen. Aufgrund eines technischen Fehlers bei der Übertragung Ihrer Daten können Sie diese als gegenstandslos betrachten.
Im Anhang befindet sich die korrekte und somit allein gültige Mahnung.”

Habt Ihr das auch bekommen ?

Mikel 2. November 2010 um 20:33

… selbe Mail habe ich auch bekommen!

Kathleen 2. November 2010 um 21:04

HILFE!!!
Ich habe heute auch eine E-mail von RAZ bekommen. Leute ich bekomme jetzt echt Schiss, dass ich den Scheiß hier bezahlen muss. Soll ich denn wirklich den Brief ignorieren und nicht zahlen?? Aber wie geht es denn da weiter??? Bekomme ich vielleicht Post vom Gericht??

Mari 2. November 2010 um 21:59

Hallo ,
ich habe auch das Gleiche bekommen.Bloß steht es, dass ich die Mahnung vom vorigen Jahr zahlen muß.Aber im letzten Jahr habe ich nichts bezahlt.Mal sehen was jetzt kommt.Konnt Ihr mitteilen was danach passieren konnte.

Martina Schröder 2. November 2010 um 22:29

meine Tochter hat auch so eine mail bekommen und ich werde morgen Strafanzeige gegen diesen Herren erstatten und meine Anwalt fragen wie ich auf die Mahnung reagieren soll. Ihr solltet alle das gleiche tun, damit dem Betrüger das Handwerk gelegt wird.

Carna 2. November 2010 um 22:33

Hallo zusammen!
Habe exakt die gleiche Mail wie Sabine erhalten und soll nun insgesamt 238 Euro zahlen. Hatte mich auch letztes Jahr “angemeldet”, einen Widerspruch eingelegt und seitdem nichts mehr von denen gehört. Und jetzt das…
Dachte eigentlich, das wäre erledigt und habe keine Schriftstücke aufgehoben. Kann mir das zur Falle werden? Was nun?

Kurze 3. November 2010 um 09:47

Halli-Hallo,
auch ich habe heute eine E-Mail von der Firma RAZ erhalten.
Komisch ist doch nur, dass ich die Gleiche wie die Anderen hier erhalten habe??!!

Ich lege erstmal Widerspruch ein.
Die haben sich ein Jahr NICHT bei mir gemeldet und nun versuchen die das über ein Inkassounternehmen.
Alles gleich wie bei Euch auch, der Betrag und mich wundert das, dass die sich erst nach einem Jahr wieder melden!

NICHT BEZAHLEN!!

Ach ja, hatte einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft in München eingelegt, macht Euch keine großen Hoffnungen!
Meine Antrag wurde abgelehnt.

Egal, wenn noch mal etwas zurück kommt, dann bitte beim Anwalt beraten lassen!

Ganz lieben Gruß

Tina 3. November 2010 um 10:49

Hallo zusammen,
habe heute dieselbe Mail auch bekommen… “…haben Ihnen am 17. Oktober eine maschinell erstellte Mahnung zukommen lassen..”
Was macht ihr, widersprecht ihr nochmal? Das erste Mal hatte ich vor einem Jahr widersprochen, als ich die erste Rechnung bekam. Aber laut Legler & Collegen sollte man jetzt einfach gar nix machen oder?
Oder geht ihr alle zum Anwalt damit?

Liebe Grüße
Tina

Gregor 3. November 2010 um 12:05

hab die selbe mail gekriegt, langsam nervt es mich schon mich mit diesem mist da auseinander setzen zu müssen. gibt wichtigere dinge im leben…
ich ruf mal den anwalt an und dann schauen wir ob es sich jetzt lohnt n biref aufsetzen zu lassen, lieber das geld dem anwalt gegebn als diesen verbrechern…

gruß

Luisa W. 3. November 2010 um 13:46

Hallo zusammen,
ich habe diese Mail auch bekommen obwohl ich vor einem Jahr die 199,00€ bezahlt habe. Ich hatte damals keine Ahnung was es mit dieser Seite auf sich hat und hatte Angst vor weiteren Kosten. Was soll ich denn jetzt tun? Auch einfach alles weitere ignorieren?
Ich versuche schon lange eine Kündigung per mail zu schicken, diese kommen aber immer alle wieder zurück mit der Meldung, dass der Empfänger sie nicht empfangen kann.
Bitte helft mir weiter!
Liebe Grüße Luisa

nic 3. November 2010 um 16:01

hallo!!habe heute auch diese mail bekommen,falsche daten usw.das ist ja wohl ein witz?wöllt echt ma wsissen,wieviele leute die kriegen.hatte ihn letztes jahr auch angezeigt.kam post vom amtsgericht münchen,verfahren eingestellt.und jetzt gehts weiter!!!bezahle keinen pfennig!!!!

lg

Mariusz 6. November 2010 um 12:53

Hallo zusammen,

ich kann nur bestaetigen, was allen hier schon wiederfahren ist. Auch ein Mahnschreiben vom Inkassobuero (nach mehr als einem Jahr) bekommen, das in meinem Spam gelandet ist und ich nur per Zufall darauf gekommen bin. Ich werde mich hier an die Anweisungen (Mythos Inkassobuero) von Leger&Collegen halten und darauf nicht reagieren, bin aber gespannt was die anderen dazu meinen…

Gruss,
Mariusz

Franziska Mank 7. November 2010 um 19:59

Hallo, habe genau das selbe Schreiben vom Inkassobüro am 02.11.2010 bekommen u die Mail ist bei mir im Spampostfach gelandet. “…haben Ihnen am 27. Oktober eine maschinell erstellte Mahnung zukommen lassen..”, diese Mahnung ist allerdings nie bei mir angekommen… auch bei mir ist das ganze über ein Jahr her. Habe der “Mitgliedschaft” widersprochen und auch meine “Willenserklärung” angefochten. Werde also erst mal gar nichts machen und abwarten. Und notfalls wende ich mich an einen Anwalt wenden. Eine Anzeige beim AG München hat leider nichts gebracht.

Daniela W 17. November 2010 um 12:13

Moin…
habe heute auch eien Brief von der Raz Gesellschaft bekommen…
wollen nun 238,00 Euro von mir haben bis 23.November.
Wie soll ich mich nun verhalten?
Könnte jemand von dfen Rechtsanwälten nochmal Stellung nehmen und sie für alle schreiben?

Lg Daniela

Joey 17. November 2010 um 13:49

hallo leute,
ich habe heute auch von Mitfahr-verein durch RAZ Gesellschaft Für Zahlungsmanagment eine Letztmals außergerichtliche Mahnung bekommen.ich werde nichts zahlen, aber ich habe eine Frage, was soll ich am bestens tun?
macht euch keine Sorge! wir sind die Opfer und Herr Wagner ist der Täter. Er soll sich gedanken machen, weil er bald ins Gefängniss landen wird :-)
LG

Tina 17. November 2010 um 15:26

Hallo,

habe heute auch wieder mal “Post” bekommen. Diesmal wieder per Brief. Da steht was von letzter außergerichtlicher Mahnung und ein Absatz mit dem Hinweis, dass einem Onlineanbieter nicht vorgeworfen werden kann seine Seite täuschend zu gestalten wenn man persönliche Daten angeben und den AGBs zustimmen muss.

@Gregor: hast Du nochmal mit Legler&Collegen telefoniert?

Wie geht ihr jetzt weiter vor?
Bissl mulmig is mir schon zumute..

LG

Kurze 17. November 2010 um 15:48

Ich möchte die Rechtsanwälte noch einmal darum bitten Stellung zu beziehen!!

Auch ich bekam heute einen Brief von der RAZ und dort wurde nun erwähnt, dass diese Nachricht nun die letzte außergerichtliche wäre.

Ich werde nach wie vor nicht bezahlen und hatte bei der Email, die hier wohl ALLE erhalten hatten, Widerspruch eingelegt.
Nun kam heute dieser Brief, wie ich auch diesmal denken kann, nicht nur ich.

In dem Brief wird nun beschrieben, dass bis spätestens zum 23. November 2010 der Betrag dort eingegangen sein muss, ansonsten reichen die Klage ein.

Was nun?
Wie gesagt, ich werde kein Geld überweisen!

ABER WAS NUN?????

Ganz lieben Gruß und bitte um eine Reaktion Ihrerseits

Kathrina 17. November 2010 um 16:47

Hallo,
ich habe heute auch eine letzte außergerichtliche Mahnung bekommen. Habe damals schon einen Brief an Herrn Wagner geschrieben, welcher ungeöffnet zurück kam und eine E-mail an Frau Günther, wo auch nichts zurück kam.

Wie wärs einfach,wenn wir an Akte 2010 schreiben und die suchen “Manfred Wagner” Und Katja Günther mal auf?

liebe Grüße und hoffe auf weitere Ratschläge wie man vorgehen soll!

steffi 17. November 2010 um 17:38

hab auch grad den brief bekommen auch nach mehr als einem jahr, und natürlich auch bis spätestens 23 november zahlen. man das nervt doch hatte das schon vor nem jahr und nun schon wieder. zahlen werd ich auch nicht aber soll ich nen wiederspruch oder so schreiben weiß da wer was?

lg

Tanja 17. November 2010 um 18:24

Hey!
Mir geht es ganz genauso, wie meinen ganzen Vorrednern..
Nach über einem Jahr kam per Email eine Nachricht vom Inkasso-Büro..und dann noch eine..und heute schließlich der Brief von der RAZ..mit der Forderung von 238 Euro und der Frist bis zum 23. November. Und er Drohung mit Klage.
Ich werde hier auch nicht drauf reagieren. Habe meinen Widerruf und Widerspruch und den Vorwurf der arglistigen Täuschung und was man den Betrügern noch alles so vorwerfen kann, ja alles schon damals, vor über einem Jahr geäußert.

@ Katharina: Für deinen Vorschlag, das Akte-Team mal zu den Herrschaften zu schicken, wäre ich auch!

Kathrina 17. November 2010 um 18:38

Wie geht ihr denn jetzt vor? Ein Freund von mir meinte ich sollte darauf wieder einen Widerspruch schreiben,vorallem weil jetzt auch mal ein Brief kam.Ich bitte um Hilfe?!

Guido 17. November 2010 um 20:42

Habe heute auch nach einem Jahr Post von der RAZ bekommen schreiben das sie die erste Mahnung am 02.11.10 geschickt hätten. Habe aber nichts bekommenn und heute kam der Brief über die Foderung von 238,- . Das selbe haben die auch schon vor einem Jahr angefodert bin damals zum Verbraucherschutz gegangen die haben dann ein schreiben auf gesetzt aber nie Antwort bekommen. Habe da heut angerufen und den des Vorgelesen und meinten NICHTS BEZAHLEN

Gruß Guido

Christine 17. November 2010 um 21:27

Ja habe es auch heute bekommen und echt kein guteds gefühl…. müssen wir jetzt doch zahlen?

Martin 17. November 2010 um 22:18

Wir haben heute auch einen Brief bekommen, doch anders als die letzten Male war ich dieses Mal viel ruhiger! ^^

Die ominöse erste Mahnung vom 2. November wurde auch angeführt, ein Betrag von 238,- Euro genannt und von letzter außergerichtlicher Mahnung gesprochen! :)

Leute… alleine die Tatsache, dass ständig andere Uhrzeiten und gar ein Datum im Jahre 2008 als Anmeldezeitpunkt genannt wird, macht mir Mut, dass ich selbst vor Gericht keine Probleme hätte mich zu wehren. Dann habe ich ja, nach über einem Jahr, von dem Wagner gehört… damals war das ja die “letzte Mahnung vor Inkasso” mit einer “Rechnungskopie”: Diese Kopie stammt so wenig vom Original, wie der Wagner ein seriöser Geschäftsmann ist. Also gar nicht.

Martin 17. November 2010 um 22:20

Also Akte 2010 zu kontaktieren wäre mal ne gute Idee, dann können sie !wieder! über diese Katja Günther berichten. Gibt es nicht irgendwo ein Forum, wo wir uns austauschen können? Diese Kommentarfunktion ist auf Dauer etwas unbequem.

UTE 17. November 2010 um 22:54

Hallo,
habe heute auch eine Mahnung von RAZ bekommen. Angeblich die 2.Mahnung. Die erste habe ich aber auch nicht bekommen.
Die Idee, eine Sammelklage zu verfassen finde ich gut.
Ich werde der “Firma“ noch einmal meinen Widerspruch vom Juli 2009 zusenden. Dann schaun wir mal was passiert. Ist doch wirklich komisch, dass uns allen zeitgleich eine 2. Mahnung geschickt wurde.

ruach 17. November 2010 um 23:41

Auch ich habe diesen Brief heute erhalten und werde weiterhin nicht zahlen. Erst wenn ein gerichtlicher Bescheid kommt, werde ich wieder reagieren. Das Aussitzen ist sicher nicht leicht, doch ich werde es so durchziehen, obwohl auch ich bei diesem Schreiben ein mulmiges Gefühl habe.
Übrings gibt es in Deutschland keine Sammelklagen!!!!
Anklage gegen Katja Günther hat übrings nichts gebracht, ist eingestellt worden!

Jana 17. November 2010 um 23:57

Hallo….
Auch meine Tochter hat heute diese 2. Mahnung erhalten. Sie wird nicht zahlen! Frau Günther muss erst mal einen Mahnbescheid beantragen, der kostet… Eine direkte Klage ist nicht möglich, keine Angst machen lassen. Mit diesem geht man zu einem Anwalt seines Vertrauens und widerspricht. Weitere Schritte kosten wieder Geld…. Übrigens wurde Frau Günther am 07. Oktober verurteilt, siehe Link: http://antiabzockenet.blogspot.com/2010/11/katja-g-erneute-schlappe-vor-gericht.html

Also, bitte, nicht bezahlen, geht nett essen und ins Kino, da ist euer Geld besser investiert!

Anne 18. November 2010 um 14:11

Hallo ihr Mitbetroffenen,
auch ich habe gestern die 2. Mahnung bekommen und war ziemlich schockiert, weil ich bereits im letzten Juli Widerspruch eingelegt hatte und seitdem auch nichts mehr gehört habe. Auch eine angebliche 1. Mahnung hab ich nie erhalten. Naja, nachdem ich mir die Seite hier angeschaut habe, werde ich niemals zahlen.
Ich fänd es super, mal bei Akte 2010 Bescheid zu sagen…

Viele Grüße,
Anne

Susan H. 18. November 2010 um 15:28

Hallo, den netten Brief hab ich gestern auch bekommen. Ich hatte dann echt Wut, werde aber diesmal nicht darauf reagieren. Ich habs einfach zu meinen Unterlagen geheftet und warte ab. Zahlen tu ich defintiv nicht.
Wenn ein Mahnbescheid kommt, werde ich Stellung dazu beziehen.
Wie Martin schon so schön sagte, in jedem Schreiben sind andere Daten – Uhrzeiten. Das ist schon sehr unseriös. Zudem hatte ich all meine PCs (zu Hause und Arbeit) geprüft… ich hab keine Ahnung was das für eine IP Adresse sein soll. Meine auf jeden Fall nicht.
Das mit Akte 2010 hab ich mir auch schon mehrmals überlegt. Aber hier sollten dann gleich mehrere mitziehen. Je mehr Betroffene dorthin schreiben, desto größer ist die Chance, dass die sich auch dem Thema annehmen.
Ob eine Sammelklage was bring bezweifle ich. Die beiden Abzocker kommen doch ständig so davon. Die Klage gegen den Wagner wurde abgewiesen und auch die gegen die Katja Sonstnochwie …

Viele Grüße
Susan

Hartmut S. 18. November 2010 um 16:45

Hallo,

das ist ja der Hammer. Auch ich habe genau den selben Brief heute Im Briefkasten gehabt, gleicher Betrag, gleicher Zeitraum, und auch die 2. Mahnung (eine 1. Mahnung gab es nie!)

Ich werde das jetzt mit meinem Anwalt besprechen. Diese Abzocke gehört plattgemacht.

Gruß,
Hartmut

Juliane 18. November 2010 um 16:50

Hi, auch ich erhielt heute mein Brief von der RAZ, letzte Mahnung ansonsten bekomme ich eine richterliche klage…ich bin sehr wütend, vorallem da auch ich, keine weiteren Mahung bekam, nie wurde ich angemahnt, ausser eine im November über Spammail, ich hätte Lust bei der Aktion Akte 2010 mitzumachen, ich denke wir sind sehr viel Leute und können vielleicht nicht viel bewirken, aber vielleicht anderen die Angst nehmen, da diese Menschen schon versuchen einem Angst und Schrecken einzujagen…auch habe ich schon letztes jahr, als ich plötzlich Rechnung bekam ein Widerspruch und sofortige Kündigung zu Herr Wagner hingeschickt, kam allerdings 1 Woche später ungeöffnet zurück, da das Postfach nicht geleert wurde, auch sind die Telefonnummern nicht aktiv besetzt… Liebe grüße an alle Betroffenen

steffi 18. November 2010 um 17:27

wär auf jeden fall super wenn mir jemand sagen könnte wie genau ich mich bei akte 2010 melden kann, werd mich da auch mit drann beteiligen, hab keine lust das der scheiß dann nächstes jahr wieder ist. ich persönlich glaub zwar nicht das da wirklich irgendwas von denen ihrer seite vor gericht geht, wenn doch ich hab alles aufgehoben von damals, alle wiedersprüche und so. ist aber alles so nervig und ein bissel mulmig ist mir schon

Bettina 18. November 2010 um 17:39

HAb auch gerad nen Brief von der Katja Günther RAZ bekommen!
Angeblich wäre am 2.11. schon die erste Mahnung eschickt worden, die aber nicht bei mir ankam!
Auch ich soll nun 238 Euro bezahlen!
Muss ich nun nochmal reagieren?
Hab den Widerspruch vom letzten Jahr leider nicht mehr zur HAnd!
Was tun?

Gunther 18. November 2010 um 19:26

Hallo Freunde
Wie Bettina habe ich heute auch einen Brief von RAZ bekommen dachte mich trifft der Schlag hatte im Juni 2009 schon mit der Verbraucherzentral gegen die miesen Machenschaften gekämpft.
Und seit juni 2009 war Ruhe .Heute erhielt ich die 2 Mahnung eine erste habe ich nie erhalten.
auch meine Frage muss ich nochmal reagieren?
Kann meinen Wiederspruch von 2009 nicht finden.
Was tun?

Jana 18. November 2010 um 21:39

Die erste Mahnung erhielten wir per Mail…..

Martin 19. November 2010 um 00:45

@Jana: Aber nicht am 2.11.!!! Sondern irgendwann im Oktober und da waren auch noch komplett falsche Daten drauf und somit kein direkter Bezug zur zweiten Mahnung ersichtlich!

Sandra 19. November 2010 um 11:26

Hallo!
Habe heute auch einen 2. Mahnung bekommen von der RAZ (geschrieben am 16.11.2011).
Die erste Mahnung hab ich gar nicht erhalten.
Hatte mit der Sache schon abgeschlossen, da ich einen Widerspruch geschrieben hatte letztes Jahr.
Nun kommt die Sache wieder ins rollen und ich weiss nicht wie ich drauf reagieren soll.

Lg

Natalie 19. November 2010 um 13:08

Ich habe heute auch die “2.” Mahnung erhalten, die 1. habe ich auch nicht bekommen….das muss doch irgendwann mal ein Ende haben!!! Was habt ihr alle nach der 2. Mahnung gemacht?Wäre toll wenn einer antwortet:-)

Kathrina 19. November 2010 um 14:57

Also ganz ehrlich, ich Mache NIX, weil sowieso nichts von denen zurück kommt! Also was solls… Jetzt warte ich mal auf den gerichtlichen und vorallem Echten Mahnbescheid,dem wird schön widersprochen und dann mal warten ob Frau Günther mich dann anklagt :D Ich glaubs eher nicht, sie verliert doch eh und bleibt auf den Kosten hängen!

Leboss 20. November 2010 um 11:37

ich habe auch am Donnerstag 18.11.10 eine 2. Mahnung von der RAZ (geschrieben am 16.11.2011). bekommen. Die erste Mahnung war wahrsheinlich in Spamsmails, die ich jeden Tag lösche . Ich hoffe,dass die Regierung oder die Wettbewerbsbehörde diese Abzocker bestraffen können wie es in diesem Bericht steht : http://www.computerbetrug.de/nachrichten/newsdetails/abofallen-betreiber-aus-frankfurt-960-000-euro-strafe-101117/

karoline 20. November 2010 um 18:44

Hallo,
mir geht es auch so, habe am 17.11. gleich die 2. Mahnung von der RAZ bekommen und soll bis zum 23.11. 238 Euro zahlen. Habe im letzten Jahr 2 Einschreiben mit Rückschein mit meinem Widerruf gesendet, die beide ungeöffnet zurückkamen (die habe ich auch noch vorliegen). Seitdem hatte ich nie wieder was gehört und habe gehoffe, das ganze wäre erledigt. Ist es jetzt so, dass die meisten nicht reagieren, oder sollte man noch einen Widerruf an das Inkassounternehmen schicken? Ich weiß einfach nicht wie ich reagieren soll, und dieses Schreiben macht einen ja doch etwas nervös….

Merle 21. November 2010 um 17:40

Die mail habe ich auch bekommen und jetzt kam dann auch die zweit Mahnung. Habe mich letztes Jahr im Juli dort angemeldet und nach erhalt der ersten Rechnung sofort ein Schreiben an die gesendet in der ich die Ihnen die Kündigung mit geteilit habe und die löschung meiner daten gefordet habe zu gesandt. Dieses scheint auch an gekommen zu sein. Dann kam fast ein jahr garnichts nur ab und zu in unregelmäßigen abständen mal ne mail und jetzt halt die besagte e-mail und dann die zweit Mahnung per post.

mariusz 21. November 2010 um 17:48

Hallo,
Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, hat im Juli 2010 bei der Staatsanwaltschaft München Anzeige wegen Verdachtes des versuchten Betruges gegen die Münchener Rechtsanwältin Katja Günther gestellt: http://www.verbraucherschutz.tv/2010/07/29/inkassoverband-stellt-strafantrag-gegen-katja-guenther

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