In diesem Beitrag erfahren Sie die juristischen Gründe, warum zwischen Mitfahr-Verein.de und Ihnen kein Vertrag zu Stande gekommen ist.
Hier ist das Schema, nach dem die VereinService Online GmbH vorgeht, nachdem Sie “Ihre E-Mailadresse” bestätigt haben:
31 Tage später:
Ihnen wird die erste Rechnung zugesandt. Indem VSO die Rechnung erst 31 Tage nach “Vertragsschluss” absendet, wird sicher gestellt, dass die 1-Monats-Widerrufsfrist scheinbar abgelaufen ist.38 Tage später (7 Tage nach der ersten Rechnung):
VSO sendet Ihnen die erste “Mahnung”. In dem Schreiben droht Ihnen Herr Manfred Wagner damit, dass Ihnen, wenn Sie jetzt nicht sofort zahlen, weitere Kosten drohen. Man werde “an ein Inkassobüro abtreten”, und die Kosten dafür hätten Sie zu tragen.
Die Wahrheit ist:
Zahlen brauchen Sie überhaupt nichts.
Die VereinService Online VSO GmbH hat keinen Anspruch gegen Sie, weil ein Vertrag nicht zu Stande gekommen ist.
1. Widerruf
Selbst wenn man davon ausginge, dass Sie eine wirksame Vertragserklärung abgegeben hätten, als Sie “Ihre E-Mailadresse bestätigt” haben, können Sie diese Erklärung jederzeit widerrufen.
Ihr Widerrufsrecht besteht gemäß den §§ 312d, 355 BGB.
Paragraph 355 Absatz 1 BGB regelt Folgendes:
Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Sie brauchen Ihrem Vertragspartner also nur mitteilen, dass Sie den Vertrag nicht wollen. Und Sie müssen das in Textform tun — also per E-Mail, Fax oder Brief.
Die einzige Voraussetzung ist, dass Sie den Widerruf fristgemäß erklären.
Die Frist beginnt aber überhaupt erst zu laufen, nachdem Ihnen eine deutlich gestaltete Belehrung über Ihr Widerrufsrecht zugesandt worden ist, § 355 Abs. 2 BGB:
Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält.
Textform bedeutet, dass die Widerrufsbelehrung “bei Ihnen liegen” muss. Das heißt, die Anzeige der Belehrung auf der Website genügt nicht. In Textform liegt Ihnen die Belehrung erst vor, wenn Sie sie wenigstens als E-Mail in Ihrem Postfach haben.
Im Falle von Mitfahr-Verein.de bedeutet das:
Erst nachdem Sie “Ihre E-Mailadresse bestätigt” haben und Mitfahr-Verein.de Ihnen den Bestätigungslink zugeschickt hat, haben Sie die Belehrung in Textform erhalten.
Das Problem:
§ 355 Abs. 2 BGB verlangt eine deutlich gestaltete Widerrufsbelehrung.
Die Belehrung, die VereinService Online Ihnen schickt, ist aber nicht nur “nicht deutlich” gestaltet, sondern gezielt undeutlich:

Die Widerrufsbelehrung ist vergraben in den AGB. Und selbst die AGB treten mit silberner Schrift auf weißem Hintergrund und mit Schriftgröße 2 hinter dem eigentlichen Text der E-Mail zurück.
Das Ergebnis:
Die Pflicht zur deutlichen Belehrung ist nicht erfüllt — und die Widerrufsfrist hat nicht einmal zu laufen begonnen.
Mit anderen Worten:
Selbst wenn Ihnen VSO mit der nächsten Mahnung eine Widerrufsbelehrung schicken würde (was Herr Wagner nicht tun wird), hätten Sie immernoch einen Monat Zeit den Vertrag zu widerrufen!
Es genügt vollkommen, dass Sie eine E-Mail schicken an die in den AGB genannte Adresse support@vsogmbh.de. Zum Beweis Ihres Widerrufs genügt es, wenn Sie die E-Mail in Ihrem Ordner “Gesendete Objekte” gespeichert lassen und/oder sich einen Ausdruck davon machen. Kein Richter wird Ihnen vorwerfen, dass Sie diesen Ausdruck ja auch hätten fälschen können: Sie haben dazu überhaupt keinen Grund, weil Sie, wenn Sie den Widerruf vor einem Monat nicht erklärt hätten, das einfach heute nachholen könnten.
Kosten für ein Einschreiben brauchen Sie für VSO also nicht auszugeben.
2. Anfechtung
Unabhängig von Ihrem Widerrufsrecht können Sie Ihre “E-Mail-Bestätigung” aber auch wegen Täuschung anfechten.
Dazu regelt § 123 Absatz 1 BGB:
Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
Nur drei Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein:
-
Sie müssen Ihre “Vertragserklärung” abgegeben haben, weil sie sich über einen Umstand geirrt haben.
-
Ihr Vertragspartner muss sie getäuscht haben, also Ihnen falsche Tatsachen vorgespiegelt.
-
Und Ihr Vertragspartner muss sich arglistig verhalten, also bewusst Ihren Irrtum ausgenutzt haben.
Mitfahr-Verein.de erfüllt alle drei Voraussetzungen:
Wenn Sie nichts von den 200 EUR gelesen haben und sich gedacht haben, Sie bestätigen bloß Ihre E-Mailadresse, haben Sie sich beim Vertragsschluss geirrt: Sie haben schlicht nicht gewusst, auf was Sie sich einlassen.
Mitfahr-Verein.de hat Sie auch getäuscht und Ihnen falsche Tatsachen vorgespiegelt. Hier nur ein paar Beispiele:
- Die Startseite verspricht eine kostenlose Registrierung und suggeriert eine kostenlose Leistung.
- Das Formular zum “Vertragsschluss” spiegelt dem Benutzer vor, es gehe um die Bestätigung seiner E-Mail-Adresse (Text über dem “Bestätigen”-Button: “Um Einträge erstellen zu können, müssen wir sicherstellen, dass deine EMail-Adresse korrekt ist. Bitte bestätige die nachfolgende E-Mail-Adresse oder korrigiere sie”).
- Die Stempelgrafik “ANMELDUNG kostenpflichtig” oben rechts auf der “Bestätigungsseite” ist die selbe Grafik, in der auf der Startseite noch “KOSTENLOSE Registrierung” stand.
- Die Checkboxen rechts unten auf der “Bestätigungsseite” sehen genauso aus, wie die die auf dem ersten Anmeldeformular — nur dass Sie mit der zweiten Checkbox jetzt nicht mehr die harmlose Datenschutzerklärung akzeptieren, sondern jetzt plötzlich die Geschäftsbedingungen mit der Abo-Falle.
- Der Preis ist nicht in Ziffern und Währungssymbol ausgeschrieben.
- Das Wort “Zweijahresmitgliedschaft” ist ohne Bindestrich getrennt.
- Der Text, der auf die Kostenpflicht hinweist, liegt über einer Hintergrundgrafik.
- Er ist außerdem der einzige Text auf der Seite, der nicht fett gesetzt ist und tritt damit visuell in den Hintergrund.
Und schließlich handelt der Betreiber Manfred Wagner auch arglistig, weil er die Seite bewusst als Abofalle eingerichtet hat. Selbst wenn er behaupten würde, er habe ein Täuschen niiiiie beabsichtigt steht jedenfalls fest: Er weiß von den Beschwerden, die er bekommt und auf die er reagiert, dass die überwiegende Zahl seiner Nutzer die Kostenpflicht übersehen hat — und trotzdem verändert er die Gestaltung seiner Seite nicht.
Für eine Anfechtung aus arglistiger Täuschung sind alle Voraussetzungen erfüllt.
Gebunden ist die Anfechtung nur an eine Frist von einem Jahr, § 124 Absatz 1 BGB:
Die Anfechtung einer nach § 123 anfechtbaren Willenserklärung kann nur binnen Jahresfrist erfolgen.
Erklärt werden kann die Anfechtung auch mit dem Widerruf zusammen.
Es macht auch keinen Unterschied, wie die Erklärung genannt wird. Wichtig ist nur, dass Sie zum Ausdruck bringen, dass
-
Sie sich an den Vertrag nicht gebunden fühlen
und -
Sie das deshalb tun, weil die Kostenpflicht versteckt angebracht war.
Wenn Sie schon eine “Beschwerde” oder ein anderes Protestschreiben an Mitfahr-Verein.de geschickt haben und sich nicht sicher sein, ob das als Widerruf und Anfechtungserklärung genügt — kein Problem: Schicken Sie einfach noch eine E-Mail an support@vsogmbh.de.
Für die Beweisbarkeit gilt dasselbe wie oben:
Ein Einschreiben muss nicht sein. Bewahren Sie die E-Mail auf mit Zeitstempel, Absender, Adressat und Inhalt — und das genügt. Sie können Sich auch zusätzlich von einem Freund als Zeuge über die Schulter schauen lassen, während Sie den “Senden”-Button klicken. Dafür, dass er die Mail dann auch liest, ist Herr Wagner selbst verantwortlich.
Weitere Gründe, die Herrn Wagner dran hindern, Geld von Ihnen zu bekommen
Neben Widerruf und Anfechtung gibt es noch weitere juristische Gründe, warum Herr Wagner von Ihnen keinen Cent verlangen kann:
Indem er Sie getäuscht hat, hat er gleichzeitig Pflichten beim Vertragsschluss verletzt. Er haftet Ihnen deshalb auf Schadenersatz, §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB. Anders ausgedrückt: Er muss Ihnen den Schaden ersetzen, der Ihnen durch die Irreführung entstanden ist. Und dazu gehören, neben Anwaltskosten, Portokosten und dergleichen, auch die 200 EUR, falls Sie sie gezahlt haben sollten.
Daraus folgt gleichzeitig, dass er die 200 EUR von Ihnen nicht verlangen kann: Er müsste sie sowieso gleich wieder zurück geben — und etwas zu verlangen, was man gleich wieder zurück geben muss, verstößt gegen Treu und Glauben nach § 242 BGB.
Würden all diese Gründe nicht greifen, bliebe immernoch ein Rücktritt wegen Schlechterfüllung: Was Herr Wagner mit seinem Angebot verspricht, ist eine prall gefüllte Datenbank mit gutaussehenden Mitfahrern, von denen selbst nachts um halb vier noch mindestens 25 online sind — und das was er liefert, ist ein mit Karteileichen vollgespammtes Forum ohne jeden nennenswerten Nutzerstamm.
Fazit
Es gibt keinen Grund, Angst davor zu haben sich mit Mitfahr-Verein.de rechtlich auseinander zu setzen. Und selbst wenn Sie nicht in die Offensive gehen wollen: Zahlen brauchen Sie auf keinen Fall.
Eine Bitte zum Schluss:
Wenn Sie selber Erfahrungen mit Mitfahr-Verein.de gemacht haben, hinterlassen Sie uns doch bitte einen Kommentar und schreiben Sie uns, wann Sie sich registriert haben und welche Rechnungen, Mahnung und Schreiben Sie danach von der VereinService Online GmbH bekommen haben. Vielen Dank!
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Hallo an alle,
erstmal vielen Dank für diese Hilfe hier…hab gleich gewusst das hier was nicht in Ordnung ist und hätte wohl auch nicht gezahlt…aber das mit dem Widerrufen hätte ich wohl verpasst…also nochmal danke!!!
Zum Ablauf:
Anmeldung 15.07.09 ; Rechnung 24.08.09; Widerruf 25.08.09…
…sooooooo, dann warten wir mal auf die Mahnung die ich ignorieren werde…
Vielen Dank für alles!
Mattina
Hallo! Ich habe gestern ebenfalls eine Rechnung bekommen über 199€ War auch zuerst total geschockt. Habe auf der seite nur kurz geguckt aber nichts gefunden und dann war ich auch nicht mehr auf der Seite. Bin dann gleich ins Internet und habe diese Seite gefunden da viel mir gleich ein Stein vom Herzen. Vielen Dank.
Ich habe auch schon Widerspruch eingelegt bin ja mal gespannt was da noch alles so kommt. Bei mir war es die Sparkasse MünchenStarnberg. Scheinbar hat der Herr Wagner doch so einige Konten. Es ist echt unfassbar
LG Pamela
Hallo,
bin echt erleichtert diese Seite gefunden zu haben! Ich habe mich am 12.07. beim mitfahr-verein angemeldet. Das passierte aus einer Notsituation heraus. Natürlich hatte ich auch schon vorher bei einem anderen, wirklich kostenlosen Anbieter geguckt. Wollte aber bei diesem hier auch nochmal suchen. Hab natürlich nix gefunden.
Am 11.08. hatte ich dann die Rechnung im Postkasten und einen riesen Schreck bekommen. Ich hab dann einfach Widerruf eingereicht per E-Mail ohne große Hoffnung. Gestern kam die erste Mahnung. Daraufhin hab ich mich heut im Netz schlaugemacht. Mal sehen wie´s weitergeht.
Übrigens hatte ich mich auch bei Mobiboard.de angemeldet. Ich glaube, das ist der selbe Verlauf. Habe gestern auch die erste Mahnung bekommen. Kann mir dazu jemand was genaueres sagen?
Schöne Grüße,
Nicole
Hallo
habe auch eine Rechnung erhalten, habe gleich widerrufen.
Der Verein hat mir nur eine Kündigung für 2011 bestätigt und weißt mich darauf hin, daß ich die 199,00 € bezahlen muß
Was mache ich, wenn dieser Verein mir ein Inkassobüro schickt ?
Schöne Grüße
Ulrike
Hallo,
ich habe gestern schon einen Kommentar zum Mitfahr-Verein geschrieben. Habe daraufhin auch gleich den Mustertext benutzt und Widerspruch eingelegt. Genauso auch bei Mobiboard.de. Von denen habe ich heute auch gleich eine drohende Antwort bekommen. Können Sie mir sagen, ob es bei Mobiboard. de das selbe Schema ist? Soll ich auch einfach abwarten?
Grüße,
Nicole
Auch ich habe eine Rechnung über 199 € erhalten, meinen widerspruch habe ich im Internet gefunden.
Nun kam eine Mahnung.
Die wollen jetzt das ich bezahle und wenn nciht, dann gehts anein Inkassobüro weiter.
Bin mal gespannt welches das sein soll???
Ein Freund, Anwalt, hat mir einen Brief für die Staatsanwaltschaft München geschrieben und den schicke ich nun morgen per Post weg.
NEIN, NICHT BEZAHLEN!!!
Ganz lieben Gruß
Antje
Super, ihre Tipps haben mir sehr weitergeholfen, ich werde dem Herrn Wagner nun meinen Widerruf übersenden (Vordruck der Verbraucherzentrale) und dann bin ich ja mal gespannt was passiert… *schmunzel* :)))))
Hallo Leute,
hatte ja neben der E-Mail mit Zeugen auch einen Brief per Einschreiben verfasst. Heute war mein Brief wieder in MEINEM Kasten, mit dem Hinweis der Post, dass nicht zugestellt werden konnte, da Empfänger nicht ermittelbar.
Es wird IHM nichts nutzen, aber so etwas habe ich mir schon gedacht. Echt der Brüller ;-))
habe jetzt auch ne mahnung bekommen! alle sagen ich solle ruhig bleiben aber angst habe ich schon ein bissel….
Ich durfte ebenfalls Bekanntschaft mit der vereinService Online vso GmbH machen. Gleiches Muster, alles wie hier beschrieben. Das Anmeldedatum auf der Seite ist der 06.07. 2009, das Rechnungsdatum ist der 08.08.2009 und das Mahnungsdatum ist der 15.08.2009.
Die genannten Kontodaten:
VereinService Online VSO GmbH
Kontonummer: 22164636
Bankleitzahl: 70250150
Betrag: 199, 00 €
Ich habe Widerruf und Anfechtung an support@vsogmbh.de geschickt und werde weitere Schreiben und Maßnahmen seitens der VereinService Online VSO GmbH ignorieren.
Vielen Dank für den Service aus Leipzig!
Beste Grüße
Hallo, ich habe gerade sehr aufmerksam die obigen Erläuterungen gelesen. Fast gleiches ist mir mit mobiboard.de und drive2u.de passiert. Ich habe mir am 25.07. im Netz verschiedene Mitfahrseiten angesehen um mich zu informieren welche Angebote es gibt. Von beiden Anbietern habe ich noch am gleichen Abend Willkommensmails mit Aktivierungscoden erhalten mit der Bitte die Anmeldung zu bestätigen. Was ich bei Beiden nicht getan habe. Mit dem Absender Fahrmit-onlein.de kam dann die Rechnung von mobiboard am 13.08. und am 25.08. die Mahnung. Auf die Mahnung habe ich per Mail geantwortet, das ich kein Vertragsverhältnis mit ihnen hätte und ihr Vorgehen für unseriös halte. Als Antwort bekam ich direkt am 26.08. von einem Herrn Hannes Meyer eine Belehrung ich hätte sehr wohl ein Vertragsverhältnis und müsste zahlen. Bisher habe ich darauf nicht reagiert. Von drive2u.de habe ich bisher nur eine Rechnung erhalten, mit Zahlungsfrist 31.08. Daher glaube ich spätestens morgen auch hier eine Mahnung zu finden. Mich würde interessieren, ob ich hier noch etwas unternehmen muss um weiteren Ärger zu vermeiden und ob diese Anbieter mit dem Mitfahr-Verein.de gleichzustellen sind?
Über einen Hinweis würde ich mich freuen. Danke, Silvia Eisele
@Tim:
Sie müssen nur Widerspruch und Anfechtung erklären (http://mitfahr-verein.leglerundcollegen.de/38/wie-sie-reagieren-wenn-sie-eine-mitfahr-verein-de-rechnung-bekommen-teil-1-widerruf-und-anfechtung-erklaren.html). Danach können Sie alle weiteren Rechnungen und Mahnungen von VSO ignorieren.
Es genügt übrigens auch, wenn Sie das Schreiben nur an die E-Mailadresse support@vsogmbh.de schicken. Die Postadressen auf der Rechnung “funktionieren” beide nicht: Mehrere Leser haben inzwischen berichtet, dass (Ein-)Schreiben an beide Adressen zurückgekommen sind. Das Geld können Sie sich also sparen.
@Nicole:
Für Sie gilt das Gleiche wie für Tim — wenn Sie den Widerruf erklärt haben, können Sie alle weiteren Rechnungen und Mahnungen ignorieren.
Mobiboard.de kennen wir bislang nicht. Widerrufen können Sie aber immer jedenfalls innerhalb von 14 Tagen. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt zu laufen, wo Ihnen eine Widerrufsbelehrung per E-Mail zugeht. Haben Sie keine solche Belehrung gekriegt, fängt die Frist auch nicht an zu laufen… d.h. Sie können dann auch noch drei Wochen, drei Monate oder ein Jahr nach Vertragsschluss noch wirksam widerrufen.
@Ulrike:
Ein Inkassobüro kann ÜBERHAUPT nichts machen. Es kann nur böse Briefe schreiben und hoffen, dass ein paar Leute aus Angst bezahlen. Wenn VSO wirklich meinen würde, sie hätten einen Anspruch auf die 200 EUR gegen Sie — dann würden die Sie verklagen. Werden sie aber nicht tun, weil sie genau wissen, dass sie vor Gericht keine Chance haben.
P.S.: Sie können ja mal googeln: Es haben sich seit Juni mehrere hundert Betroffene gemeldet, die sich alle rechtzeitig informiert und NICHT GEZAHLT haben. Nicht ein Einziger von denen ist von VSO verklagt worden.
P.P.S.: Mehrere Leser haben inzwischen berichtet, dass selbst die Postanschriften von VSO nicht mehr funktionieren. Daran sehen Sie schon, wie krimin…äh…”unseriös” dieser Verein ist.
@Christine:
Dass Sie Angst bekommen ist genau das, worauf Mitfahr-Verein.de spekuliert. Denn nur, wenn Leute aus Angst doch noch zahlen, kommt Mitfahr-Verein.de zu seinem Geld. Rechtlich hätten sie dazu keine Chance.
Sie sehen ja, wie viele Leute von Mitfahr-Verein.de getäuscht worden sind. Wenn Sie googeln oder sich unsere Seite anschauen sehen Sie, dass es mehrere hundert Menschen, vielleicht tausend Menschen sind. Die ersten Meldungen über Rechnungen und Mahnungen von Mitfahr-Verein.de stammen vom Juni. Und trotzdem ist NICHT EIN EINZIGER von all den Leuten je von Mitfahr-Verein.de verklagt worden.
Die Jungs wissen ganz genau:
Wenn sie vor Gericht gehen, verlieren sie. Deswegen bleiben sie in ihrer dunklen Höhle und hoffen drauf, dass wenigstens ein paar der Leute noch aus Angst zahlen…
Übrigens:
Es sieht so aus als hätte sich Herr Wagner ohnehin schon abgesetzt. An der Adresse in der Amalienstraße gibt es jedenfalls keinen Briefkasten mehr für Mitfahr-Verein.de, und alle Einschreiben, die von unseren Nutzern in letzter Zeit geschickt worden sind, sind zurück gekommen..
@Silvia Eisele:
Da ich die beiden Seiten nicht kenne, kann ich erstmal nur auf das verweisen, was ich auch Nicole geantwortet habe:
Widerrufen können Sie immer jedenfalls innerhalb von 14 Tagen. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt zu laufen, wo Ihnen eine Widerrufsbelehrung per E-Mail zugeht. Haben Sie keine solche Belehrung gekriegt, fängt die Frist auch nicht an zu laufen… d.h. Sie können dann auch noch drei Wochen, drei Monate oder ein Jahr nach Vertragsschluss noch wirksam widerrufen.
hallo,
mir hat man erst von fahrmit-online.de geschrieben, und zwar vielen dank für ihre anmeldung… ca 3 wochen später erhielt ich dann von mobiboard.de meine ertse mahnung. die 14 tägige frist sei abgelaufen und nun sei ich mitglied, da ich in meinem account meine premiummitgliedschaft hätte revidieren müssen innerhalb von 14 tagen?!?! hääää habe mich bloß bei der kostenlosen variante ein zwei mal eingeloggt und dann nie wieder…auf anrufe e-mails und sogar auf briefe reagiert niemand, nur die mahnungen rieseln mir in den briefkasten!
was soll ich da tuen, hat irgendjemand eine idee ist das genauso wie bei mitfahrverein.de HIIIILFE kennt sich da irgendjemand mit aus habe keinen bock dafür soviel geld zu bezahlen und sehee es auch gar nicht ein!!!
hallo,
hatte im juli die rechnung bekommen, und war mir sicher das ich die agb´s nicht angenommen habe. da ich in eine rechtsschutzversichrung habe, habe ich da angerufen und mir wurde geraten ein schreiben aufzusetzen, wo ich von dem vetrag zurücktrete und mit rechtlichen schritten drohe. habe paar wochen später noch eine mahnung bekommen. habe darauf nicht reagiert. da ich in münchen wohne bin ich an der adresse mal vorbei gefahren und ich habe nichts von einem büro lesen können.
habe seit dem nichts mehr gehört.
unsere erhaltene e-mail von mobiboard :
Sehr geehrte/r Frau XXXXXXXX XXXXXXXX
wir bedanken uns für Ihr Interesse an dem Angebot von http://www.Mobiboard.de.
Seit Ihrer Anmeldung sind nun mehr als 14 Tage verstrichen, ohne dass Sie
erfolgreich von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch in Ihren Profileinstellungen gemacht haben. Danke das nun unser Angebot Ihren Zuspruch gefunden hat. Wir erlauben uns, für die Bereitstellung und Erbringung unserer Dienstleistung das vereinbarte Nutzungsentgelt entsprechend Ihrer Registration gemäß nachfolgender Aufstellung in Rechnung zu stellen.
Kundennummer: XXXXX
Bearbeitungsnummer: FMXXXXXXXXXXX
Rechnungsnummer: XXXXXXXXXXX
12 – Monatszugang http://www.Mobiboard.de zu je 6,44 EUR pro Monat: 74,62 EUR (Netto)
zzgl. 19% MwSt. 14,18 EUR
Gesamtbetrag gemäß AGB für 12 Monate im Voraus: 88,80 Euro (Brutto)
Der hier aufgeführte Rechnungsbetrag umfasst den gesamten
Nutzungszeitraum von 12 Monaten seit Ihrer erfolgreichen Registration bei uns.
Hier noch einmal der Mitgliedszugang für unsere Datenbank:
http://www.Mobiboard.de
Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag unter Angabe des unten angegebenen Verwendungszweckes binnen 7 Tagen nach Erhalt dieser Rechnung auf unsere nachstehend aufgeführte Bankverbindung. Beachten Sie, dass nicht zuzuordnende Zahlungen oder Teilleistungen keine schuldbefreiende Wirkung haben.
Inhaber: CALL MEDIA LTD. & CO KG
Konto: 191 0900
BLZ: 860 100 90
Bank: Postbank
Verwendungszweck: RECHNUNGSNUMMER XXXXXXXXXX
Sollten Sie Fragen zu dieser Rechnung oder unserem Dienstleistungsangebot haben, stehen wir Ihnen unter +49-1801-55577728-02 (14 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz) oder via Email unter support@mobiboard.de zur Verfügung.
Im Anhang finden Sie die Rechnung im Originalformat auf unserem Briefpapier. Der Anhang ist virenfrei. Sie benötigen den Adobe Acrobat Reader, um sich die Rechnung anschauen zu können.
——————————————————————————–
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer ist Reinhold Fett
wir werden die rechnungen nicht bezahlen , da das ABO kaum erkenntlich in den AGB´s enthalten ist .
Ich bitte um HILFE ob ich das richtige mache, wenn ich WIEDERRUFE und nicht ZAHLE .
danke
Sehr geehrte Damen und Herren,
habe soeben von Mobiboard die Standardrechnung erhalten und unverzüglich den Widersspruch erklärt und angefochten. Mir war absolut unklar aufgrund der Gestaltung der Seite das dise kostenpflichtig ist. Auch ist mir keine Widerrufserklärung zugegangen. Bin ich rechtlich auf der sicheren Seite und wie gehe ich mit möglichen Mahnungen um?
Hallo,
ich habe auh vor geraumer zeit eine Email mit der Standartrechnung von Mobiboard bekommen und sofort eine Email mit Lesebestätigung an deren Emailadresse geschickt, In dieser habe ich erklärt, dass ich an dem Angob kein Interesse habe und bei weiterer Belästigung rechtliche Schritte einleiten werde.
Auf diese Email bekam ich weder eine Antwort, noch habe ich eine Lesebestätigung bekommen, somit dürfte klar sein, dass der Verein es wohl auf Abzocke anlegt?
Mittlererweile habe ich auch eine Mahnung erhalten.
Vielleicht kann mir jemand zu deser Sache weitere Auskunft erteilen.
Danke im Voraus.
Ich bitte um hilfe wie was soll ich dies thema machen ?
Da habe nicht gewusst von den web.
Vom Mobiboard Rechnung
Sehr geehrte/r Frau XXXXXXXX XXXXXXXX
wir bedanken uns für Ihr Interesse an dem Angebot von http://www.Mobiboard.de.
Seit Ihrer Anmeldung sind nun mehr als 14 Tage verstrichen, ohne dass Sie
erfolgreich von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch in Ihren Profileinstellungen gemacht haben. Danke das nun unser Angebot Ihren Zuspruch gefunden hat. Wir erlauben uns, für die Bereitstellung und Erbringung unserer Dienstleistung das vereinbarte Nutzungsentgelt entsprechend Ihrer Registration gemäß nachfolgender Aufstellung in Rechnung zu stellen.
Kundennummer: XXXXX
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Rechnungsnummer: XXXXXXXXXXX
12 – Monatszugang http://www.Mobiboard.de zu je 6,44 EUR pro Monat: 74,62 EUR (Netto)
zzgl. 19% MwSt. 14,18 EUR
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Der hier aufgeführte Rechnungsbetrag umfasst den gesamten
Nutzungszeitraum von 12 Monaten seit Ihrer erfolgreichen Registration bei uns.
Hier noch einmal der Mitgliedszugang für unsere Datenbank:
http://www.Mobiboard.de
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Inhaber: CALL MEDIA LTD. & CO KG
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Im Anhang finden Sie die Rechnung im Originalformat auf unserem Briefpapier. Der Anhang ist virenfrei. Sie benötigen den Adobe Acrobat Reader, um sich die Rechnung anschauen zu können.
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Vertretungsberechtigte Geschäftsführer ist Reinhold Fett
wir werden die rechnungen nicht bezahlen , da das ABO kaum erkenntlich in den AGB´s enthalten ist .
@ingi:
Sie brauchen nicht zu zahlen. Schreiben Sie einfach einen Widerruf. Die Anleitung dazu finden Sie in diesem Blog.
Mobiboard hat Ihnen nämlich keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung per E-Mail zugeschickt — und deshalb fängt die 14-Tage-Widerrufsfrist nicht zu laufen an. Mit anderen Worten: Weil Sie keine Widerrufsbelehrung per E-Mail bekommen haben, können Sie auch noch nach 3 Wochen widerrufen, nach 2 Monaten oder sogar erst nach einem Jahr.
@patrizia:
Falls Sie nochmal Post bekommen von den Jungs können Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Wir können dann für Sie negative Feststellungsklage gegen Mitfahr-Verein.de erheben.
@bo:
Für Sie gilt das selbe wie für ingi:
Sie können einfach widerrufen. Eine E-Mail an kunden@mobiboard.de genügt.
Für weitere Details schauen Sie sich unsere Anleitung zum Widerrufsschreiben an.
@Bert Böhlitz:
Alles richtig so. Wenn Sie keine Widerrufsbelehung bekommen haben, ist Ihr Widerruf auch dann gültig, wenn er später als 1 Monat nach “Vertragsschluss” erklärt wurde (siehe die Ausführungen zu ingi oben).
Weiter Mahnungen können Sie ignorieren. Heben Sie sie nur auf — zu Beweiszwecken im Notfall.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, können Sie auch negative Feststellungsklage erheben lassen. auch dazu finden Sie Details hier im Blog.
@Frank Müller:
Mobiboard gibt die Adresse kunden@mobiboard.de als Widerrufsadresse an. Solange Sie einen Beleg dafür haben, dass Sie einen Widerruf an diese Adresse geschickt haben (und wann Sie das gemacht haben und von welchem Absender) — solange kann Ihnen nichts passieren. Ob die Jungs die Mails dann lesen oder nicht — das ist ihr Problem.
Lesebestätigungen funktionieren auch nicht mit allen E-Mailprogrammen.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie alles richtig gemacht haben, können Sie auch einfach nochmal eine Widerrufsmail an kunden@mobiboard.de schicken… und sich dabei am besten von jemandem über die Schultern schauen lassen; dann haben Sie im Notfall einen Zeugen.
@lee_B:
Schreiben Sie eine E-Mail an kunden@mobiboard.de mit Widerruf.
Die Widerrufsfrist hat nicht zu laufen begonnen, weil Sie nicht über Ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind. (Lesen Sie auch die Antworten zu ingi, bo, und Frank Müller.)
Was in den Widerruf reingehört, können Sie hier im Blog nachlesen:
http://mitfahr-verein.leglerundcollegen.de/38/wie-sie-reagieren-wenn-sie-eine-mitfahr-verein-de-rechnung-bekommen-teil-1-widerruf-und-anfechtung-erklaren.html
HEy,
hab heute mal wieder ne Mail von vom Mitfahrverein bekommen mit folgendem Inhalt.
______________________________________________
Liebes Mitglied,
uns liegt eine kostenpflichtige Anmeldung vor. Ein Irrtum, Versehen oder eine Verwechslung kann bei der Anmeldung nicht vorliegen, da mehrfach aktive Bestätigungen Ihrerseits bei ausreichenden Hinweisen auf die Kostenpflicht notwendig sind, um den Anmeldeprozess zu vollenden.
Zudem ist bei der Registrierung die Eingabe von persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Emailadresse nötig. Die Hinweise auf die Kostenpflicht des Angebots erfolgen in plakativer Art und Weise und sind keinesfalls versteckt.
Der folgende Link legt Ihnen den gesamten Anmeldeprozess erneut dar:
http://www.mitfahr-verein.de/site/registrier-anmelde-prozess.pdf
In §3 unserer Geschäftsbedingungen, die Sie aktiv bestätigt und akzeptiert haben, werden Sie auf den Unterschied der kostenlosen Registrierung und der kostenpflichtigen Vollmitgliedschaft hingewiesen. Somit ist ein ordnungsgemäßes Vertragsverhältnis zu Stande gekommen.
Die Konditionen dieses Vertragsverhältnisses wurden Ihnen sowohl im Fließtext als auch in Geschäftsbedingungen unter §5.1 aufgezeigt. Sie haben angeklickt, dass Sie diese gelesen und verstanden haben.
Des Weiteren wurden Ihnen die Geschäftsbedingungen mit der Bestätigungsmail der Vertragsannahme durch uns per Email zugesendet, so dass diese nachweislich zu Ihrem Verbleib zugestellt wurden.
Zudem haben Sie die Datenbank / unsere Dienstleistung aktiv genutzt:
Daher verzichteten Sie gemäß unseren Geschäftsbedingungen und der darin enthaltenen Widerrufsbelehrung §6.3 sowie § 312d (3) Satz 2 BGB auf Ihr Widerrufsrecht.
Sie haben nun die Möglichkeit die Angebote zu nutzen, die sie vor Vertragsabschluß kostenfrei auf Qualität und Quantität geprüft haben. Wir wünschen Ihnen nun viel Spaß mit unserer Datenbank http://www.mitfahr-verein.de.
Mit freundlichen Grüßen,
VereinService Online VSO GmbH
Ihr Support Team
Fon: +49 (1805) 25 95 38 38*
Fax: +49 (1805) 25 95 38 39*
*) Der Preis beträgt EUR 0,14/Minute aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkpreise ggf. abweichend.
e-Mail: support@vsogmbh.de
Internet: http://www.vsogmbh.de
Postanschrift: Postfach 140 629, 80456 München
Hausanschrift: Amalienstraße 71, 80799 München
VereinService Online VSO GmbH, Geschäftsführer Manfred Wagner, Gerichtsstand München, HRB 178258
Steuernummer : 143/189/80498 USt.-Id: DE265219842
_____________________________________________
Na mal abwarten, was sonst noch so kommt, werd jetzt nicht mehr reagieren, da ich schon widerrufen hatte u hilfsweise auch die Anfechtung erklärt hatte.
Auch von mir nen riesen Lob für diese Seite.
Grüße Franziska
Bin zweimal reingetappt in die scheinbar kostenlosen Angebote. Da ich diesem Internetbetrug gerne Einhalt Gebieten möchte habe ich einen Anwalt konsultiert. Dieser würde mir für zwei Schreiben 100,-Euro berechnen und sichert mir mehr oder weniger zu das dann Ruhe ist. Habe unabhängig davon unverzüglich erklärt das ich mich nicht an den Vertrag gebunden fühle,da mir keine Widerrufsbelehrung zugegangen ist und für mich zudem ein Fall von arglistiger Täuschung vorliegt, aufgrund der versteckten Kosten. Ist es Ihrer Meinung nach sinnvoll 100,- Euro zu investieren oder soll ich es einfach aussitzen, da die zwei dubiosen Anbieter vor Gericht soweso verlieren würden? Danke für ihre Hilfe und das Sie diese sehr wichtige Seite für Verbraucher am Leben erhalten
@Bert Böhlitz:
Kommt drauf an. Bei Mitfahr-Verein und Mobiboard sind Anwaltsschreiben nach unserer Erfahrung überflüssig. Wir haben auf keine unserer Schreiben an diese beiden Unternehmen eine Antwort bekommen.
Verklagen werden diese Anbieter sie ohnehin nicht, weil sie genau wissen dass sie keine Chance haben.
Sollte es um einen anderen Anbieter gehen, und Sie sind sich nicht zu 100% sicher, ob die Forderungen unberechtigt sind, dann können Sie hier selber ausrechnen was die Anwaltskosten wären:
http://rvg.pentos.ag
Sie brauchen nur den Gegenstandswert eingeben — also bei einer Rechnung von 199,- EUR z.B. diesen Betrag — und dann sehen Sie unter “außergerichtlich”, was die gesetzliche Anwaltsgebühr dafür ist.
Hallo, auch ich bin sehr froh, dass es hier so eine informative seite gibt :) ich habe mich auch nichtsahnend bei mobiboard angemeldet. habe ihnen nun so ein musterschreiben geschickt (nach 2 anderen emails)
> Guten Tag,
>
> am 13.08.2009 habe ich von Ihnen die Rechnung mit der Nummer xxxxxxxx
> erhalten.
>
> Sie gehen davon aus, zwischen Ihnen und mir bestünde ein
> 1-Jahres-Abonnementvertrag für Ihre Website “Mobiboard.de”. Sollte das so
> sein, widerrufe ich meine Vertragserklärung hiermit.
>
> Außerdem fühle ich mich schon allein deshalb nicht an einen Vertrag mit
> Ihnen gebunden, weil Sie mich gezielt über die Kostenpflicht Ihres Angebots
> getäuscht haben.
>
> Ich hoffe, dass Sie mich nun in Ruhe lassen, da ich sonst rechtliche
> Schritte gegen Sie einleiten werde.
>
>
> Mit besten Grüßen,
>
> xxxxxxxxxxx
>
> Kundennummer: xxxx
und – oh wunder, vielleicht lag es an meiner Drohnung :D – eine antwort erhalten. meine frage ist jetzt, ob ich wie beschrieben da nochmal widerrufen soll, ich hab nicht wirklich verstanden, ob ich dann niichts bezahlen muss usw. von wegen “Ein “Widerruf Probezeit” im Profilmodul nach besagten 14 Tagen hat lediglich zur Folge, dass Sie temporär abgemeldet werden, dennoch aber Vollmitglied sind.” Ich schicke hier nochmal die ganze Email mit (es handelt sich übrigens hier angeblich um Hannes Meyer, also kein herr wagner..):
Sehr geehrte Frau xxxxx,
wir haben Ihre Email erhalten und möchten nochmals folgende Sachlage erläutern damit auch Sie alle Fragen weitgehend beantwortet bekommen:
1.) Besteht eine Vertragsbindung zwischen mobiboard.de und mir?
Im Rahmen der Registration haben Sie Angaben tätigen müssen, welche Ihre eindeutige Identifikation sicherstellt. Im weiteren mussten Sie im 2. Schritt der Registration die Nutzungshinweise sowie AGBŽs als gelesen und akzeptiert bestätigen, um die Registration fortsetzen zu können. Als Sicherheitsmaßnahme und auch zum Schutz gegen Betrugsversuche, wurde Ihre IP Adresse mit Uhrzeit und Anbieterkennung gespeichert. Um die Registration endgültig abzuschließen, mussten Sie nun den Link in Ihrer Email durch anklicken bestätigen. Ihre Registration ist damit abgeschlossen und ein Vertragsverhältnis wurde rechtskräftig.
2.) Ich habe die AGBŽs nicht gelesen und dennoch als “gelesen und akzeptiert” geklickt. Da ich keine andere Preisinformation gesehen hatte, brauche ich nicht zu zahlen.
Falsch! In einem Urteil vom 14.6.2006 hat sich nun auch der Bundesgerichtshof mit der Frage der Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen in Internetgeschäfte befasst. Dabei wurde festgestellt das der Anbieter davon ausgehen kann, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bestellern wahrgenommen werden können, wenn dies nur durch einen Link möglich ist. Gerade hier standen bei Mobiboard.de die AGBŽs direkt zum lesen bereit.Der Jenige, der im Internet Bestellungen tätigt, ist mit den Gepflogenheiten des Internets vertraut. Darauf darf sich auch der Anbieter verlassen. Wichtig ist nur, dass sich der Link zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Bestellseite bzw. im zweiten Schritt der Registration gut sichtbar befindet. In diesem Fall sogar permanent einsehbar und über den Button “INFOS” der Webseite an sich auch druckbar! Ebenfalls kann eine erfolgreiche Registration nur bei uns abgeschlossen werden, wenn Sie durch ein Häkchen bestätigen die AGBŽs gelesen und akzeptiert zu haben.
3.) Wie kündige ich richtig?
Um den Service von mobiboard.de zu kündigen, reicht es nicht aus eine Email mit “Ich kündige” zu schreiben. Bitte beachten Sie hierzu auch die AGBŽs. Wir bieten Ihnen dennoch den bequemen Onlineweg an, indem Sie sich mit Ihrem Passwort und der Benutzerkennung einloggen und unter “Profil bearbeiten” ganz unten beim Thema “Schluss” die “ordentliche Kündigung” wählen. Eine außerordentliche Kündigung kommt wohl nicht in betracht, da Sie den Service ohne technische Mängel jederzeit nutzen können (Vertragserfüllung). Ihre Kündigung bleibt solange wirkungslos, wie Sie nicht unser hierzu bereitgestelltes Formular wie oben beschrieben nutzen oder alternativ auf dem Postweg an unsere Firmenanschrift (siehe Impressum mobiboard.de).
WICHTIG: Bis zum Ende der 12 monatigen Mitgliedschaft, sind Sie als Vollmitglied verpflichtet sich an die AGBŽs und Nutzungshinweise zu halten. Dies beinhaltet auch die Mitgliedsgebühr für besagten Zeitraum. Wenn nicht binnen 3 Monate vor Ablauf gekündigt wurde, wird Ihre Mitgliedschaft stillschweigend um weitere 12 Monate verlängert.
4.) Widerruf Probezeit
Wir wollen nicht das Sie die Katze im Sack kaufen. Daher hat sich Mobiboard.de entschlossen, jedem eine Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Aktivierung zur Verfügung zu stellen. Im Anschluss gehen Sie in die 12 monatige Vollmitgliedschaft über. Ein “Widerruf Probezeit” im Profilmodul nach besagten 14 Tagen hat lediglich zur Folge, dass Sie temporär abgemeldet werden, dennoch aber Vollmitglied sind. In diesem Fall senden wir Ihnen gern einen neuen Account zu bzw. reaktivieren Ihren alten Zugang. Zur Zahlung der Mitgliedschaft sind Sie dennoch verpflichtet. Auch hier gilt der vertragsmäßge Bestandteil der AGB, welchen Sie als “gelesen und akzeptiert” im Geschäftsabschluss bestätigt hatten!
5.) Ich kann mich nicht mehr einloggen, obwohl ich Vollmitglied bin.
Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, gibt es hierzu unter dem Login eine Möglichkeit, Ihr Passwort erneut an die registrierte Emailadresse zusenden zu lassen. Im weiteren wird Ihr Account bei fehlenden Beiträgen oder bei Verstößen gegen geltendes Recht gesperrt. Weitere Hilfe oder Antworten auf Fragen bekommen Sie unter Mobiboard.de unter „Kontakt“ in der Sektion „Technik“.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team Mobiboard.de
e-Mail: kunden@mobiboard.de
Web: http://www.mobiboard.de
Bei der E-Mail handelt es sich offensichtlich um eine automatische Antwort nach Vorlage.
Den Inhalt können Sie komplett ignorieren. Er ist rechtlicher Müll. Auf jeden Fall haben Sie damit eine Bestätigung dafür, dass Ihr Widerruf eingegangen ist. Damit haben Sie alles Nötige getan.
Zu Mobiboard lesen Sie auch diesen Beitrag: http://mitfahr-verein.leglerundcollegen.de/49/mobilboard-rechnung-warnung-vor-mobiboard.html — dann sehen Sie, dass Sie die Seite nicht ernst nehmen brauchen.
Bin fast auf beide Anbieter hereingefallen. Danke für die Infos über diese Abzocker !! Wollte mich nur informieren. Hoffentlich lesen viele Menschen eure Infos !! Danke nochmal
Hallo, ich bin bei der Suche nach einer Mitfahrgelegenheit auf der Seite von von Frank Drescher / drive2you gelandet und habe angeblich eine Mitgliedschaft für einen Zeitraum von 2 Jahren abgschlossen. Den Inhalt der der u.g mail habe ich anscheinend übersehen (2 Wochenfrist abgelaufen, habe meiner Meinung nach aber auch die 2.Bestätigung mit dem sog. Verifizierungslink trotz anderslautender Behauptung von drive2you nicht bestätigt).
Habe ersteinmal mit einem Musterbrief der Mitfahrzentrale widersprochen (Abwehr einer unberechtigten Forderung für eine Internet Leistung). Was kann ich noch tun ? Haben die Ganoven recht ?
OPM Media GmbH
Lindenstrasse 12a
81545 München
Rechnungsdatum: 06.10.2009
Kundennummer: ███████████████
Rechnungsnummer: ███████████████
RECHNUNG
Sehr geehrte(r) Herr/Frau ███████████████,
Sie haben sich am 18.09.2009 für die Mitgliedschaft bei http://www.drive2u.de
entschieden. Die Anmeldung erfolgte unter der IP-Adresse
███████████████
Wie vereinbart berechnen wir Ihnen heute die Jahresgebühr für diesen Service.
Menge Beschreibung / Details Einzelpreis Gesamt
1 24 – Monatszugang http://www.drive2u.de (1. Jahr)
EUR 96,00 EUR 96,00
Rechnungsbetrag (inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%): EUR 96,00
Diese Rechnung ist zahlbar innerhalb der nächsten sieben Tage, spätestens bis zum 16.10.2009
Bitte überweisen Sie den Betrag auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: OPM Media GmbH
KTO 439274
BLZ 70190000
Muenchner Bank eG
Für Rückfragen stehen wir Ihnen per E-Mail unter finance@drive2u.de oder
telefonisch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
OPM Media GmbH
Telefon: 0900-1000011-1*
Telefax: 0900-1000011-9*
*Der Preis für Anrufe beträgt EUR 1,99/Minute aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkpreise ggf. abweichend.
UST-ID: DE261809932
GF: Frank Drescher
HRB 174861 Amtsgericht München
Finanzamt München
Ergänzung zu meiner mail vom /19.10.2009
..ich habe mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale widersprochen, nicht der Mitfahrzentrale, inzwischen habe ich die erste “freundliche” Mahnung erhalten…:
OPM Media GmbH
Lindenstrasse 12a
81545 München
Rechnungsdatum: 21.10.2009
Kundennummer:
Rechnungsnummer:
MAHNUNG
Sehr geehrte(r) Herr/Frau Oliver Schulze,
Sie haben sich am 18.09.2009 für die Mitgliedschaft bei http://www.drive2u.de
entschieden. Zu unserer Rechnung vom 06.10.2009 konnten wir bisher noch keinen
Zahlungseingang feststellen. Wir haben Verständnis, dass in der Hektik des Alltags mitunter etwas in
Vergessenheit geraten kann – daher eine freundliche Erinnerung unsererseits.
Menge Beschreibung / Details Einzelpreis Gesamt
1 Zugang drive2u.de 1. Jahr (inkl. 19% MwSt.) EUR 96,00 EUR 96,00
1 Mahngebühr (inkl. 0% MwSt.) EUR 3,90 EUR 3,90
Rechnungsbetrag (inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%): EUR 99,90
Diese Rechnung ist zahlbar innerhalb der nächsten zehn Tage, spätestens bis zum 04.11.2009
Bitte überweisen Sie den Betrag auf folgendes Konto:
Hallo zusammen,
ich danke Euch vielmals über Eure Infos, Erfahrungen und Eure Hilfe.
Bin auch von Mobiboard gelinkt worden und habe mich an alles hier erwähnte gehalten.
Meine letzte Email, gleicht der von Schmidt und ich bin froh, dass Ihr Anwälte mir bei diesem einschüchternden und mir plausibel klingenden BLABLA von Hannes Meyer von Mobiboard die Angst nehmen konntet.
ich habe daher abschließend folgendes geantwortet:
“Sehr geehrter Herr Meyer,
ich habe folgendes recherchiert:
Eine Frist beginnt erst zu laufen, nachdem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein
Widerrufsrecht zugesandt worden ist, § 355 Abs. 2 BGB.
Diese Pflicht zur ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung in Schriftform wurde Ihrerseits nicht erfüllt — und damit
fängt die 14- tägige (Widerrufs-) Frist noch nicht einmal zu laufen an.
Mit anderen Worten: Da ich keine Widerrufsbelehrung in Schriftform bekommen habe, kann ich auch noch nach 3
Wochen widerrufen, nach 2 Monaten oder sogar erst nach einem Jahr.
Hiermit haben Sie mir nun schriftlich bestätigt, meinen Widerruf erhalten zu haben.
(Er erfolgt zusätzlich via Einschreiben und auch über den von Ihnen beschrieben Weg auf der Homepage.)
Damit habe ich alles Nötige getan.
Ich bitte Sie nochmals, Ihre Forderungen und Drohungen gegen mich zu unterlassen, denn ich werde von nun ab
nicht mehr reagieren.
Mit freundlichen Grüßen,
S.R.”
Nun werde ich mich versuchen zu entspannen und abzuwarten.
Hoffentlich ist es bald vorbei.
Danke Euch Allen nochmals sehr!!!
Hallo,
hatte bereits am 31. August geschrieben über meine Mailpost mit mobiboard.de und drive2u.de. Heute bekam ich per Post einen richtigen Brief von der Deutschen Zentral Inkasso, mit der Aufforderung 152,53€, wegen der “Bereitstellung der Dienstleistung http://www.drive2u.de“, bis zum 28,11.09 zu zahlen. Nun werde ich wohl doch einen Anwalt konsultieren müssen um entsprechend reagieren zu können!?
Der Kram nervt und kostet Zeit die ich eigentlich nicht habe.
Grüße Silvia
Hallo,
ich bin auf Beide Seiten, also Mobiboard sowie Drive2u reingefallen, habe beiden widersprochen, so wie angeraten, habe dann natürlich die üblichen Mails zurückbekommen. Es würde weder auf meine Anrufe reagiert, noch auf schriftliche Kündigung.
Heute habe ich dann von eine der Beiden ein Schreiben des Inkasso Büros in Berlin zugestellt bekommen. Ich bin jetzt verunsichert, da man ja hier im Forum lesen kann, dass man sich ruhig verhalten soll, da diese Betrüger wohl wissen, das sie nicht im Recht sein. Aberb ein gerichtliches Mahnverfahren ist mir das nicht wert. Kann mir Jemand bitte weiter helfen? Ich würde auch juristischen Rat einholen, bzw. durch einen Anwalt meine Interessen vertreten lassen! Ich bedanke mich jetzt schon für eure Hilfe
Hallo,
ich hoffe, dass das Forum noch aktuell ist.
Ich habe Probleme mit drive2u. Ich habe mich auf ihrer Internetseite registriert ohne zu sehen, dass ich damit eine Mitgliedschaft über €96 bestätige. Nach drei Wochen kam dann die Rechnung und nach Internetrecherchen habe ich meine Mitgliedschaft widerrufen mit dem Hinweis, dass ich nie schriftlich auf die Kosten und mein Widerrufsrecht aufgeklärt worden war. Daraufhin kam dann zurück, dass ich eine Mail mit einem Verifizierungslink erhalten hätte, den ich auch benutzt habe – dort stand unter dem Link, dass ich damit diese Mitgliedschaft eingehe. Diese Mail hatte ich komplett vergessen, aber sie war wirklich da:
Hallo Liebe/r Jenifer,
vielen Dank für Deine Anmeldung bei drive2u!
Melde Dich mit diesem Verifikationscode bei uns an um Deine Anmeldung abzuschließen.
Alternativ kannst Du auf den darunter stehenden Verifikationslink klicken.
Anschließend kannst Du alle Funktionen nutzen.
Verifikationscode: uZuTG54t
URL: http://www.drive2u.de/index/showverify/id/27563/un/01632175958/vc/uZuTG54t
Mit Betätigung der Verifikation durch Dich und die damit verbundene Freischaltung Deines Zugangs kommt ein Vertrag über die Nutzung unserer Website mit einer Laufzeit von zunächst einem Jahr zustande, der sich jeweils um ein weiteres Jahr verlängert, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ende der Vertragslaufzeit von Dir oder uns gekündigt wird. Die monatlich hierfür anfallenden Kosten von acht Euro inklusive Mehrwertsteuer berechnen wir Dir jeweils für ein Jahr im Voraus, woraus sich ein Betrag von Euro 96,– inklusive Mehrwertsteuer ergibt. Näheres kannst Du auch den unten stehenden AGB entnehmen. Bitte beachte insbesondere die Widerrufsbelehrung in Ziffer 3.
Dein Team von drive2u – der fairen Mitfahrzentrale
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der OPM Media GmbH über die Bereitstellung einer Datenbank
und dann folgen die AGBs.
Bin ich damit nun wirklich über mein Widerrufsrecht belehrt worden, also muss ich die 96 Euro zahlen?
Und ein großes Lob an dieses Forum! Es ist wirklich eine große Hilfe!!
Hallo,
ich habe das gleiche Problem mit Drive2u. Heute kam ein Brief vom Inkasso-Büro in Berlin ich solle doch bitte 152 € zahlen. Ich hatte einem Vertragsabschluss schon widersprochen. Der Widerspruch wurde jedoch nicht angenommen, da ich schon außerhalb der Widerrufsfrist war…
Was kann ich machen???
Habe auch keine Rechtschutzversicherung. Auf Nummer sicher gehen und zahlen??
Hi Jessica,
ich bin keine Anwältin, gleich vorweg, und auch selbst drauf reingefallen.
Aber ich habe viel recherchiert und würde Dir raten, es drauf ankommen zu lassen.
Es steht ganz oben bei google, dass diese Websites abzocken und Du bist mit Vielen anderen betroffen.
Solange also kein Brief vom Gericht kommt, gehe ich davon aus, dass sie bluffen.
Ich las nämlich mal, dass sie nicht weiter gehen, als mit dem Inkassobüro zu drohen, da sie vor Gericht keine Chance hätten.
Vielleicht können wir, sollten sie tatsächlich mal vor Gericht ziehen, uns alle zusammenschließen und gegenklagen?!
An der Art, wie wir da reingerissen wurden ist definitiv was faul und bei der schlechten Presse, kann ich mir einfach nicht vorstellen, dass sie damit durchkommen.
Ich hoffe, es wird gut und wir kommen da wieder raus.
Viel Glück*
Also nach all den Infos hier bin ich beruhigt´und werde nicht zahlen! Ein Anwalt sagte mir, dass die Inkassogebühren auf keinen Fall gezahlt werden müssen aber auch die 96 Euro sind eine Frechheit.
Meine Frage nochmal an Legner und Collegen:
Gilt das gleiche was sie hier veröffentlich haben auch für drive2u? Ist es der beste Weg alle Mahnungen und Schreiben der Inkasso zu ignorieren oder sollte man auch nach Ablauf der Widerrufsfrist kündigen? Wenn ja kündigen, dann wie?
Viele Grüße,
Awesomo
Hallo, also ich bin auch auf Drive2u reingefallen.
Ich habe mich am 13.1.2010 angemeldet und das mit den Kosten von 96€ komplett übersehen.Habe wohl mich rechtskräfigt an den Vertrag gebunden durch die email mit dem Bestätigungslink sagte man mir.
Habe gestern dann die Rechnung von 96€ erhalten und soll nun zahlen.die Widerrufsfrist ist jetzt abgelaufen,habe trotzdem ein Kündigungsschreiben per Email geschickt was aber abgelehnt worden ist.
Was soll oder kann ich nun tun. Zahlen will ich an die Gauner eigentlich nichts,habe aber Angst das sonst höhere Kosten entstehen.
Eigentlich haben die von Drive2u doch recht oder?Es steht auf der Anmeldeseite von denen ja das es was kostet?!
Hoffe auf Antworten
LG Robin
Hey Robin,
im Prinzip hast du Recht, es steht auf der Seite das man was zahlen muss. Jedoch nicht offensichtlich, sondern in einem kleinen Kasten mit grauer Schrift versteckt. Und mal ehrlich, von ner Mitfahrzentrale erwartet man keine Abo Kosten! Ich empfehle dir, lies dir erstmal die Beiträge auf dieser Seite durch, vor allem “Mythos Inkassobüro”. Danach solltest du erstmal beruhigt sein.
Ruf auch auf keinen Fall bei denen an! Dann haben die deine Telefonnummer und die rufen dann die ganze Zeit an das du bezahlen sollst
@ Awesomo
Ja das stimmt das es nicht direkt offensichtlich ist, aber recht das aus um nicht zahlen zu müßen?
Habe mir alle Beiträge mal durchgelesen, leider hat niemand mal geschrieben ob es nach der 4.Mahnung wirklich ruhe gibt.
Ich habe nämlich nicht das Geld falls ich hinterher Hunderte Euro mehr zahlen muß.
Anscheinend hat Drive2u auch ihre Internetseite nochmals überarbeitet um sich abzusichern.
Haben auch das Abo von 24 auf 12 Monate herabgesetzt?Fragt man sich nur warum?
Warte dann am besten erstmal ab,vielleicht ergibt sich ja in der Zeit was neues rund um Drive2u und Herrn Frank Drescher!
Landgericht zur Abofalle: Versteckte Preisangabe in den AGB ist unzulässig
Habe ich grad auf der Startseite hier gelesen. Lies es dir durch und freu dich, dass diese Betrüger dir nichts anhaben können=)
Also ich kann dazu nur sagen, dass sie keine Ruhe geben. Ich habe vor einer Woche ein Inkassoschreiben erhalten. Was natürlich nicht heissen soll, dass ich jetzt gewillt bin zu zahlen aber es ist ein beunruhigendes Gefühl! Ich werde erstmal die “Füsse still halten” und abwarten. Es heisst ja, das sie die nächste Distanz zum Gericht nicht gehen werden. Wenn doch, sind die 160 euro schnell gezahlt, den auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hab ich natürlich keine Lust!
@Jenny
Ja da hast du recht, das ist wirklich ein beunruhigendes Gefühl.
Bin gespannt wie es bei Dir weitergeht,kannst uns ja auf dem laufenden halten.Würde dann auch lieber zahlen als vor Gericht zu landen.
Hallo,
mich hats leider auch erwischt mit der drive2you.
Wollte im Januar wegen einer Mitfahrgelegenheit schauen und bin auf die kostenlose Anmeldung hereingefallen.
In Zeiten sämtlicher SPAM und Werbemails habe ich keine Bestätigungsmail der Anmeldung mehr bzw von eine 1. Rechnung.
Ich bin auch nicht der Meinung, dass es eine 1.Rechnung gab…heute kam die 2.Rechnung mit 96€ zzgl Mahngebühr….
Was tu ich nun am Besten, weil ich nicht weiß bis wann der Wideruf noch fristgerecht wäre!?
Bitte ich brauch da dringend Hilfe!
Und ja es ist ein Scheißgefühl mit Mahnung und Inkasso.
Hallo, ich habe gestern eine Email bekommen, das ich in Kürze eine Rechnung erhalte über 96Euro von drive2u, ich habe dem widersprochen und eine Antwort erhalten, das meine Widerspruchsfrist erloschen sei. Natürlich macht mich das nervös, aber ich habe eine befreundete Anwältin gefragt und die hat nur gelacht. Sie sagt, es wäre das erste Mal das solche Menschen ernsthaft vor Gericht gehen, allein wenn man dem Gericht die ganzen Internetseiten und Foren zeigt, wie viele Menschen offensichtlich in die Irre geführt werden, wird jeder Richter erkennen, das da was nicht stimmt. Ich warte einfach ab, speichere aber jede Email von drive2u um was in der Hand zu haben. Wird schon. Und ausserdem: Sollte tatsächlich mal einer von uns hier vor Gericht müssen, dann sollten WIR zusammen halten und dem armen Beklagten per Post zur Vorlage beim Gericht , eine Aussage zukommen lassen, wie wir selber abgezockt werden sollten.
Mist, mich hat es auch erwischt :(
urplötzlich kam eine Rechnungsemail von drive2u.de!
Ich bin etwas verunsichert, weil sie (warum auch immer ich das 2mal übersehen habe-da ist doch was faul!) auf die Kosten hinweisen und die Widerrufsbelehrung haben sie auch in Textform mitgeschickt.
Ich habe das Gefühl ich habe nichts gegen diese Leute in der Hand!?
Selbstverständlich habe ich dem Vertragsabschluss sofort widersprochen, aber sie meinten ich habe die Frist verstreichen lassen…
HELP!
Hallo allerseits!
Drive2u hatte im Sat1-Akte09-Forum ca. 120 Seien mit ca. 400 Einträgen von Geschädigten.
Irgendwie muss Drescher es geschafft haben, dass dieses Forum geschlossen wurde.
Immerhin hat Akte09 einen Beitrag im TV über “nimimit”,- eine Vorgängerseite zu “drive2u”.
Ich selber habe mich Juli 2009 leichtfertig angemeldet und die versteckte Gebührenfalle übersehen. Nach algemeiner Rechtslage ist dabei aber kein Vertrag zustande gekommen.
Folglich habe ich nicht bezahlt, wie die meisten im Sat1-Forum auch.
Es folgten 2 Mahnungen per Mail,und im Oktober ein Mahnschreiben von der “Deutschen Zentral Inkasso” in Berlin (Schulfreund von Drescher).
IGNORIEREN!!!
Solange kein gerichtlicher MahnBESCHEID (!) kommt!
Dann muss man diesem innerhalb von 2 Wochen widersprechen. So was kommt aber nicht, da die Abzocker mit ihren Abofallen vor Gericht keine Chancen haben, und dieses deswegen unterlassen. Also: Keine Panik! + Ignorieren!
Gruß
Nichtmitfahrer
Nachtrag:
Auf meinen Vorschlag hat “Computer-Bild” nach Prüfung, die “drive2u”-Seite in ihre Anti-Abzock-Datenbank aufgenommen.
Wenn man den “Computer-Bild Abzock-Schutz aktiviert hat, erscheint (zumindest beim Surfen mit “firefox” (bie “Opera” funktioniert das leider nicht)) ein großes Stop-Schild, wenn man “drive2u” anwählt. Gruß
Hallo zusammen,
Ich bin auch den Banditen von drive2u auf den Leim gegangen. Gleiche Masche: verstecktre Angabe der Kosten, E-Mail mit Bestätigungslink, erste Rechnung nach der Widerrufsfrist, bitte 96 Euro überweisen.
Ich werde denen die nächsten Tage widersprechen und alles Weitere ignorieren. Weder eine Mahnung, noch ein Inkassobrief, noch ein Mahnbescheid verpflichten zu irgendeiner Zahlung. Sie müßten es zu einer Gerichtsverhandlung kommen lassen, damit ich zum Zahlen gezwungen bin – was sie nicht tun werden, weil sie sich dort sehr wahrscheinlich eine blutige Nase holen würden. Habe gelesen, daß sich Internet-Abzocker bisher nur in drei Fällen vor Gericht getraut haben. Und in allen drei Fällen haben die Verbraucher gewonnen.
Ich empfehle allen Betroffenen, keinen Cent an diese Halunken zu bezahlen! Ich habe außerdem an die Sparkasse Pfaffenhofen geschrieben, daß die der OPM Media das Konto kündigen. Würde ich Euch auch empfehlen. Wenn sich viele melden, setzt man die Sparkasse unter Druck, daß sie dem Drescher das Handwerk legt.
Viele Grüße, Dennis
@ Dennis: auf einen gerichtlichen(!!) Mahnbescheid solltest du aber reagieren und der Forderung des Gerichts widersprechen und per Einschreiben zurückschicken! Ansonsten können die Forderungen nach meinem Stand der Dinge geltend gemacht werden…
ach und super Idee: Ich habe der Sparkasse auch gleich ne Email geschickt!!!
Hallo Leute ihr soll das mal ansehen????? was wird jetzt passieren???
Diese Diebe von drive 2 you habe im Gericht gewonen.
http://www.deutsche-zentral-inkasso.de/downloads/3%20C%201428_09%20d2u.pdf
Nachdem ich den Urteil mir angeschaut habe, überlege ich wirklich, ob es nicht was echtes dahinter steht … ich hatte mich damals bei ihnen angemeldet, um mich zu erkündigen, welche mitfahrgelegenheiten gab … und nach dem ganzen Stress, bin ich nicht mal weggefahren ….
Hallo alle,
noch ein Opfer von drive2u.de. Erster E-Mail am 02.02.2010 erhalten. Rechnung am 23.02. 2010. Habe dieser Wiederrufsmuster im Internet gefunden:
http://onlinedetektiv.com/158901.html
und per E-Mail am 23.02. 2010 geschickt.
Hat jemand ein gutes Musterantwort für die Mahnung wenn die kommt oder soll mann die einfach völlich ignorieren?
Zum Glück gibt es Forums wie dieser. Danke.
JR
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