In diesem Beitrag erfahren Sie die juristischen Gründe, warum zwischen Mitfahr-Verein.de und Ihnen kein Vertrag zu Stande gekommen ist.
Hier ist das Schema, nach dem die VereinService Online GmbH vorgeht, nachdem Sie “Ihre E-Mailadresse” bestätigt haben:
31 Tage später:
Ihnen wird die erste Rechnung zugesandt. Indem VSO die Rechnung erst 31 Tage nach “Vertragsschluss” absendet, wird sicher gestellt, dass die 1-Monats-Widerrufsfrist scheinbar abgelaufen ist.38 Tage später (7 Tage nach der ersten Rechnung):
VSO sendet Ihnen die erste “Mahnung”. In dem Schreiben droht Ihnen Herr Manfred Wagner damit, dass Ihnen, wenn Sie jetzt nicht sofort zahlen, weitere Kosten drohen. Man werde “an ein Inkassobüro abtreten”, und die Kosten dafür hätten Sie zu tragen.
Die Wahrheit ist:
Zahlen brauchen Sie überhaupt nichts.
Die VereinService Online VSO GmbH hat keinen Anspruch gegen Sie, weil ein Vertrag nicht zu Stande gekommen ist.
1. Widerruf
Selbst wenn man davon ausginge, dass Sie eine wirksame Vertragserklärung abgegeben hätten, als Sie “Ihre E-Mailadresse bestätigt” haben, können Sie diese Erklärung jederzeit widerrufen.
Ihr Widerrufsrecht besteht gemäß den §§ 312d, 355 BGB.
Paragraph 355 Absatz 1 BGB regelt Folgendes:
Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Sie brauchen Ihrem Vertragspartner also nur mitteilen, dass Sie den Vertrag nicht wollen. Und Sie müssen das in Textform tun — also per E-Mail, Fax oder Brief.
Die einzige Voraussetzung ist, dass Sie den Widerruf fristgemäß erklären.
Die Frist beginnt aber überhaupt erst zu laufen, nachdem Ihnen eine deutlich gestaltete Belehrung über Ihr Widerrufsrecht zugesandt worden ist, § 355 Abs. 2 BGB:
Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält.
Textform bedeutet, dass die Widerrufsbelehrung “bei Ihnen liegen” muss. Das heißt, die Anzeige der Belehrung auf der Website genügt nicht. In Textform liegt Ihnen die Belehrung erst vor, wenn Sie sie wenigstens als E-Mail in Ihrem Postfach haben.
Im Falle von Mitfahr-Verein.de bedeutet das:
Erst nachdem Sie “Ihre E-Mailadresse bestätigt” haben und Mitfahr-Verein.de Ihnen den Bestätigungslink zugeschickt hat, haben Sie die Belehrung in Textform erhalten.
Das Problem:
§ 355 Abs. 2 BGB verlangt eine deutlich gestaltete Widerrufsbelehrung.
Die Belehrung, die VereinService Online Ihnen schickt, ist aber nicht nur “nicht deutlich” gestaltet, sondern gezielt undeutlich:

Die Widerrufsbelehrung ist vergraben in den AGB. Und selbst die AGB treten mit silberner Schrift auf weißem Hintergrund und mit Schriftgröße 2 hinter dem eigentlichen Text der E-Mail zurück.
Das Ergebnis:
Die Pflicht zur deutlichen Belehrung ist nicht erfüllt — und die Widerrufsfrist hat nicht einmal zu laufen begonnen.
Mit anderen Worten:
Selbst wenn Ihnen VSO mit der nächsten Mahnung eine Widerrufsbelehrung schicken würde (was Herr Wagner nicht tun wird), hätten Sie immernoch einen Monat Zeit den Vertrag zu widerrufen!
Es genügt vollkommen, dass Sie eine E-Mail schicken an die in den AGB genannte Adresse support@vsogmbh.de. Zum Beweis Ihres Widerrufs genügt es, wenn Sie die E-Mail in Ihrem Ordner “Gesendete Objekte” gespeichert lassen und/oder sich einen Ausdruck davon machen. Kein Richter wird Ihnen vorwerfen, dass Sie diesen Ausdruck ja auch hätten fälschen können: Sie haben dazu überhaupt keinen Grund, weil Sie, wenn Sie den Widerruf vor einem Monat nicht erklärt hätten, das einfach heute nachholen könnten.
Kosten für ein Einschreiben brauchen Sie für VSO also nicht auszugeben.
2. Anfechtung
Unabhängig von Ihrem Widerrufsrecht können Sie Ihre “E-Mail-Bestätigung” aber auch wegen Täuschung anfechten.
Dazu regelt § 123 Absatz 1 BGB:
Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
Nur drei Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein:
-
Sie müssen Ihre “Vertragserklärung” abgegeben haben, weil sie sich über einen Umstand geirrt haben.
-
Ihr Vertragspartner muss sie getäuscht haben, also Ihnen falsche Tatsachen vorgespiegelt.
-
Und Ihr Vertragspartner muss sich arglistig verhalten, also bewusst Ihren Irrtum ausgenutzt haben.
Mitfahr-Verein.de erfüllt alle drei Voraussetzungen:
Wenn Sie nichts von den 200 EUR gelesen haben und sich gedacht haben, Sie bestätigen bloß Ihre E-Mailadresse, haben Sie sich beim Vertragsschluss geirrt: Sie haben schlicht nicht gewusst, auf was Sie sich einlassen.
Mitfahr-Verein.de hat Sie auch getäuscht und Ihnen falsche Tatsachen vorgespiegelt. Hier nur ein paar Beispiele:
- Die Startseite verspricht eine kostenlose Registrierung und suggeriert eine kostenlose Leistung.
- Das Formular zum “Vertragsschluss” spiegelt dem Benutzer vor, es gehe um die Bestätigung seiner E-Mail-Adresse (Text über dem “Bestätigen”-Button: “Um Einträge erstellen zu können, müssen wir sicherstellen, dass deine EMail-Adresse korrekt ist. Bitte bestätige die nachfolgende E-Mail-Adresse oder korrigiere sie”).
- Die Stempelgrafik “ANMELDUNG kostenpflichtig” oben rechts auf der “Bestätigungsseite” ist die selbe Grafik, in der auf der Startseite noch “KOSTENLOSE Registrierung” stand.
- Die Checkboxen rechts unten auf der “Bestätigungsseite” sehen genauso aus, wie die die auf dem ersten Anmeldeformular — nur dass Sie mit der zweiten Checkbox jetzt nicht mehr die harmlose Datenschutzerklärung akzeptieren, sondern jetzt plötzlich die Geschäftsbedingungen mit der Abo-Falle.
- Der Preis ist nicht in Ziffern und Währungssymbol ausgeschrieben.
- Das Wort “Zweijahresmitgliedschaft” ist ohne Bindestrich getrennt.
- Der Text, der auf die Kostenpflicht hinweist, liegt über einer Hintergrundgrafik.
- Er ist außerdem der einzige Text auf der Seite, der nicht fett gesetzt ist und tritt damit visuell in den Hintergrund.
Und schließlich handelt der Betreiber Manfred Wagner auch arglistig, weil er die Seite bewusst als Abofalle eingerichtet hat. Selbst wenn er behaupten würde, er habe ein Täuschen niiiiie beabsichtigt steht jedenfalls fest: Er weiß von den Beschwerden, die er bekommt und auf die er reagiert, dass die überwiegende Zahl seiner Nutzer die Kostenpflicht übersehen hat — und trotzdem verändert er die Gestaltung seiner Seite nicht.
Für eine Anfechtung aus arglistiger Täuschung sind alle Voraussetzungen erfüllt.
Gebunden ist die Anfechtung nur an eine Frist von einem Jahr, § 124 Absatz 1 BGB:
Die Anfechtung einer nach § 123 anfechtbaren Willenserklärung kann nur binnen Jahresfrist erfolgen.
Erklärt werden kann die Anfechtung auch mit dem Widerruf zusammen.
Es macht auch keinen Unterschied, wie die Erklärung genannt wird. Wichtig ist nur, dass Sie zum Ausdruck bringen, dass
-
Sie sich an den Vertrag nicht gebunden fühlen
und -
Sie das deshalb tun, weil die Kostenpflicht versteckt angebracht war.
Wenn Sie schon eine “Beschwerde” oder ein anderes Protestschreiben an Mitfahr-Verein.de geschickt haben und sich nicht sicher sein, ob das als Widerruf und Anfechtungserklärung genügt — kein Problem: Schicken Sie einfach noch eine E-Mail an support@vsogmbh.de.
Für die Beweisbarkeit gilt dasselbe wie oben:
Ein Einschreiben muss nicht sein. Bewahren Sie die E-Mail auf mit Zeitstempel, Absender, Adressat und Inhalt — und das genügt. Sie können Sich auch zusätzlich von einem Freund als Zeuge über die Schulter schauen lassen, während Sie den “Senden”-Button klicken. Dafür, dass er die Mail dann auch liest, ist Herr Wagner selbst verantwortlich.
Weitere Gründe, die Herrn Wagner dran hindern, Geld von Ihnen zu bekommen
Neben Widerruf und Anfechtung gibt es noch weitere juristische Gründe, warum Herr Wagner von Ihnen keinen Cent verlangen kann:
Indem er Sie getäuscht hat, hat er gleichzeitig Pflichten beim Vertragsschluss verletzt. Er haftet Ihnen deshalb auf Schadenersatz, §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB. Anders ausgedrückt: Er muss Ihnen den Schaden ersetzen, der Ihnen durch die Irreführung entstanden ist. Und dazu gehören, neben Anwaltskosten, Portokosten und dergleichen, auch die 200 EUR, falls Sie sie gezahlt haben sollten.
Daraus folgt gleichzeitig, dass er die 200 EUR von Ihnen nicht verlangen kann: Er müsste sie sowieso gleich wieder zurück geben — und etwas zu verlangen, was man gleich wieder zurück geben muss, verstößt gegen Treu und Glauben nach § 242 BGB.
Würden all diese Gründe nicht greifen, bliebe immernoch ein Rücktritt wegen Schlechterfüllung: Was Herr Wagner mit seinem Angebot verspricht, ist eine prall gefüllte Datenbank mit gutaussehenden Mitfahrern, von denen selbst nachts um halb vier noch mindestens 25 online sind — und das was er liefert, ist ein mit Karteileichen vollgespammtes Forum ohne jeden nennenswerten Nutzerstamm.
Fazit
Es gibt keinen Grund, Angst davor zu haben sich mit Mitfahr-Verein.de rechtlich auseinander zu setzen. Und selbst wenn Sie nicht in die Offensive gehen wollen: Zahlen brauchen Sie auf keinen Fall.
Eine Bitte zum Schluss:
Wenn Sie selber Erfahrungen mit Mitfahr-Verein.de gemacht haben, hinterlassen Sie uns doch bitte einen Kommentar und schreiben Sie uns, wann Sie sich registriert haben und welche Rechnungen, Mahnung und Schreiben Sie danach von der VereinService Online GmbH bekommen haben. Vielen Dank!
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Danke für die hilfreiche Information.
Mir ist heute auch die Mehrseitige Zahlungsaufforderung ins Haus geflattert. Ich soll innerhalb von 2 Tagen überweisen, was ich natürlich nicht machen werde.
Man kann nur hoffen, dass dem Verantwortlichen bald das Handwerk gelegt wird.
Ich bin über eine so ausführliche Analyse sehr dankbar.
Auch ich bin in diese Falle getappt und habe meine Rechnung am 4.8.09 erhalten mit Zahlungsziel von zwei Tagen, sprich am 6.8.09 hätte die Rechnung beglichen werden müssen. Ich habe auf Grund meines Verdachts auf arglistige Täuschung nicht gezahlt und ein Schreiben an diese Firma gesendet. Auch habe ich den Serveranbieter “server4you.de” über diese Seite informiert. Diese verlangen nun ausreichende Beweise um in diesem Fall aktiv werden zu können. Meine Frage an sie: Wäre eine Weiterleitung auf diese Seite mit Ihrer detailierten Analyse zu dieser Seite möglich?
Auch ich danke für Ihren Artikel.
Ich habe gestern die Mahnung bekommen, nachdem ich die Rechnung erst mal vernichtet habe. Jetzt hab ich über die Verbraucherzentrale ein Musterschreiben zum Widerspruch heruntergeladen und gemailt.
Dachte ja, mir passiert sowas nie….
Vielen Dank für die Kommentare, abli, Sabu und Gawi!
Und Sabu, gerne können Sie auf diese Seite verweisen. Sie sagen der Serveranbieter von Mitfahr-Verein.de ist “server4you.de”. Können Sie sagen woher Sie diese Information haben?
Hallo,
auch von mir vielen Dank – beruhigt einen doch sehr.
ich hab ebenfalls nach Erhalt der Rechnung den Musterbrief der VZ gefaxt. Es kam auch promt zurück, dass ich trotzdem zahlen muss und kurze Zeit später dann auch die erste Mahnung. Bis jetzt aber noch nicht mehr.
Beste Grüße, Lisa
Gibt es Möglichkeiten diesen Menschen anzuzeigen, ohne dass Kosten auf mich (Studentin) zukommen?
Hallo,
VIELEN DANK für Eure ausführlichen Erklärungen!
Ich habe am 3.7.09 eine Mitfahrgelegenheit gesucht und mich dann registriert. Musste auch meine Email-Adresse bestätigen mit genau der Email, die Ihr erwähnt hattet. Da die Webseite gar keine Mitfahrgelegenheiten bot, sondern, wie Ihr sagtet, nur Karteileichen, hab ich die webseite nie mehr besucht.
Am 3.8.09 kam dann die Rechnung und am 10.8.09 die Mahnung mit Androhung der Einschaltung eines Inkassobüros, falls ich die letzte Frist des Rechnungsbetrags, den 20.8.2009, nicht einhalten würde.
Ich werde jetzt noch einen Widerruf schicken, für den Fall der Fälle, aber eigentlich muss ich doch keine weiteren Schritte unternehmen, oder?
Besten Gruß
Nora
vielen Dank für diese Information,
ich habe heute (12.08.) eine Rechnung über 199,-€ vom Mitfahr-Verein bekommen. Mir ist beinahe das Herz stehen geblieben. Kann ich obwohl, die Herzlich Wilkommenemail am 08.07.09 bei mir eingegangen ist noch widerrufen?
Ich habe diese email gar nicht weiter beachtet.
Gruß Sonja
Danke für eure Infos
habe heute ebenso einenBrief erhalten Rechnung 199,00€ für
2JahreVollmitgliedschaft, obwohl kostenlosregeistriert.
Bitte um einen Link für ein Musterschreiben
werde Klage erheben auf Schadensersatz und Verdienstausfall !
Gruß Walter
Auch ich hab die 1. Mahnung erhalten, die rechnung die ich letzte woche gekriegt habe, mit der zahlungsaufforderung. habe ich beachtet und sofort einen widerspruch per einschreiben an diese GmbH geschickt,. los geschickt am samstag denn 08. am 10. wurde die mahnung bereits los geschickt, nehme stark an, dass das schrieben keine bachtung gefunden hat. telefonisch erreicht man dort keinen, selbst während der angegebenen öffnungszeiten.
nach einem telefonat mit dieser anwaltskanzlei hoffe ich sehr, dass nach dem 2. widerspruch incl. bezug nehmung auf das 1. erste von mir los geschickte schrieben, sich diese sache für mich erledigt hat und ich nicht noch mehr post von diesen abzockern kriege
falls doch, hört man wieder von einander :-)
gruß
Gregor
@Lisa:
Was Sie tun können ist eine Strafanzeige stellen. Das geht mit einem normalen Brief an jede Staatsanwaltschaft. Sie müssen darin nur erklären, wie Sie getäuscht worden sind und Kopien beifügen von den Rechnungen, Mahnungen und E-Mail, die Sie bekommen haben. Mehr dazu demnächst hier im Blog.
@Nora:
Danke schön für Ihre Erfahrungen. Man sieht deutlich: Die Firma verschickt ihre Rechnungen immer exakt einen Monat nach der “Registrierung”. Das Ganze passiert also vollautomatisch.
Wenn Sie einmal widerrufen haben und dafür irgendeinen Beleg haben (z.B. das Widerrufschreiben im Ausgangskorb Ihres E-Mail-Programms), brauchen Sie nichts mehr machen. Außer natürlich die Jungs aktiv zu ignorieren.
@Sonja:
Sie brauchen sich keine Vorwürfe machen dass Sie die E-Mail nicht beachtet haben. Das hat Mitfahr-Verein.de ja so beabsichtigt… Widerrufen und anfechten können Sie den Vertrag immernoch. Da Mitfahr-Verein.de die Belehrung über das Widerrufsrecht gezielt verschleiert, läuft die Frist auch nach einem Monat nicht ab. Beachten Sie nur die Hinweise im Ratgeber, was die Beweisbarkeit von Widerruf und Anfechtung angeht.
@Walter:
Ein Musterschreiben haben wir nicht. Wir veröffentlichen hier aber demnächst ein Schreiben, das wir für eine unserer Mandantinnen vor zwei Wochen an Herrn Manfred Wagner geschickt haben.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind und gegen Mitfahr-Verein klagen wollen, können Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Möglich ist eine Klage auf die Feststellung, dass Mitfahr-Verein keinen Anspruch gegen Sie hat und Ersatz aller Rechtsverfolgungskosten.
Wichtig ist, dass Sie Mitfahr-Verein.de anschreiben und den Vertrag widerrufen und wegen Täuschung anfechten.
@Gregor:
Danke für Ihren Beitrag hier und auch für Ihren Anruf vorhin. Post werden Sie sicher weiter bekommen von Mitfahr-Verein. Reagieren brauchen Sie aber nicht mehr drauf — egal was Ihnen da angedroht wird.
Wenn Sie was kriegen, sagen Sie Bescheid hier. Die Briefe die Sie bekommen, bekommen nämlich wahrscheinlich auch alle anderen Betroffenen. Und wenn man’s vorher weiß, fällt es einem wahrscheinlich leichter darüber zu lächeln :-)
Erst einmal: Vielen Dank an die RAs Legler & Collegen, die sich die Mühe gemacht haben, die rechtlichen Aspekte dieser Abzockerei so ausführlich und verständlich darzulegen! DANKE DAFÜR!!
In unserem Fall ist die Widerspruchbelehrung, die VereinService Online an uns am 10.7.09 per E-Mail schickte, nicht nur “nicht deutlich” gestaltet, sondern im Browserfenster des neuen T-Online E-Mail Clients GAR NICHT lesbar! Selbst dann nicht, wenn man sich im “neuen E-Mail Client” der Telekom (der „aufgehübschte“ im WEB 2.0-Stil mit AJAX) die eingehenden Texte gegen alle Sicherheitsbedenken direkt als HTML-Mails anzeigen lässt! Die E-Mails von allen anderen Firmen/Absendern werden in voller Pracht dargestellt, nur die HTML-Mail von Mitfahr-Verein.de bleibt unsichtbar! In der alten Darstellungsart des T-Online WebMail-Clients, die sich “E-Mail klassisch” nennt, existiert wenigstens noch ein kleines klick-bares Disketten-Symbol (wenn man seine Mails im TEXT-Modus abruft und auf eine HTML-Mail trifft), das es einem erlaubt die originale HTML Version als Datei zu speichern, um sie dann lokal von der Festplatte öffnen zu können.
Solch einen Umstand betreiben zu müssen, halte ich für absolut UNZUMUTBAR (zumal das meine Frau auch gar nicht ohne meine Hilfe bewerkstelligen könnte:-)
Ich meine, dass für den Versand von solch WICHTIGEN Nachrichten von den Betreibern immer der kleinste gemeinsame Nenner in Bezug auf die Darstellungsfähigkeiten der verschiedenen E-Mail Klienten gewählt werden muss! Und dies ist nun mal die reine TEXT/ASCII-Datei. Es kann doch nicht angehen, dass ich dafür verantwortlich sein soll, eine Widerspruchbelehrung, die mir per E-Mail ins Haus flattert, nicht lesen zu können, nur weil diese in einem leicht exotischen Format daher kommt! Da könnten diese Halsabschneider ja gleich auf die Idee kommen, das Ganze in chinesischen Schriftzeichen codiert zu senden!
Was ich im Fall Mitfahr-Verein aber stark vermute (obwohl ich es aus Zeitmangel noch nicht nachprüfen konnte) ist, dass dort ganz Schlaue absichtlich ein paar kleine Fehler in den HTML-Code eingebaut haben, die verschiedene WebMail-Reader “blind” werden lassen! Was ja dann noch einen “Tick besser tarnt”, als lediglich hellgraue Schrift auf weißem Grund zu benutzen!!! Wer Zeit hat prüfe dies mit TIDY HTML oder online unter http://infohound.net/tidy/
In diesem Sinne: Nur ja nix zahlen!
Burkhard,
vielen Dank für diesen wertvollen Kommentar.
Wenn die Widerrufsbelehrung nichtmal für den T-Online-Reader lesbar war, würde ein Gericht wahrscheinlich sogar davon ausgehen müssen, dass sie GAR NICHT erfolgt ist. T-Online ist schließlich einer der größten Provider in Deutschland — und wenn schon seine User die Mail nicht lesen können, dann ist das keine Textform mehr, sondern “Zufallsform”: Manche sehen’s, und manche sehn’s nicht.
Wurde denn der Bestätigungslink angezeigt?
Ohne dass der geklickt wird, nehme ich an verschickt Mitfahr-Verein.de wahrscheinlich auch keine Rechnung.
Vielleicht haben Sie ja einen Screenshot davon, wie die Mail im T-Online-Reader aussieht.
Sehr geehrte Rechtsanwälte,
Es ist großartig, wie Sie hier fundierte Informationen für die Öffentlichkeit zusammentragen!
Obwohl ich in meinem Jurastudium relativ fortgeschritten bin, war der Schock doch sehr groß, als auf einmal dieses (1.) Schreiben im Briefkasten lag ;-)
Großes Lob und vielen Dank!
Vielen Dank auch von mir für die Information.
Hab mich am 08.07.09 bei mitfahr-Verein angemeldet und am 12.08.09 eine Rechnung von 199 ,- bekommen. Mir ist fast mein Herz stehen geblieben. Hab natürlich gleich nach geforscht und bin zum Glück auf Eure Information gestoßen.
Muss ich jetzt noch ein widerruf schicken oder nicht?
Bitte um einen Link für ein Musterschreiben.
Vielen Dank
@Rechtsanwälte Legler & Collegen,
gern fertige ich Ihnen einen Screenshot von besagter E-Mail an. Aber es ist ja NICHTS zu sehen – wie gesagt, T-Online zeigt die Mail nicht an! Ich kann mir zwar noch die erweiterten Kopfzeilen anzeigen lassen, aber dann ist auch Schluss! Das Interessanteste an der ganzen Sache ist die Tatsache, dass meine Frau die besagte Bestätigungsmail nie angerührt hat! Nach Ihrer Aussage war das auch gar nicht notwendig, denn nach dem Anklicken der zweiten Bestätigung gelangte sie sofort(!) in das Portal, aus dem sich nach ein paar Minuten frustriert wieder verabschiedete! Ab da war http://www.Mitfahr-Verein.de für sie “Geschichte”. Ich glaube ihr das, denn die Bestätigungs-Mail lag immer noch in Ihrem T-Online Ordner “Ungelesene”, als ich sie heute fand und abspeicherte. Diese Datei sende ich Ihnen ebenfalls gerne zu. Ansonsten hatte die Mail noch drei weitere Anhänge alle mit der Dateiendung “.DAT” und einem kryptischen Namen bestehend aus 30 Ziffern. Ich habe die drei Dateien ebenfalls auf meiner Festplatte gespeichert und mit einem Editor untersucht. Wie sich herausstellte handelte es sich hierbei um (vom T-Online E-Mail Server) automatisch umbenannte Grafikdateien im PNG-Format, die ich Ihnen ebenfalls gerne (zu anzeigbaren PNGs umbenannt) zukommen lasse. Diese drei PNG-Bilder zeigen den Standardseitenkopf “Mitfahr-Verein.de” mit dem Logo, den Standard-Seitenfuß ohne Text und die Abbildung einer Schaltfläche mit dem Text “Los geht’s!”. Zweifelsfrei sind dies die drei Grafiken, die in meiner lokal abgespeicherten Version der Bestätigungs-Mail als “zerbrochen” dargestellt werden. T-Online hat da beim Prüfen und Übermitteln anscheinend “ganze Arbeit geleistet” und die Multi-Part Nachricht regelrecht zerfleddert. WAS SOLLS, hat meine Frau sowieso nie zu Gesicht bekommen! :-)
Jetzt frage ich mich aber doch, wieso die “Schweren Jungs” bei Mitfahr-Verein.de überhaupt auf die Idee gekommen sind, eine Rechnung zu stellen? Meine Frau hat zwar den “E-Mail Adresse Bestätigen”-Knopf auf deren Seite geklickt, danach aber nie mehr in Ihrem Posteingang die empfangene Bestätigungs-Mail angerührt, geschweige denn den finalen Klick auf einen “Los geht’s” Knopf gemacht (oder einen andersartigen Bestätigungs-Link), um Ihre E-Mail Adresse zu bestätigen!
Fazit: Den Betreibern der Seite ist es völlig “Wurscht”, ob Ihre E-Mail Adresse richtig geschrieben ist, oder nicht. Denen ist es nicht nur völlig egal, ob man ihr Angebot nutzt, NEIN, die wollen das überhaupt nicht! Deren betrügerischer Trick besteht aus 3 Teilen:
1.) Etwas kostenlos anbieten.
2.) Den Anwender in eine gewohnte, ihm bekannte und deshalb ungefährlich scheinende Situation manövrieren (Bestätigung der eigenen E-Mail), in der die „Falle zuschnappt“.
3.) Unterirdisch schlechten Inhalt anbieten, so dass quasi jeder neu Geköderte binnen kürzester Zeit das Interesse an der Seite verliert und weiter surft, um gehaltvollere Angebote zu suchen, wodurch das eben Getane verdrängt wird.
So, das war’s. Nun noch 31 Tage warten und dann mit aller Macht den völlig ahnungslosen Anwender überfallartig barbieren :-)
Das Verteufelte daran ist, dass man heutzutage als Internet-Surfer so viele sinn- und inhaltsfreie Seiten findet, dass man deren Besuch (egal ob mit oder ohne Anmeldung) genauso schnell wieder vergisst, wie das Vormittagsprogramm der deutschen Privatsender vom Vortag!
Wenn ich so darüber nachdenke wird mir speiübel und Angst und Bang zugleich!
Hallo,
auch ich habe mich am 05.07.09 auf der o.g. Seite angemeldet und gedacht es wäre kostenlos. Ich habe am 12.08.09 die Rechnung über 199€ erhalten, mit dem Hinweis das ich diese bis zum 13.08.09 zahlen soll. Ich habe mich direkt nach Erhalt per Google über dieses Unternehmen informiert und bin auf einen Fall eines Betroffenen gestossen der zum Widerruf des Vertrages einen Vordruck der Verbraucherschutzzentrale genutzt hat. Die Antwort der VSO GmbH folgte prompt. Der komplette Beitrag ist unter folgendem Link einzusehen:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Abofalle—Preisauszeichnung-ausreichend-__f68759.html
Dieser Rechnung ist unmittelbar schriftlich unter Zuhilfenahme dieser Vorlage widersprochen worden:
Die von Ihnen geltend gemachte Forderung besteht nicht. Ein Vertrag zwischen uns ist nicht zustande gekommen. Es fehlt bereits an der Abgabe entsprechender Willenserklärungen. Die etwaig abgegebene Erklärung hätten Sie gemäß § 133, 157 BGB nicht dahingehend verstehen dürfen, dass ich mich vertraglich binden möchte. Im Übrigen weise ich Sie darauf hin, dass die Beweislast für einen wirksamen Vertragsschluss allein bei Ihnen liegt.
Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung eines etwaigen zwischen uns geschlossenen Vertrages wegen arglistiger Täuschung. Diesbezüglich verweise ich auf die Urteile des OLG Frankfurt am Main, Az. 6 U 186/07 und 6 U 187/07.
Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung eines etwaigen zwischen uns geschlossenen Vertrages wegen Irrtums. Einen von Ihnen absichtlich versteckt gehaltenen Hinweis auf die Kostenpflicht der Anmeldung habe ich nicht gesehen und unterlag insoweit einem Irrtum über die Kostenpflichtigkeit des Angebots.
Höchst hilfsweise erkläre ich den Widerruf meiner auf den Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung. Sie hätten mich ordnungsgemäß über das Bestehen eines Widerrufsrechts aufklären müssen. Dies haben Sie nicht getan. Die von Ihnen vorgesehene Erklärung genügt nicht den Anforderungen des deutschen Rechts. Sofern Sie sich auf § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB berufen, sind Ihre Ausführungen falsch.
Jegliche weiteren Zahlungsaufforderungen können Sie sich daher ersparen. Sollten Sie ein Mahnverfahren einleiten, werde ich unverzüglich gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen. Der Weitergabe und Nutzung sowie Speicherung meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich.
Die Bestätigung des Eingangs kam zwei Tage später per Email:
wie bereits in unserem Anschreiben zu Ihrer Rechnung erwähnt, liegt uns eine kostenpflichtige Anmeldung zu folgendem Zeitpunkt vor:
31.05.2009
Mit der IP-Adresse:
xxx.xxx.xxx.xxx
Sie verwenden zur Korrespondenz mit uns ein Musterschreiben der Verbraucherschutzzentralen.
Gerne gehen wir auf die genannten Punkte wie folgt ein.
Es liegt ein rechtsgültiger Vertragsabschluß gemäß §3 unserer Geschäftsbedingungen vor, die sie aktiv innerhalb des Anmeldeprozesses auf http://www.mitfahr-verein.de bestätigt haben und die Ihnen inkl. Der Aufklärung über Ihr Widerrufsrecht gem. §§ 312d und 355 BGB zusätzlich per Email zugestellt wurden.
Den Vorwurf der arglistigen Täuschung weisen wir zurück, da Sie auf unserer Website http://www.mitfahr-verein.demehrfach auf die Kostenpflicht und die Art des Vertragsabschlusses hingewiesen wurden (§3, §5 der von Ihnen bestätigten Geschäftsbedingungen)
Die Widerrufsbelehrung wurde Ihnen durch die Bestätigungsemail direkt nach Ihrer Anmeldung nachweislich zugestellt. Zusätzlich haben Sie die in unsere Geschäftsbedingungen eingebundene Widerrufsbelehrung durch aktives Bestätigen Ihrerseits anerkannt. Ein Nachweis über die Auslieferung der Email mit den angehängten Geschäftsbedingungen liegt vor.
Ein Irrtum kann bei der Anmeldung nicht vorliegen, da mehrfach aktive Bestätigungen Ihrerseits bei ausreichenden Hinweisen auf die Kostenpflicht notwendig sind, um den Anmeldeprozess zu vollenden. Die Hinweise auf die Kostenpflicht des Angebots erfolgen in plakativer Art und Weise und sind keinesfalls versteckt.
Der folgende Link legt Ihnen den gesamten Anmeldeprozess erneut dar: http://www.mitfahr-verein.de/site/registrier-anmelde-prozess.pdf
Sollten Sie der Meinung sein, eine Auflösung des Vertrages mit uns aus wichtigem Grunde kommt für Sie In Frage, so legen Sie uns diesen bitte detailliert dar. Wir weisen Sie rein vorsorglich darauf hin, dass wir bei einer Auflösung aus wichtigem Grund gemäß §314 BGB, berechtigt sind, Schadenersatz zu verlangen.
Den Vorwurf der Sittenwidrigkeit weisen wir zurück. Im Gegensatz zu Angeboten der sogenannten „Nutzlosbranche“ bieten wir unseren Usern ein gut Besuchtes und qualitativ attraktives Forum für Mitfahrgelegenheiten. Hierzu ein paar Zahlen und Fakten: mehrere tausend aktive Vollmitglieder, täglich mehrere Dutzend neue Angebote, mehrere tausend eingetragene Angebote bis dato.
Sollten wir nun alle Fragen beantwortet haben, erwarten wir bitte die zeitnahe Begleichung Ihrer Rechnung auf die angegebene Bankverbindung.
Vielen vielen Dank für diese ausführliche Info!!!!
Am 04.07.09 hatte ich mich dort angemeldet und am 04.08.09 Post erhalten (am 12.08.09 Urlaubsbedingt erhalten) und einen halben Schock bekommen… ich weiß noch wie ich auf der Suche war zu sehen wie es mit einer Mitfahrgelegenheit (für einen Monat)zu suchen.Das große “jetzt kostenlos und unverbindlich registrieren” sprach natürlich an…ichhabe ein wenig rumgestöbert und mal reingeschrieben, wie es für meine Strecke aussehen würde…
die bestätigungsmail habe ich nicht erhalten- so habe ich am nächsten tag nicht einmal die Internetseite wiedergefunden und für mich den Gedanken verworfen….
Dann werde ich denen jetzt mal zur besagten Mailadresse mailen und hoffen, dass es wirklich ohne weiteren Ärger verbleibt. Vielen Dank auch für die Mailadresse- diese geben die vom SVO ja nicht einmal an….
Vielen Dank nochmal !
Auch ich erhielt am 13.08.2009 eine Rechnung von der vereinservice online vso GmbH in Höhe von 199,- Euro. Das Rechnungsdatum ist der 11.08.2009 und laut dem Anschreiben erfolgte meine Anmeldung am 11.07.2009. Nachdem ich die Rechnung erhalten habe, habe ich der besagten Firma sofort meinen Widerspruch per Email gesendet und mitgeteilt, dass ich von einer Zahlung absehe. Hierzu habe ich auch die Informationen aus dem Rechtswegweiser verwendet.
Vielen Dank an dieser Stelle für die Veröffentlichung!
Die weitere Entwicklung meines Falles werde ich hier dokumentieren.
Hallo. Ich bin leider auf diesen Trick hereingefallen und nun bin ich an einer Sammelklage interessiert und an Präventivarbeit. Falls ihr anderen das auch so seht, dann schließt euch mir an. Ich finde es sehr wichtig, andere davor zu warnen und das Medium Internet ist gut, nur es muss auch in anderen Medien (Zeitung, Fernsehen) vor diesen dubiosen Machenschaften gewarnt werden, damit andere nicht auch noch Opfer werden. Ich würde mich freuen, wenn andere mit mir eine Sammelklage gegen diesen Verein einreichen würden.
MfG
Cathrin
@Chris:
Danke schön :-)
@Susi:
Alles zum Widerruf und ein Musterschreiben finden Sie im aktuellen Beitrag hier.
@Burkhard:
Danke schön für Ihre E-Mail. Dass Ihre Frau nichtmal den Link in der Mail geklickt hat ist natürlich interessant.
@Michael:
Lustig, dass Herr Wagner das Musterschreiben der Verbraucherschutzzentrale schon kennt.
Inhaltlich können Sie das Schreiben aber in die Tonne werfen. Es ist — wie die Seite Mitfahr-Verein.de selbst — heiße Luft.
Sie haben widerrufen. Und jetzt können Sie die Jungs ruhig Rechnungen schicken lassen. Wenn sie was wollen, sollen sie klagen. Und das werden sie nicht. Dafür sind sie nämlich gleichzeitig zu feige und zu clever.
@Sibel:
Danke für Ihren Beitrag! Die E-Mailadresse gibt Mitfahr-Verein schon an… sie müssen halt nur silberne Schrift auf weißem Hintergrund lesen können. ;-)
@Ben:
Besten Dank!
@Cathrin:
Danke schön für Ihr Engagement. Sammelklagen sind in dieser Form nicht möglich in Deutschland. Klagen können Sie also immer nur einzeln. Mehr dazu auch im nächsten Beitrag.
Wenn Sie jetzt schon helfen wollen, können Sie auf diesen Blog verlinken. Zum Beispiel in Foren, auf eigenen Websites, auf Social Bookmarking Seiten oder anderen Blogs. Es werden so mehr Betroffene diesen Ratgeber finden, bevor Sie aus Unwissenheit die Rechnung zahlen.
Aller aller aller besten Dank!
Korruption kennt leider keine Grenzen mehr.
Gott sei Dank gibt es aber immer noch Menschen wie Sie, die sich darum kümmern, bzw den Betroffenen helfen!
Sie wissen garnicht wie dankbar ich Ihnen bin!
Besten Dank nochmal und sehr sehr sehr gute Arbeit. Ich würde mich gerne kenntlich erweisen nur weiß ich nicht wie.
Freundliche Grüße von Moulin Rouge
Hallo
herzlichen dank für den Artikel erstmal.
mir ist das gleiche passiert :-((. Ich habe aber statt widerruf eine kündigung geschrieben trotzdem habe ich eine Mahnung bekommen! ich war doof habe das Geld überwiesen gehe ich morgen zur Post um das Geld wieder zu bekommen! soll ich wieder einen Wiederruf schreiben.Ich bitte um Rat!
vielen Dank im voraus
@Moulin Rouge:
Danke schön für die lieben Worte. Sie sagen Sie wollen sich gern erkenntlich zeigen. Der beste Weg dafür ist, wenn Sie auf diese Seite verlinken — von Webseiten, Foren, Blogs und Bookmarking-Seiten. Sie helfen uns damit, dass mehr Betroffene diesen Ratgeber rechtzeigit finden… bevor Sie in die Falle tappen und das Geld überweisen.
@rana:
Ob Sie “Kündigung” schreiben oder “Widerruf” ist egal. Hauptsache, es steht drin dass Sie das 2-Jahres-Abo nicht wollen.
Rückholen können Sie die Überweisung nur, solange das Geld noch “unterwegs” ist. Sobald es beim Empfänger gutgeschrieben ist, haben Sie keinen Zugriff mehr darauf.
Sie müssen das Geld dann von der VereinService Online VSO GmbH zurückfordern. Am besten, Sie schreiben eine E-Mail an support@vsogmbh.de und sagen, die sollen Ihnen die 199 EUR zurücküberweisen (geben Sie Ihre Kontonummer an).
P.S.: “Doof” waren Sie überhaupt nicht. Sie haben das Geld überwiesen, weil Mitfahr-Verein.de Ihnen vorgespiegelt hat, dass Sie dazu verpflichtet wären. Sie sind angelogen worden. Und die Schuld dafür tragen nicht Sie, sondern Mitfahr-Verein.de.
vieeeelen Dank für die schnelle Antwort…danke das ist euch gibt!
ich konnte mein Geld nicht zurück bekommen und werde sofort eine Email an support@vsogmbh.de schreiben.
@cathrin
Ich würde mich auch freuen, wenn eine Sammelklage gegen diesen Verein eingereicht wird. also ich bin dabei!
Liebe Grüße
Rana
Hallo!
Ich wieder. Also ich habe eine ziemlich Umfangreiche Antwort geschrieben (an support@vsogmbh.de) in der ich die oben genannten punkte aufgelistet habe und auch mehrmals betont habe, dass ich den angeblichen vertrag widerrufe. folgende mail ist heute bei mir eingetroffen:
vielen Dank für Ihre Rückantwort. Wir haben Ihnen bereits im letzten
Schreiben Ihre Anfragen beantwortet und sehen damit den Sachverhalt für
hinlänglich geklärt. Sollten Sie keine weiteren, neuen Fragen haben, so
betrachten wir Ihr Anliegen als erledigt und möchten Sie bitten, nun mehr
umgehend die Ihnen übersandte Rechnung zu begleichen. Vielen Dank für Ihr
Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen,
VereinService Online VSO GmbH
Kann, bzw soll ich das jetzt einfach ignorieren?
Ich hab jetzt angst, dass die zu “härteren maßnahmen” greifen. also das auf einmal, grob gesagt, die polizei vor meiner tür steht…
mfg
Moulin Rouge
@Moulin Rouge:
Ich übersetze, was Herr Wagner Ihnen schreibt:
“Ich habe keine Argumente mehr. Können Sie mir bitte trotzdem Geld schicken?”
Im Ernst — Herr Wagner kann nur zwei Dinge tun:
Er kann Sie mahnen und Ihnen drohen, bis sie aus Angst und Schwäche einknicken.
Oder er kann, wenn das erste nichts geholfen hat, Klage gegen Sie erheben.
Und letzteres wird er sich nicht trauen. Er weiß nämlich, dass er verlieren würde. Und er weiß auch, was es bedeutet, wenn erstmal ein Urteil gegen ihn in der Welt ist: Dann kann er nämlich seine Seite zumachen.
Eine Gerichtsentscheidung würde Klarheit und Rechtssicherheit bringen. Was Herr Wagner aber braucht, damit weiter Geld auf sein Konto strömt, ist Angst und Unsicherheit.
Googeln Sie doch mal ob irgendeiner von den tausenden Betroffenen von Mitfahr-Verein.de schonmal verklagt worden ist… Sie werden sehen:
All die Mahnungen und Drohungen — das ist alles nur heiße Luft.
oki. danke. ich werd mich mal in der weiten welt des netzes umsehen. wenn ich was brauchbares finde kann ichs ja mal posten.
mfg
Huhu,
hab heute Antwort auf meinen Widerruf bekommen. Anscheinend hat die VSO GmbH die Antwortschreiben verändert. :-)
Liebes Mitglied,
uns liegt eine kostenpflichtige Anmeldung vor. Ein Irrtum, Versehen oder
eine Verwechslung kann bei der Anmeldung nicht vorliegen, da mehrfach aktive
Bestätigungen Ihrerseits bei ausreichenden Hinweisen auf die Kostenpflicht
notwendig sind, um den Anmeldeprozess zu vollenden.
Zudem ist bei der Registrierung die Eingabe von persönlichen Daten wie Name,
Anschrift, Geburtsdatum und Emailadresse nötig. Die Hinweise auf die
Kostenpflicht des Angebots erfolgen in plakativer Art und Weise und sind
keinesfalls versteckt.
Der folgende Link legt Ihnen den gesamten Anmeldeprozess erneut dar:
http://www.mitfahr-verein.de/site/registrier-anmelde-prozess.pdf
In §3 unserer Geschäftsbedingungen, die Sie aktiv bestätigt und akzeptiert
haben, werden Sie auf den Unterschied der kostenlosen Registrierung und der
kostenpflichtigen Vollmitgliedschaft hingewiesen. Somit ist ein
ordnungsgemäßes Vertragsverhältnis zu Stande gekommen.
Die Konditionen dieses Vertragsverhältnisses wurden Ihnen sowohl im
Fliestext als auch in Geschäftsbedingungen unter §5.1 aufgezeigt. Sie haben
angeklickt, dass Sie diese gelesen und verstanden haben.
Des Weiteren wurden Ihnen die Geschäftsbedingungen mit der Bestätigungsmail
der Vertragsannahme durch uns per Email zugesendet, so dass diese
nachweislich zu Ihrem Verbleib zugestellt wurden.
Ein Widerruf ist auf Grund der abgelaufenen Widerrufsfrist gemäß §6.1
unserer Geschäftsbedingungen sowie § 355 BGB sowie einer eventuell
verlängerten Widerrufsfrist gem. §355 (2) BGB nicht mehr möglich.
Sie haben nun die Möglichkeit die Angebote zu nutzen, die sie vor
Vertragsabschluß kostenfrei auf Qualität und Quantität geprüft haben. Wir
wünschen Ihnen nun viel Spaße mit unserer Datenbank http://www.mitfahr-verein.de.
Mit freundlichen Grüßen,
VereinService Online VSO GmbH
genau die gleiche mail hatt ich auch zuerst bekommen. dann hab ich wideruf eingelegt und die antwort ist weiter oben zu lesen. die gehen keinerlei auf das anliegen ein. sowas unprofessionelles.
Meine Tochter, 19 Jahre und total verschüchtert, hat heute, nach Widerspruch der Rechung vom 10.08. 2009, per Mail die erneute Zahlungsaufforderung und Ablehnung des Widerspruches erhalten.
Super automatisiertes Mail, man kann sich mittlerweile auf mehreren Internetseiten das zweite Schreiben ja schon vor Eingang durchlesen. Ich durch Zahlung und Sarah als Betroffene, würden Sie gern bei einer Streitgenossenschaft beauftragen, uns gegen Herrn Wagner zu vertreten. Ich bin nicht rechtsschutzversichert, aber selbst wenn mich diese Angelegenheit bei einem RA mehr als 199,00 Euro kosten würde, dies würde ich gern zahlen! Da bekomme ich wenigstens ehrliche Arbeit für mein Geld.
Nachtrag: Wir haben die Seite Schwarzbuch und deren Zweck in facebook, MeinVZ und bei Sat1 Akte 09 gepostet/in den Buschfunk gestellt/ins Forum eingebracht! Ausserdem werde ich die Bank, auf der die Überweisung stattfinden sollte, auffordern, das Konto zu kündigen wegen Geldeingangs aus betrügerischen Geschäften. Ich hoffe, das dies viele ebenfalls machen, es hat schon Erfolge damit gegeben. Die bereits fertige E-Mail mit dem Widerspruch werden wir jetzt täglich an Herrn Wagner versenden, das ist ein Aufwand von wenigen Sekunden! ;o)
Hallo!
Diese E-Mail habe habe ich nun gestern auf meinen erneuten Widerruf bekommen:
Sehr geehrte Frau Frädrich,
vielen Dank für Ihre Rückantwort. Wir haben Ihnen bereits in mehreren Schreiben Ihre Anfragen beantwortet und sehen damit den Sachverhalt für hinlänglich geklärt. Sollten Sie keine weiteren, neuen Fragen haben, so betrachten wir Ihr Anliegen als erledigt und möchten Sie bitten, nun mehr umgehend die Ihnen übersandte Rechnung zu begleichen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen,
VereinService Online VSO GmbH
Ihr Support Team
Fon: +49 (1805) 25 95 38 38*
Fax: +49 (1805) 25 95 38 39*
*) Der Preis beträgt EUR 0,14/Minute aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkpreise ggf. abweichend.
e-Mail: support@vsogmbh.de
Internet: http://www.vsogmbh.de
Postanschrift: Postfach 140 629, 80456 München
Hausanschrift: Amalienstr. 71, 80799 München
VereinService Online VSO GmbH, Geschäftsführer Manfred Wagner, Gerichtsstand München, HRB 178258
Steuernummer : 143/189/80498 USt.-Id: DE265219842
Der Inhalt dieser E-Mail (einschliesslich etwaiger beigefügter Dateien) ist vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Sollten Sie nicht der bestimmungsgemäße Empfänger sein, ist Ihnen jegliche Offenlegung, Vervielfältigung, Weitergabe oder Nutzung des Inhalts untersagt. Bitte informieren Sie in diesem Fall unverzüglich den Absender und löschen Sie die E-Mail (einschließlich etwaiger beigefügter Dateien) von Ihrem System.
______________________________________________
DAS IST JA WOHL ECHT EINE FRECHHEIT. Ich habe nun mehrmals geantwortet und immer wieder widerrufen..Das sollte nun reichen und ich ignoriere das. Mal schauen, wann die nächste Mahnung eintrifft. Wenn es diese Seite hier nicht geben würde, würde ich es schon anzweifeln und das Geld überweisen. Aus Angst vor einem Inkassoverfahren oder Schufaeintrags… Aber ich bleibe eisern :-)
Viele Grüße
Hallo,
auch ich habe heute eine Rechnung in Höhe von EUR 199,00 erhalten u sofern mir deutlich erkennbar gewesen wäre, dass ich Geld für die Mietgliedschaft bezahlen muss, hätte ich mich nie registriert. Ich habe nunmehr einen Widerspruch eingelegt sowie hilfsweise die Anfechtung erklärt. Und zudem werde ich ein Schreiben an die Bank schicken, das angegeben Konto bei der Deutsche Bank, Blz. 70070024, Kontonr. 2207028277 , zu kündigen, wg. Geldeingangs aus betrügerischen Geschäften.
Danke für diesen Blog!
Grüße Franziska
Vielen Dank für die Beiträge!
@Jana K.:
Danke schön für die Verlinkung! Es hat schon geholfen:
Wer heute auf Google eintippt “mitfahr-verein rechnung” (ohne Anführungszeichen), der findet dieser Ratgeber auf Platz 1 in den Suchergebnissen.
Zum Thema Klage:
Sie sind bis jetzt die Erste. Vertreten wir Sie alleine, liegt das Kostenrisiko (im Verlustfall) bei 280,57 EUR.
Vielleicht melden sich jetzt ja noch mehr Leute. Dann würde sich eine Streitgenossenschaft lohnen, und das Kostenrisiko für den Einzelnen geht runter.
Hallo,
Ich habe mich am 07.07.09 auf genannter Seite registriert.
Bei Kostenloser Mitgliedschaft und keiner AGB denkt man sich ja wirklich nichts böses.
Jetzt kam genau 1 Monat später eine Rechnung. Hab sofort nochmal auf Mitfahr-verein.de nachgeschaut und beschlossen, auf Grund des Wortes “kostenlos”, nicht zu bezahlen! Heute kam nun die Mahnung.
Ich denke ich tue das richtige wenn ich die Schreiben einfach ignoriere und mich freue dass sie für mich 1.10€ Porto ausgegeben haben :)
Liebe Grüße
Hallo,
also ich hatte mich auch bei dem besagten Verein angemeldet.Wie bei euch lief es bei mir auch ähnlich, nur das ich versucht hatte in Kontakt per Post mit den zu treten und das per Einschreiben. Beide Briefe kamen jedesmal zurück. Erste anschrift war die Hausanschruft die 2te Postfach.
Werde da auch nix mehr machen und abwarten.Das wurde mir empfohlen, da die Firma von mir keinen Titel hat ( meine Unterschrift).
Grüße
@ Linda A
Ich würde aber trotzdem per mail oder so einen widerruf einreichen
Hallo, ich habs genauso gemacht, Widerruf per email an support@vsogmbh.de geschickt und umgehend Strafanzeige gemäß dem Musterbrief an die Staatsanwaltschaft München gestellt. Kann euch allen nur empfehlen, macht es genauso! Wenn wir die Staatsanwaltschaft mit Strafanzeigen “überschwemmen”, wird hier denke ich in sehr kurzer Zeit reagiert werden müssen! Ebenso bin ich bereit, mit anderen zusammen wie die RA Legler schreiben, Sammelklage zu erheben. Dann bekommt dieser saubere Herr Wagner denke ich mal richtig Ärger.
Ich habe mih auch am 13.07.09 angemeldet und jetzte so einen lieben Brief bekommen Ich habe auch schon ein wiederrufsschreiben abgeschickt!
Viel, vielen dank an sie, dass ie uns allen dabei helfen1 MFG christine
Hallo
ich hab mich ebenfalls dort angemeldet und habe exakt nach einem Monat die Rechnung bekommen. Ich war total geschockt und absolut davon überzeugt das ich keinerlei Hinweise in den AGB`s gelesen habe als ich dann mit einer Bekannten nochmals auf diese Seite geguckt hatte stand auf einmal alles fett gedruckt und lesbar da. zwei wochen später habe ich mich nochmals auf der seite umgesehen und da stand wieder nichts der gleichen mehr auffällig gekennzeichnet da.
ich habe diesem verein eine e-mail geschickt das ich absolut nicht in der lage bin den betrag zu zahlen und mein benutzerkonto gern löschen lasses möchte zählt das auch als widerruf???
Mit freundlichen Grüßen
Meine Frau hat sich mit meinen Daten beim Mitfahr-Verein.de in meinem Beisein angemeldet und weder ihr, noch mir ist bei dieser Aktion bewusst geworden, dass wir uns auf ein kostenpflichtiges Angebot einlassen.
Die kostenlose Anmeldung war (laut Rechnungsschreiben) am 01.07.2009 um 09:01:52 und die kostenpflichtige Anmeldung am 01.07.2009 um 09:02:40. Die Rechnung kam am 03.08.2009 per Post bei uns an und sollte spätestens bis zum 08.08.2009 gezahlt werden – was wir nicht getan haben.
Am 04.08.2009 schickte ich ein Widerrufsschreiben an die Verein Service Online GmbH mit dem Hinweis, dass ich einen kostenpflichtigen Vertrag nie gewollt habe, dass ich keinerlei Kosten beim Vertragsabschluss gesehen und dass dem Vertrag in jeglicher From widerspreche.
Am 10.08.2009 kam dann eine Mahnung mit Fristgewährung bis zum 20.08.2009 bei mir per Post an. Heute, am 24.08.2009 wurde per Mail (die selbe 08 /15 Mail, die auf diesem Blog genannt wird) auf meinen Widerruf geantwortet.
Ich schicke noch heute eine Strafanzeige gegen Herrn Wagner raus. Die Kreissparkasse München Stamberg wird sich auch über einen Brief von mir freuen dürfen!
Bitte macht alle mit um dem Sauhaufen einen Riegel vorzuschieben!!!
hey,
auch ich bin in die abzockfalle getappt und habe nach meinem urlaub einen rechnungsbrief im postfach gehabt!
Die kostenlose Anmeldung war (laut Rechnungsschreiben) am 06.07.2009 um 08:43:47 und die kostenpflichtige Anmeldung am 06.07.2009 um 08:47:44. Die Rechnung kam am 08.08.2009 per Post bei mir an und sollte spätestens bis zum 13.08.2009 gezahlt werden – was ich nicht getan habe!
Am 15.08.2009 kam dann ein Mahnungsschreiben mit Fristgewährung bis zum 26.08.2009 per Post an.
ich werde heute noch einen Widerruf per email an support@vsogmbh.de schicken.
vielen dank an die RA legler und diesen blog!!!
liebe grüße
annika
Hey,
habe heute, trotz meines Widerspruchs und der Anfechtung des Vertrages eine Mahnung erhalten, dass ich bis zum 03.09.09 den Betrag in Höhe von EUR 199,00 bezahlen soll. Sollte der Betrag bis zum 04.09.09 nicht auf dem angegebenen Konto bei der Deutschen Bank eingegangen sein, wird die Forderung an ein Inkassobüro abgetreten. Es würden für mich weitere Kosten entstehen, wenn ich nicht zahle. Auch wird erwähnt, dass ich mich am 14.07.09 um 12:24:28 untder der IP Adresse……….angemeldet habe und das Angebot vollständig prüfen konnte. Um 12:25:38 hätte ich mich dann für eine kostenpflichtige Vollmitgliedschaft entschieden und mich mit der IP Adresse ……… selbständig angemeldet habe.
In dem Schreiben wird weder auf meinen Widerruf noch auf die Anfechtung des Vertrages eingegangen. Eine riesen Frechheit diese Abzocktour.
Ich werde nunmehr auch eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München stellen.
Grüße Franziska
@ LindaA:
Moulin Rouge hat Recht. Sie sollten trotzdem noch kurz Widerspruch und Anfechtung gegenüber der VSO GmbH erklären. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier:
http://mitfahr-verein.leglerundcollegen.de/38/wie-sie-reagieren-wenn-sie-eine-mitfahr-verein-de-rechnung-bekommen-teil-1-widerruf-und-anfechtung-erklaren.html
@ Andreas G:
Wir führen eine Liste von Leuten, die an einer “Sammelklage” (Streitgenossenschaft) interessiert sind. Ich merke Sie mal vor und informiere Sie, falls wir mehr als 10 Leute zusammenkriegen.
@ Christine und Annika:
Gern geschehen. :) Und danke für das Feedback!
@ Jeni:
Fettgedruckt und lesbar haben wir Preis und Widerrufsbelehrung nie gesehen auf Mitfahr-Verein.de. Das wäre auch albern von Herrn Wagner, weil sich dann niemand eintragen würde…
So wie Sie Ihre E-Mail beschreiben reicht das möglicherweise nicht.
Schicken Sie zur Sicherheit nochmal eine E-Mail nach dem Muster, dass Sie hier finden:
http://mitfahr-verein.leglerundcollegen.de/38/wie-sie-reagieren-wenn-sie-eine-mitfahr-verein-de-rechnung-bekommen-teil-1-widerruf-und-anfechtung-erklaren.html
@ M M:
Vielen Dank für Ihren Beitrag. Es ist schön zu sehen, wie Sie mithelfen diesem “Verein” das Handwerk zu legen.
@ Franziska M.:
Die Schreiben und Mahnungen von Mitfahr-Verein.de sind alles Vorlagen.
Herr Wagner macht sich nicht die Mühe, Ihre Mails persönlich zu beantworten… aber trotzdem will er gern 200 EUR für seine “Dienstleistung”.
Wenn Sie widerrufen haben und Anzeige erstattet haben machen Sie alles richtig. Die Mahnungen, die Mitfahr-Verein.de Ihnen weiter schicken wird, können Sie ignorieren.
herzlichen dank für deine hilfe!! ich habe die gleiche geschichte, wir sehen was wird:) grüß
hallo! bei mir verhält es sich genauso wie bei euch allen, will das nicht alles wiederholen. heute erste mahnung – trotz widerspruch, wie hier beschrieben – erhalten und direkt strafantrag wegen betruges bei der polizei erstattet. solltet ihr auch tun, die laufen dann alle bei der staatsanwaltschaft münchen auf. druckt euch die rechtl. begründungen der anwälte hier aus und nehmt sie mit zur polizei, dauert wirklich nur eine halbe stunde, die man opfern sollte. auf gar keinen fall zahlen!!!
Hallo, bin ebenfalls drauf reingefallen. Angemeldet am 14.07.2009, Rechnung am 15.08.2009 erhalten, Widerruf per Mail eingelegt und eine Mahnung mit Datum vom 24.08.2009 und Fristsetzung bis 04.09.2009 erhalten. Habe aufgrund Ihrer Tipps zum Anschreiben heute Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München eingereicht und werde ebenfalls ein Schreiben an die in der Rechnung benannte Bank (Deutsche Bank in München) verfassen. Vielen Dank für Ihre Tipps. Weiter so!!!!
hi
auch ich habe vor einiger zeit eine rechnung von vso bekommen. ich soll wie ihr alle 199 euro bezahlen und dann monatilich 10 euro. ich habe mich direkt nach erhalt der rechnung bei diversen suchmaschinen auf der suche nach antworten gemacht und traf auf diese seite. im voraus möchte ich legler und kollegen sehr dafür danken, dass Sie die juristische beratung kostenlos anbieten. es ist sehr hilfreich sowas zu wissen was Sie preis geben.
ich habe am nächsten tag einen widerspruch an die vso geschrieben und habe heute eine mahnung von der vso im briefkasten gehabt.
sie fängt wie folgt an:
Sehr geehrter Herr xxx
am 15.08.2009 haben wir ihnen unsere rechnung mit der nummer xxx über 199€ für nutzung des internetdienstes mitfahr-verein.de gesendet.
sie haben sich kostenfrei am xx um xx Uhr mit der ip xxx registriert und konnten das angebot vollständig prüfen. am xxx um xxx uhr haben sie sich dann für eine kostenpflichtige vollmitgliedschaft entschieden und sich mit der ip- adresse xxx zu dieser selbständig angemeldet.
der rechnungsbetrag war sofort fällig. mit erhalt dieses schreibens befinden sie sich in ZAHLUNGSVERZUG
hi
auch ich habe vor einiger zeit eine rechnung von vso bekommen. ich soll wie ihr alle 199 euro bezahlen und dann monatilich 10 euro. ich habe mich direkt nach erhalt der rechnung bei diversen suchmaschinen auf der suche nach antworten gemacht und traf auf diese seite. im voraus möchte ich legler und kollegen sehr dafür danken, dass Sie die juristische beratung kostenlos anbieten. es ist sehr hilfreich sowas zu wissen was Sie preis geben.
ich habe am nächsten tag einen widerspruch an die vso geschrieben und habe heute eine mahnung von der vso im briefkasten gehabt.
sie fängt wie folgt an:
Sehr geehrter Herr xxx
am 15.08.2009 haben wir ihnen unsere rechnung mit der nummer xxx über 199€ für nutzung des internetdienstes mitfahr-verein.de gesendet.
sie haben sich kostenfrei am xx um xx Uhr mit der ip xxx registriert und konnten das angebot vollständig prüfen. am xxx um xxx uhr haben sie sich dann für eine kostenpflichtige vollmitgliedschaft entschieden und sich mit der ip- adresse xxx zu dieser selbständig angemeldet.
der rechnungsbetrag war sofort fällig. mit erhalt dieses schreibens befinden sie sich in ZAHLUNGSVERZUG. alle weiteren kosten für das forderungsinkasso und die rechtliche durchsetzung müssen wir deshalb an sie unter dem gesichtspunkt des verzugsschadens weiter belasten. da wir davon ausgehen, dass sie diese weiteren kosten nicht tragen wollen, setzen wir ihnen als letzte frist für den zahglungseinigang des offenen rechnungsbetrages den xxx(Datum).
wir weisen sie daraufhin, sollten wir am xxx keinen zahlungseingang feststellen können, dass wir diesen fall an unser inkassobüro abtreten. es werden dann zusätzliche kosten entstehen, die sie zu tragen haben.
sollten sie fragen haben, stehen wir ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur verfügung.
mit freundlichen grüssen
vereinsService online VSO GmbH
Herr Wagner hat, als geschäftsführer, handschriftlich unterschrieben was jedoch nur reingedruckt wurde.
meine Frage an sie Herr Legler: Wie soll ich mich jetzt verhalten???
ich hoffe bald von ihnen etwas bezüglich meiner frage zu lesen.
danke sehr im voraus.
lg Tim
hi
auch ich habe vor einiger zeit eine rechnung von vso bekommen. ich soll wie ihr alle 199 euro bezahlen und dann monatilich 10 euro. ich habe mich direkt nach erhalt der rechnung bei diversen suchmaschinen auf der suche nach antworten gemacht und traf auf diese seite. im voraus möchte ich legler und kollegen sehr dafür danken, dass Sie die juristische beratung kostenlos anbieten. es ist sehr hilfreich sowas zu wissen was Sie preis geben.
ich habe am nächsten tag einen widerspruch an die vso geschrieben und habe heute eine mahnung von der vso im briefkasten gehabt.
sie fängt wie folgt an:
Sehr geehrter Herr xxx
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mit freundlichen grüssen
vereinsService online VSO GmbH
Herr Wagner hat, als geschäftsführer, handschriftlich unterschrieben was jedoch nur reingedruckt wurde.
meine Frage an sie Herr Legler: Wie soll ich mich jetzt verhalten???
ich hoffe bald von ihnen etwas bezüglich meiner frage zu lesen.
danke sehr im voraus.
lg Tim