Rechnung von Mitfahr-Verein.de gekriegt? Warum Sie nicht zahlen müssen

von Rechtsanwälte Legler & Collegen am 11. August 2009

In diesem Beitrag erfahren Sie die juristischen Gründe, warum zwischen Mitfahr-Verein.de und Ihnen kein Vertrag zu Stande gekommen ist.

Hier ist das Schema, nach dem die VereinService Online GmbH vorgeht, nachdem Sie “Ihre E-Mailadresse” bestätigt haben:

31 Tage später:
Ihnen wird die erste Rechnung zugesandt. Indem VSO die Rechnung erst 31 Tage nach “Vertragsschluss” absendet, wird sicher gestellt, dass die 1-Monats-Widerrufsfrist scheinbar abgelaufen ist.

38 Tage später (7 Tage nach der ersten Rechnung):
VSO sendet Ihnen die erste “Mahnung”. In dem Schreiben droht Ihnen Herr Manfred Wagner damit, dass Ihnen, wenn Sie jetzt nicht sofort zahlen, weitere Kosten drohen. Man werde “an ein Inkassobüro abtreten”, und die Kosten dafür hätten Sie zu tragen.

Die Wahrheit ist:

Zahlen brauchen Sie überhaupt nichts.

Die VereinService Online VSO GmbH hat keinen Anspruch gegen Sie, weil ein Vertrag nicht zu Stande gekommen ist.

1. Widerruf

Selbst wenn man davon ausginge, dass Sie eine wirksame Vertragserklärung abgegeben hätten, als Sie “Ihre E-Mailadresse bestätigt” haben, können Sie diese Erklärung jederzeit widerrufen.

Ihr Widerrufsrecht besteht gemäß den §§ 312d, 355 BGB.

Paragraph 355 Absatz 1 BGB regelt Folgendes:

Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Sie brauchen Ihrem Vertragspartner also nur mitteilen, dass Sie den Vertrag nicht wollen. Und Sie müssen das in Textform tun — also per E-Mail, Fax oder Brief.

Die einzige Voraussetzung ist, dass Sie den Widerruf fristgemäß erklären.

Die Frist beginnt aber überhaupt erst zu laufen, nachdem Ihnen eine deutlich gestaltete Belehrung über Ihr Widerrufsrecht zugesandt worden ist, § 355 Abs. 2 BGB:

Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält.

Textform bedeutet, dass die Widerrufsbelehrung “bei Ihnen liegen” muss. Das heißt, die Anzeige der Belehrung auf der Website genügt nicht. In Textform liegt Ihnen die Belehrung erst vor, wenn Sie sie wenigstens als E-Mail in Ihrem Postfach haben.

Im Falle von Mitfahr-Verein.de bedeutet das:

Erst nachdem Sie “Ihre E-Mailadresse bestätigt” haben und Mitfahr-Verein.de Ihnen den Bestätigungslink zugeschickt hat, haben Sie die Belehrung in Textform erhalten.

Das Problem:

§ 355 Abs. 2 BGB verlangt eine deutlich gestaltete Widerrufsbelehrung.

Die Belehrung, die VereinService Online Ihnen schickt, ist aber nicht nur “nicht deutlich” gestaltet, sondern gezielt undeutlich:

7-EMail

Die Widerrufsbelehrung ist vergraben in den AGB. Und selbst die AGB treten mit silberner Schrift auf weißem Hintergrund und mit Schriftgröße 2 hinter dem eigentlichen Text der E-Mail zurück.

Das Ergebnis:

Die Pflicht zur deutlichen Belehrung ist nicht erfüllt — und die Widerrufsfrist hat nicht einmal zu laufen begonnen.

Mit anderen Worten:

Selbst wenn Ihnen VSO mit der nächsten Mahnung eine Widerrufsbelehrung schicken würde (was Herr Wagner nicht tun wird), hätten Sie immernoch einen Monat Zeit den Vertrag zu widerrufen!

Es genügt vollkommen, dass Sie eine E-Mail schicken an die in den AGB genannte Adresse support@vsogmbh.de. Zum Beweis Ihres Widerrufs genügt es, wenn Sie die E-Mail in Ihrem Ordner “Gesendete Objekte” gespeichert lassen und/oder sich einen Ausdruck davon machen. Kein Richter wird Ihnen vorwerfen, dass Sie diesen Ausdruck ja auch hätten fälschen können: Sie haben dazu überhaupt keinen Grund, weil Sie, wenn Sie den Widerruf vor einem Monat nicht erklärt hätten, das einfach heute nachholen könnten.

Kosten für ein Einschreiben brauchen Sie für VSO also nicht auszugeben.

2. Anfechtung

Unabhängig von Ihrem Widerrufsrecht können Sie Ihre “E-Mail-Bestätigung” aber auch wegen Täuschung anfechten.

Dazu regelt § 123 Absatz 1 BGB:

Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.

Nur drei Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein:

  1. Sie müssen Ihre “Vertragserklärung” abgegeben haben, weil sie sich über einen Umstand geirrt haben.
  2. Ihr Vertragspartner muss sie getäuscht haben, also Ihnen falsche Tatsachen vorgespiegelt.
  3. Und Ihr Vertragspartner muss sich arglistig verhalten, also bewusst Ihren Irrtum ausgenutzt haben.

Mitfahr-Verein.de erfüllt alle drei Voraussetzungen:

Wenn Sie nichts von den 200 EUR gelesen haben und sich gedacht haben, Sie bestätigen bloß Ihre E-Mailadresse, haben Sie sich beim Vertragsschluss geirrt: Sie haben schlicht nicht gewusst, auf was Sie sich einlassen.

Mitfahr-Verein.de hat Sie auch getäuscht und Ihnen falsche Tatsachen vorgespiegelt. Hier nur ein paar Beispiele:

  • Die Startseite verspricht eine kostenlose Registrierung und suggeriert eine kostenlose Leistung.
  • Das Formular zum “Vertragsschluss” spiegelt dem Benutzer vor, es gehe um die Bestätigung seiner E-Mail-Adresse (Text über dem “Bestätigen”-Button: “Um Einträge erstellen zu können, müssen wir sicherstellen, dass deine EMail-Adresse korrekt ist. Bitte bestätige die nachfolgende E-Mail-Adresse oder korrigiere sie”).
  • Die Stempelgrafik “ANMELDUNG kostenpflichtig” oben rechts auf der “Bestätigungsseite” ist die selbe Grafik, in der auf der Startseite noch “KOSTENLOSE Registrierung” stand.
  • Die Checkboxen rechts unten auf der “Bestätigungsseite” sehen genauso aus, wie die die auf dem ersten Anmeldeformular — nur dass Sie mit der zweiten Checkbox jetzt nicht mehr die harmlose Datenschutzerklärung akzeptieren, sondern jetzt plötzlich die Geschäftsbedingungen mit der Abo-Falle.
  • Der Preis ist nicht in Ziffern und Währungssymbol ausgeschrieben.
  • Das Wort “Zweijahresmitgliedschaft” ist ohne Bindestrich getrennt.
  • Der Text, der auf die Kostenpflicht hinweist, liegt über einer Hintergrundgrafik.
  • Er ist außerdem der einzige Text auf der Seite, der nicht fett gesetzt ist und tritt damit visuell in den Hintergrund.

Und schließlich handelt der Betreiber Manfred Wagner auch arglistig, weil er die Seite bewusst als Abofalle eingerichtet hat. Selbst wenn er behaupten würde, er habe ein Täuschen niiiiie beabsichtigt steht jedenfalls fest: Er weiß von den Beschwerden, die er bekommt und auf die er reagiert, dass die überwiegende Zahl seiner Nutzer die Kostenpflicht übersehen hat — und trotzdem verändert er die Gestaltung seiner Seite nicht.

Für eine Anfechtung aus arglistiger Täuschung sind alle Voraussetzungen erfüllt.

Gebunden ist die Anfechtung nur an eine Frist von einem Jahr, § 124 Absatz 1 BGB:

Die Anfechtung einer nach § 123 anfechtbaren Willenserklärung kann nur binnen Jahresfrist erfolgen.

Erklärt werden kann die Anfechtung auch mit dem Widerruf zusammen.

Es macht auch keinen Unterschied, wie die Erklärung genannt wird. Wichtig ist nur, dass Sie zum Ausdruck bringen, dass

  1. Sie sich an den Vertrag nicht gebunden fühlen
    und
  2. Sie das deshalb tun, weil die Kostenpflicht versteckt angebracht war.

Wenn Sie schon eine “Beschwerde” oder ein anderes Protestschreiben an Mitfahr-Verein.de geschickt haben und sich nicht sicher sein, ob das als Widerruf und Anfechtungserklärung genügt — kein Problem: Schicken Sie einfach noch eine E-Mail an support@vsogmbh.de.

Für die Beweisbarkeit gilt dasselbe wie oben:

Ein Einschreiben muss nicht sein. Bewahren Sie die E-Mail auf mit Zeitstempel, Absender, Adressat und Inhalt — und das genügt. Sie können Sich auch zusätzlich von einem Freund als Zeuge über die Schulter schauen lassen, während Sie den “Senden”-Button klicken. Dafür, dass er die Mail dann auch liest, ist Herr Wagner selbst verantwortlich.

Weitere Gründe, die Herrn Wagner dran hindern, Geld von Ihnen zu bekommen

Neben Widerruf und Anfechtung gibt es noch weitere juristische Gründe, warum Herr Wagner von Ihnen keinen Cent verlangen kann:

Indem er Sie getäuscht hat, hat er gleichzeitig Pflichten beim Vertragsschluss verletzt. Er haftet Ihnen deshalb auf Schadenersatz, §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB. Anders ausgedrückt: Er muss Ihnen den Schaden ersetzen, der Ihnen durch die Irreführung entstanden ist. Und dazu gehören, neben Anwaltskosten, Portokosten und dergleichen, auch die 200 EUR, falls Sie sie gezahlt haben sollten.

Daraus folgt gleichzeitig, dass er die 200 EUR von Ihnen nicht verlangen kann: Er müsste sie sowieso gleich wieder zurück geben — und etwas zu verlangen, was man gleich wieder zurück geben muss, verstößt gegen Treu und Glauben nach § 242 BGB.

Würden all diese Gründe nicht greifen, bliebe immernoch ein Rücktritt wegen Schlechterfüllung: Was Herr Wagner mit seinem Angebot verspricht, ist eine prall gefüllte Datenbank mit gutaussehenden Mitfahrern, von denen selbst nachts um halb vier noch mindestens 25 online sind — und das was er liefert, ist ein mit Karteileichen vollgespammtes Forum ohne jeden nennenswerten Nutzerstamm.

Fazit

Es gibt keinen Grund, Angst davor zu haben sich mit Mitfahr-Verein.de rechtlich auseinander zu setzen. Und selbst wenn Sie nicht in die Offensive gehen wollen: Zahlen brauchen Sie auf keinen Fall.

Eine Bitte zum Schluss:

Wenn Sie selber Erfahrungen mit Mitfahr-Verein.de gemacht haben, hinterlassen Sie uns doch bitte einen Kommentar und schreiben Sie uns, wann Sie sich registriert haben und welche Rechnungen, Mahnung und Schreiben Sie danach von der VereinService Online GmbH bekommen haben. Vielen Dank!

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Mitfahr-Verein.de - Verbrauchersch
20. August 2009 um 10:34
Wie ehrliche Mitfahrzentralen Mitfahr-Verein.de teuer abmahnen können
25. August 2009 um 13:54

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Daniela 2. März 2010 um 22:46

Warum ist es hier so still geworden, nachdem Drescher Recht bekommen hat? Werden die jetzt alle Betroffenen verklagen? Hat irgendjemand herausfinden können, ob die auch schon mal eine Verhandlung verloren haben?
Wie ist es bei euch weitergegangen, nachdem ihr die zweite Mahnung ignoriert habt?

DK 3. März 2010 um 10:13

Hallo zusammen,

Bei mir ist inzwischen die erste Mahnung eingetroffen. Und ich habe nicht vor, mich verunsichern zu lassen. Zum “gewonnenen Prozeß” von Drescher ist folgender Link lesenswert:

http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/61175-die-trophaeenurteile-der-nutzlosbranche.html

Deshalb: nicht aus der Ruhe bringen lassen…

Stephi 8. März 2010 um 21:22
Runar 10. März 2010 um 22:54

1. Mahnung heute angekommen. Habe wieder mit dieser wiederrufsmuster: http://onlinedetektiv.com/158901.html
geantwortet. Soll mann die Mahnungen antworten oder nicht? Hat jemand ein musterantwort für die?

Wichtig ist dass die Diskussion hier weitergeht.

Grüße
JR

sillocke 11. März 2010 um 15:57

Im Internet: Auf das Kleingedruckte achten

Achtung vor Kostenfallen im Internet: Dubiose Anbieter von scheinbar kostenfreien Dienstleistungen verstecken Kosten gern im Kleingedruckten. Derartige Geschäftsmethoden werden immer häufiger, bei den Verbraucherzentralen gingen im vergangenen Jahr mehrere tausend Beschwerden ein. Dabei wurden beispielsweise Tipps zur Ahnenforschung, Kochrezepte, Hausaufgabenhilfe, Softwaredownloads oder Lebenserwartungstests angeboten. Betroffene sollten dann auf Rechnungen nicht reagieren oder die Forderungen schriftlich ablehnen.

Die Verbraucherzentralen bieten dazu Musterbriefe zum Einspruch an. Ohne deutlichen Hinweis auf die anfallenden Gebühren kommt kein wirksamer Vertrag zustande. Dies entschied jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main. Im vorliegenden Fall hatte ein Internetdienst eine Datenbank für Namens- und Ahnenforschung bereitgestellt. Erst bei genauem Hinsehen war erkennbar, dass automatisch mit der Nutzung ein Jahresabonnement für 60 Euro abgeschlossen wurde. Das Gericht sprach dabei von arglistiger Täuschung, da das Angebot als „unentgeltlich“ getarnt gewesen sei.

Theo 14. März 2010 um 21:33

Mein Sohn hat mich bei drive2u angemeldet. Den Verifizierungscod habe ich nicht benutzt und auch diese Seite nie wieder besucht. Ergebnis ich soll 100 Euro zahlen. Obwohl in den vorangegangen E Mails der Kaufvertrag als gültig betrachtet wurde wenn man sich erst anmeldet mit dem Verifizierungscod. Dies ist nicht erfolgt. Eine absolute perversion. Vielleicht kann mir jemand Hinweise geben.

kathi 20. März 2010 um 12:21

ich habe am 17.02.10 eine rechnung erhalten das ich mich ja am 29.01.10 angemeldet habe und nun bitte auch den jahresgebtrag von 96 € zahlen soll ich bin auas allen wolken gefallen :( die 1.mahnung bekam ich dann am 05.03.10 .
die zweite bekam ich nun am 20.03.10 und ich bekomm langsam panik:(
ich hab in vielen foren gelesen ich soll bloß nicht zahlen aber ich kann mir auch keinen anwalt leisten wenn es nun weiter geht. bitte was soll ich tun? wer hat erfahrungen über die 2te mahnung hinaus????
ich habe natürlich nicht im angemessen zeitrahmen das ganze wiedersprochen wie auch wenn ich nicht aml weiß das ich etwas zahlen muss:( aber somit bin ich doch auf der verlieren seite oder???
lg katahrina

anonym 23. März 2010 um 06:56

habe vor einer woche meine 2. mahnung bekommen, soll jetzt 100,14 euo bezahlen, habe schon eine mail geschickt, dass ich das alles nicht möchte und das zurückziehen möchte. Keine große reaktion, bekomme weitere mahnungen. ich weis nicht was nach 1.april passiert, sie drohen aber ich weis nicht mit was…hier man soll bloß nicht bezahlen.. es sitzten teufel und engel auf meiner schultewr und ich bin verzweifelt. werde nie wieder meine adresse freigeben!

Runar 1. April 2010 um 12:11

Hallo wieder,

noch ein Ding die man machen kann um es schwierig für die Abzocker machen:

Suchmaschinenbetreiber informieren

Damit Suchmaschinenbetreiber wie Google und Bing reagieren und solche Kunden endgültig bannen, braucht es den Einsatz vieler. Sind Sie über eine Suchmaschine auf ein irreführendes Angebot gestoßen?

Raffen Sie sich auf und wenden Sie Sich an den Customer-Support der Suchmaschinen-Anbieter mit Bitte um Sperrung der Angebote (Kontaktmöglichkeiten findet man in der Regel über das Impressum der betreffenden Suchmaschine)
Hier ein Beispiel, das Sie auf Ihren Fall anpassen müssten

Grüße
JR

Runar 1. April 2010 um 12:12

Hallo wieder,

noch ein Ding die man machen kann um es schwierig für die Abzocker machen:

Suchmaschinenbetreiber informieren

Damit Suchmaschinenbetreiber wie Google und Bing reagieren und solche Kunden endgültig bannen, braucht es den Einsatz vieler. Sind Sie über eine Suchmaschine auf ein irreführendes Angebot gestoßen?

Raffen Sie sich auf und wenden Sie Sich an den Customer-Support der Suchmaschinen-Anbieter mit Bitte um Sperrung der Angebote (Kontaktmöglichkeiten findet man in der Regel über das Impressum der betreffenden Suchmaschine)

http://www.verbraucherabzocke.info/6-Online/Trickbetrug-weitere/was-tun/suchmaschinen.htm

Grüße
JR

Stephi 12. April 2010 um 22:50

seit der 2. mahnung nichtsmehr gehört!! wie ergings euch denn?? gibts was neues???
beste grüße

DK 13. April 2010 um 09:04

Hallo Stephi,

Ich warte auch schon sehnsüchtig auf Nachricht von meinen neuen Freunden. In der zweiten Mahnung wurde ich aufgefordert, bis zum 24. März zu zahlen, heute ist der 13. April. Das sind jetzt schon drei Wochen.

Gruß Dennis

TJ 17. April 2010 um 12:17

Hallo zusammen,
mich hat drive2day im januar 2010 erwischt. da standen 2 mitfahrangebote aber mit denen bin ich nicht gefahren. die abzocke wurde mir erst klar, als ich die 1. mahnung im Februar genau nach 31 tagen per email erhalten hab, also keine chance zum widerrufen. offensichtlich waren die 2 mitfahrangebote/gesuche von frisch angemeldeten (oder auch getäuscht) und keiner stellt ein angebot nachher rein. nach der 2. mahnung hat sich die deutsche zentral inkasso eingeschaltet. ICH ZAHLE KEINEN CENT.

viele grüße

sarah 26. April 2010 um 20:05

Hallo, eine Freundin von mir ist auch auf diesen Mist drive2u reingefallen und hat jetzt auch schon einen Brief von dem Inkassobüro oder Anwalt habt ihr Tipps was sie tun soll zahlen nicht zahlen???

Runar 17. Mai 2010 um 16:40

Momentan keine Mahnungen.

JR :)

Daniel 27. Mai 2010 um 11:31

Servus zusammen ,
bei dirvue 2 u handelt es sich definitiv um abzocke.
bin auch drauf reingefallen. habe dann das weiter gegeben an einen bekannten der anwalt ist weil ich eine mahnung inkl eines schreibens vom amstgericht dabei hatte.
er meinte nicht reagieren und auf keinen fall zahlen. wenn sie es nicht lassen mahnungen zu schreiben kann man reagieren über seinen anwalt.
erst wenn ein Gelber umschlag ins hausgeflattert kommt von einem Amtsgericht , sollte man reagieren , da hat man nur 14tage zeit wiederspruch einzulegen.
aber soweit wird es meist nicht kommen.
habe schon seit wochen nichts mehr von denen gehört nach dem sie mir die mahung geschickt haben.

DG

Thomas 21. Juni 2010 um 09:46

Hallo Zusammen,

ich mache jetzt schon seit 03.2010 mit der OPMMedia rum.
Habe mich im Feb. eingelockt und dann im März die erste Rechnung erhalten. Habe daraufhin meinen Widerspruch nach dem Fernabsatzgesetzt wahrgenommen und auch noch arglistige Täuschung vorgehalten.
Es kamen dann 2 Mahnungen per Mail, auf die ich nicht reagiert habe.
Eine weitere kam per Post im April mit der Kopie eines Gerichtsurteiles, in dem der Verbraucher zahlen muss, da ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist.
Ich habe wieder nicht reagiert.
Nun kam im Mai die Aufforderung von einem Inkassobüro
(Deutsche Zentral Inkasso) mit einem Betrag von über 150,- € anstatt 96,- €

So nun meine Frage hat es soweit schon jemand kommen lassen ??
Der Brief kam nicht mit einschreiben muss ich jetzt einen Anwalt einschalten, oder einfach nicht weiter reagieren.
Wer hat das schon hinter sich

Gruß Thomas

Timmy 22. Juni 2010 um 19:44

Hey hab das selbe Problem wie du könntest du mir ggf. als Zeuge zur Seite stehen da das von Nutzen sein könnte! Bitte um Antwort per Mail!

Danke schon mal im Vorraus

Thomas 25. Juni 2010 um 18:59

Hallo Timmy,

klar kann ich Dir helfen. Hast Du schon einen Gerichtstermin oder ein offizielles Schreiben von Inkasso (also mit Einschreiben und in gelb)

Gruß Tom

Wolfi 2. Juli 2010 um 18:59

Die machen sich einen Spaß, die einen, die sich einschüchtern lassen, zahlen, die nicht reagieren verursachen nur Kosten.
Ich habe die schon 2 * 55 cent Porto gekostet.
Das Geschäft läuft wenn mehr Geld eingenommen wird, wie ausgegeben.
Am Briefporto ist zu sehen, die investieren nur 55 cent statt 1,60 EUR für ein Einwurf-Einschreiben.

PS
Drive2day dient dazu ein Mäntelchen für die bessere Tarnung zu stricken.

Heike 6. Juli 2010 um 13:31

Hallo zusammen!
Ich ärgere mich auch schon seit Dezember letzten Jahres mit Drive2you herum.
Wenn ich mir Eure Geschichten so durchlese ist die Masche wirklich immer und immer dieselbe!
Ich habe mittlerweile den zweiten Brief von Zentral-Inkasso bekommen (normale Wurfpost) mit beigefügter Kopie zweier Trophäenurteile.
Ich werde auch weiterhin nicht reagieren – es sei denn es kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus geflattert – dann MUß man innerhalb angegebener Frist reagieren….sollte der Fall eintreffen, werd ich meinen Anwalt konsultieren.
Anfangs war ich ziemlich verunsichert, aber jetzt wo ich sehe, daß es tausende Betroffene gibt und sogar schon “Akte09″ darüber berichtet hat (könnt ihr auf youtube ansehen), geht es mir wesentlich besser und ich weiß, dass ich im Recht bin….
Also: bleibt hart und zahlt NICHT!!!

Ani 17. Juli 2010 um 14:51

hey!mir gehts genauso….ich hab voll Angst und mein Freund, der Jura studiert und das ganze mit vielen Freunden, die schon arbeiten durchgesprochen hat, hat gesagt ich soll bezahlen.Die hätten sich an die Gesetze gehalten.Aber echt. Ich bin ja noch nicht mal damit gefahern oder hab ein Angebot reingestellt. Das ist soo mies…

DK 21. Juli 2010 um 07:40

Liebe Leute,

Laßt Euch bloß keine Angst machen. Spätestens folgendes Video sollte klarstellen, daß die Trophäenurteile dieser Banditen nicht das Papier wert sind, auf dem sie gedruckt sind:

http://www.abzocknews.de/2010/07/14/akte-2010-uber-die-abzocke-der-opm-media-gmbh-des-frank-drescher-video/

Viele Grüße, Dennis

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