Wie Mitfahr-Verein.de Sie in die Irre führt

von Dextra Rechtsanwälte am 10. August 2009

Die Stimmen, die vor Mitfahr-Verein.de warnen, werden immer mehr:

Der MG-Blog warnt und zeigt, dass Mitfahr-Verein.de schon in einschlägigen “Abzocke”-Registern gemeldet ist, und in den Kommentaren von Matthias bloggt und dem Mitfahr-Blog berichten Betroffene über ihre Überraschung, als sie von Mitfahr-Verein.de eine Rechnung über 200 EUR erhalten haben (genaugenommen über 199 EUR — aber dazu gleich…).

In Teil 1 unseres Ratgebers erfahren Sie, mit welchen Mitteln Mitfahr-Verein.de Sie hinters Licht zu führen versucht.

Der Registrierprozess von Mitfahr-Verein.de

Als gutgläubiger Besucher landen Sie zunächst auf der Startseite:

Homepage

Man beachte:

  • rote Stempelgrafik “KOSTENLOSE Registrierung”
  • blinkender Banner “Registriere dich gleich hier kostenlos und unverbindlich!”

Klicken Sie drauf, kommen Sie zum Registrierformular:

2-Registrierung

Der User wird daran gewöhnt, dass es unten rechts zwei ungefährliche Checkboxen gibt.

Und die rote Stempelgrafik ist auch noch dieselbe.

3-Registrierungsbestätigung

Nach der Registrierung kann der User die “Datenbank” sehen.

In Wirklichkeit ist es bloß eine angepasste Version der gratis-Forensoftware phpBB, gefüllt mit “Mitfahrgesuchen”. Die meisten davon unvollständig und ohne Zeitangabe. Und fast alle davon ohne Antwort:

4-Forenansicht

Außer leere Foreneinträge lesen kann der User nur eins tun:

Auf “Mitfahrer suchen” klicken.

Und dann kommt das hier:

5-EMailverifikation

“E-Mail Adresse bestätigen” — klar, kennt jeder.

Routine also.

Die Stempelgrafik oben ist auch dieselbe. Und die Checkboxen rechts unten ebenso.

Was den wenigsten Usern in dieser Situation auffällt:

Die Stempelgrafik sagt jetzt “ANMELDUNG kostenpflichtig” statt “kostenlos”, und die untere Checkbox bestätigt nicht mehr die Datenschutzerklärung, sondern die AGB.

Und die einzige Textstelle im Formular, die dem Benutzer die Kosten verraten könnte, ist gezielt unauffällig gestaltet:

  • der Text steht vor einer Hintergrundgrafik
  • der Text ist als einziger Text auf der Seite nicht fett gesetzt
  • das Wort “Zweijahresmitgliedschaft” ist getrennt
  • der Preis “10 €” wird in Worten ausgeschrieben

Wäre das Wort “Zweijahresmitgliedschaft” ausgeschrieben, würde der Blick des Nutzers vielleicht hängenbleiben. Und würde er beim Überfliegen eine Zahl sehen, und ein Euro-Symbol daneben, würde er erst recht aufmerksam.

Doch das ist ganz offensichtlich nicht gewollt.

Bestätigt der User “seine E-Mailadresse”, bekommt er eine E-Mail zugeschickt.

6-Checkmail

Und die sieht so aus:

7-EMail

Die AGB und die Widerrufsbelehrung befinden sich nicht nur unter dem Bestätigungslink.

Sie sind auch auf weißem Hintergrund in silbergrau formatiert.

Mit Schriftgröße 2.

Hier der HTML-Code aus der E-Mail:

<font size=’2′ face=’Arial,Helvetica’ color=’silver’>

Warum die E-Mail?

Weil dem Nutzer eine Widerrufsbelehrung zugeschickt werden muss, damit die Widerrufsfrist zu ticken beginnt.

Sobald der User den Bestätigungslink klickt, braucht VereinService Online VSO GmbH nur einen Monat zu warten. Und dann, wenn die Frist (scheinbar) abgelaufen ist, kommt die Überraschung:

9-Rechnung

VereinService Online’s Rechnung gibt sich so viel Mühe, dem Kunden mit seiner IP-Adresse Angst einzujagen, dass sie eines übersieht:

In den AGB steht überhaupt keine 2-Jahresgebühr von 199,00 EUR. In den AGB stehen 200,-00 EUR…

Fazit

Der Registrierprozess von Mitfahr-Verein.de ist von vornherein darauf angelegt, dass Besucher die Kostenpflicht übersehen.

Der Geschäftsführer der VereinService Online VSO GmbH, Manfred Wagner, weiß genau dass sein Angebot irreführend ist. Nur deshalb hält er eine PDF-Datei zum Download bereit, mit der er geneppten Rechnungsempfängern Schritt für Schritt zeigt, wie sie ihm ins Netz gegangen sind:

http://www.mitfahr-verein.de/site/registrier-anmelde-prozess.pdf
(archiviert von uns am 30.7.2009)

Und nur deshalb schreibt er seinen “Kunden” von vornherein die Anmeldezeit und IP auf die Rechnung.

Herrn Manfred Wagners “Vertriebsmodell” ist feige Bauernfängerei.

Herr Manfred Wagner weiß selber, dass seine “Leistung” wertlos ist. Er weiß, dass er nicht wirklich etwas Geldwertes zustande gebracht hat.

Er ist darauf angewiesen, dass Sie in seine Spielzeugfalle tappen — und dann hofft er, dass Sie sich von seinen Mahnungen einschüchtern lassen…

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Sie m
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Antje K 18. November 2010 um 11:16

Hallo Zusammen,

auch ich habe jetzt nach über einem Jahr eine zweite Mahnung bekommen. Habe nie auch nur einen Cent bezahlt. Habe vor einem Jahr Anzeige bei der zugehörigen Staatsanwaltschaft gestellt. Leider ohne Erfolg. Ich bin kein Jurist und weiß nicht, wie man diesen Betrügern das Handwerk legt, aber ich zahle keinen Cent. Habt Geduld, sitzt das aus. Selbst wenn ein Mahnbescheid kommt, einfach widerrufen.

LG

Antje

KerstinM 19. November 2010 um 12:51

Also ich habe auch nach über einem Jahr wieder was bekommen.Hatte damals schon wiederrufen doch leider kam die Post immerwieder zurück.Was soll ich tun??

Max Maier 22. November 2010 um 08:55

In einigen Kommentaren steht etwas davon, dass die StA München I sich der Vorgehensweise des Anbieters angenommen hätte. Nun stellt sich mir aber die Frage, aus welchem Grund die StA München I (Referat 318) keine strafbare Handlung erkennen kann? Im Hinblick auf § 263 StGB ist hier ein Vollzugsdefizit zu beobachten. Wegen der irreführenden geschäftlichen Handlungen nach § 5 UWG sowie einem eklatanten Verstoß gegen § 1 Abs. 6 S. 2 PAngV und der Erregung eine Irrtums i. V. m. arglistiger Täuschung (§§ 119 und 123 BGB) lässt sich durchaus eine strafbare Handlung erkennen – nur anscheinend rechtsirrig für die zuständige StA eben nicht.

gregor 22. November 2010 um 17:08

also ich werde definitiv nicht zahlen, soll doch ein gericht entschieden was getan werden muss :-)
manchmal ist es doch besser einfach nichts zu tun und ab zu warten

libViewsids 30. März 2011 um 10:41

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Linda 7. August 2011 um 23:52

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pcvrkpog 6. September 2011 um 21:20

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