Landgericht zur Abofalle: Versteckte Preisangabe in den AGB ist unzulässig

von Rechtsanwälte Legler & Collegen am 10. November 2009

Abofallen müssen Sie nicht bezahlen, wenn die Preisangabe nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestanden hat.

Das hat das Landgericht Hanau mit Urteil vom 07.12.2007 entschieden (Az. 9 O 870/07).

Aus dem Leitsatz des Urteils:

1. Nach dem Grundsatz der Preisklarheit und Preiswahrheit (§ 1 Abs. 6 PAngV) muss der Preis dem Angebot oder der Werbung eindeutig zugeordnet, leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein. Der Preis und alle seine Bestandteile müssen sich entweder in unmittelbarer räumlicher Nähe zu der Werbung befinden oder der Nutzer muss jedenfalls in unmittelbarer räumlicher Nähe unzweideutig zu dem Preis mit allen Bestandteilen hingeführt werden.

[...]

2. Eine Preisangabe (nur) in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird den Anforderungen des § 1 Abs. 6 PAngV nicht gerecht. Dies gilt vor allem, wenn diese nicht auf der Angebotsseite selbst abgedruckt sind und durch einen Link aufgerufen werden müssen. Zwar widerspricht allein die Tatsache, dass ein Aufruf über einen Link notwendig ist, nicht der erforderlichen (Preis-) Klarheit. Gleichwohl muss der Verbraucher nicht damit rechnen, dass sich in AGB Preisangeben befinden, wenn der Angebotstext selbst keinen Hinweis auf eine dort zu findende, weitergehende Preisinformation enthält.

3. Bei der Entgeltpflicht handelt es sich um eine Hauptleistungspflicht des Vertrages, bei welcher der Verbraucher nicht davon ausgehen muss, diese in AGB suchen zu müssen.

2. Eine Preisangabe (nur) in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird den Anforderungen des § 1 Abs. 6 PAngV nicht gerecht. Dies gilt vor allem, wenn diese nicht auf der Angebotsseite selbst abgedruckt sind und durch einen Link aufgerufen werden müssen. Zwar widerspricht allein die Tatsache, dass ein Aufruf über einen Link notwendig ist, nicht der erforderlichen (Preis-) Klarheit. Gleichwohl muss der Verbraucher nicht damit rechnen, dass sich in AGB Preisangeben befinden, wenn der Angebotstext selbst keinen Hinweis auf eine dort zu findende, weitergehende Preisinformation enthält.

3. Bei der Entgeltpflicht handelt es sich um eine Hauptleistungspflicht des Vertrages, bei welcher der Verbraucher nicht davon ausgehen muss, diese in AGB suchen zu müssen.

[...]

6. Der durchschnittliche Internetnutzer muss nicht ohne weiteres mit einer Vergütungspflicht für jedwedes Internetangebot (hier: diverse Test und Portalangebote) rechnen, da im Internet bestimmte Dienstleistungen durchaus auch kostenlos angeboten werden.

Den Volltext des Urteils finden Sie zum Beispiel hier.

Damit haben Sie neben Anfechtung und Widerruf einen dritten Grund, warum Sie Rechnungen und Mahnungen von “Abzockseiten” nicht bezahlen müssen.

[Vielen Dank an Manuel C. für den Hinweis auf das Urteil.]

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Mobilboard Rechnung: Warnung vor Mobiboard

von Rechtsanwälte Legler & Collegen am 11. September 2009

Mobiboard (oder “Mobilboard”) scheint genauso unseriös zu sein wie Mitfahr-Verein.de:

Am Montag, dem 7. September hatten wir dem Mobiboard-Betreiber, Herrn Reinhold Fett, eine E-Mail geschrieben. Wir wollten ihm Gelegenheit geben, eventuelle Missverständnisse selbst aus der Welt zur räumen.

Herr Fett hat nicht geantwortet.

Hier der Text unserer E-Mail:

Sehr geehrter Herr Fett,

unsere Kanzlei betreibt unter http://mitfahr-verein.leglerundcollegen.de ein Informationsangebot zu Mitfahr-Verein.de — einem Internetangebot, das mit Kostenfreiheit wirbt und den Nutzern einen Monat später überraschend Rechnungen über 199,-EUR zuschickt.

Mehrere unserer Leser haben uns in den vergangenen Wochen auf Ihre Website, mobilboard.de, aufmerksam gemacht. Diese Leser schreiben uns, dass auch auf Ihrer Website die Preisauszeichnung gezielt undeutlich gestaltet sei, um Besucher in eine Abofalle “hinein zu tricksen”.

Wir haben diese Vorwürfe selbst noch nicht geprüft.

Vielleicht sind Sie der Meinung, dass es sich um ein Missverständnis handelt. Und vielleicht möchten Sie dieses selbst aus dem Weg räumen.

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns kurz beschreiben, wie der Anmeldeprozess bei Ihnen vonstatten geht und wo Sie die Nutzer auf die Kostenpflicht hinweisen.

Wenn Ihre Seite transparent gestaltet ist, werden wir unseren Lesern gern bestätigen, dass Ihre Rechnungen legitim sind.

Mit besten Grüßen

Mittlerweile ist auch klar, warum wir keine Antwort bekommen haben:

Laut Abzock.net ist Herr Reinhold Fett bereits einschlägig bekannt. Er betreibt gleich mehrere Abzockseiten in der Mitfahr-Nische:

mobiboard.de
fahrmit-online.de
mitfahrliste.de
Mitfahrgebote-Gesuche.de

Auch der MDR hat bereits über Herrn Fett berichtet:

Beim Registergericht in Potsdam erfahren wir, dass seit August ein neuer Firmen-Chef agiert: Reinhold Fett. Er betreibt gleichzeitig mit einer anderen Firma ein Internet-Portal mit einer Abo-Falle. Die Servicetelefonnummer ist die gleiche wie beim Callux Forderungsmanagement.

Die Polizei steckt mitten in den Ermittlungen. In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft wurde das Konto gesperrt. Bürger, die dort Geld einzahlen, bekommen es zurück. Bei der 76-jährigen Anneliese ist das bereits geschehen. Verbraucherschützer raten deshalb bei dubiosen Inkassoforderungen keinesfalls zu zahlen.

Sollten Sie von Mobiboard.de eine Rechnung erhalten, ist es trotzdem ratsam, wenn Sie kurz und schmerzlos per E-Mail den Widerruf erklären (hier steht wie).

Rechnungen und Mahnungen von Mobiboard können Sie dann auf jeden Fall ignorieren.

Warum Sie sich nicht einschüchtern lassen brauchen, wenn Mobilboard mit “der Rechtsabteilung” droht oder mit “dem Inkassobüro”, erfahren Sie hier.

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Mythos Inkassobüro: Warum Sie vor Inkassounternehmen keine Angst haben brauchen

September 10, 2009

Viele Betroffene von Abzock-Seiten lassen sich verunsichern von der Drohung mit dem Inkassobüro:
Für Viele klingt es so, als würde es dann nicht mehr lange dauern, bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht. Und obwohl dieses Bild vom “mächtigen Inkassobüro” falsch ist, nutzen es dubiose Geschäftemacher gezielt aus, um den Leuten Angst zu machen.
Was kann ein [...]

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Mobiboard: Abzocke mit Rechnungen?

September 7, 2009

Mehrere Leser haben uns auf mobiboard.de aufmerksam gemacht.
Die Seite gibt sich, wie Mitfahr-Verein.de, als Börse für Mitfahrgelegenheiten. Und die Nutzer erhalten, wie bei Mitfahr-Verein.de, auch hier offenbar nach der Registrierung überraschend eine Rechnung.
Vor der Seite warnt inzwischen schon die Datenbank “Internet Abzocke von Computerbild.de.
Betrieben wird mobiboard.de seit Mai 2009 von Herrn Reinhold Fett aus Peitz [...]

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Wie ehrliche Mitfahrzentralen Mitfahr-Verein.de teuer abmahnen können

August 25, 2009

In den letzten Beiträgen haben wir uns damit beschäftigt, wie Verbraucher sich gegen die Abzocke von Mitfahr-Verein.de wehren können (zur Erinnerung: Widerrufen und nicht bezahlen, kostenlos Strafanzeige stellen, Kontosschließung verlangen und Klage erheben).
Im heutigen Beitrag geht es darum, wie andere Mitfahrzentralen und Wettbewerbshüter gegen Mitfahr-Verein.de vorgehen können.
Für ehrliche Mitfahrzentralen ist Mitfahr-Verein.de ein Konkurrent, der mit [...]

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Strafanzeige gegen Manfred Wagner

August 20, 2009

Viele Leser haben gefragt, wie Sie den Geschäftsführer von Mitfahr-Verein.de anzeigen können.
Vorab eine kleine Vor-Erklärung:
“Klage” und “Strafanzeige” sind zwei verschiedene Dinge:
Eine Klage ist ein Rechtsstreit zwischen Ihnen und Herrn Wagner persönlich. Den müssen Sie selber führen. Dafür nehmen Sie sich in der Regel einen Anwalt. Und dafür müssen Sie erstmal Kosten vorstrecken.
Bei einer Strafanzeige machen [...]

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Mitfahr-Verein.de das Bankkonto kündigen lassen

August 19, 2009

Die VSO GmbH treibt ihr erschlichenes Geld über mehrere Konten von Betroffenen ein.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie dazu beitragen können, dass die Banken Mitfahr-Verein.de diese Konten kündigen.
Alles, was dazu nötig ist, ist eine Beschwerde bei der kontoführenden Bank.
Der Inhalt kann sinngemäß lauten:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich teile Ihnen meinen Verdacht mit, dass über [...]

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Wie Mitfahr-Verein.de auf Ihren Widerruf antwortet

August 18, 2009

Viele Leser dieser Seite berichten über die Antwort, die sie von der VSO GmbH auf Ihren Widerruf bekommen haben — und sind zum Teil verunsichert.
Was Mitfahr-Verein.de verschickt, sind vorgefertigte E-Mails.
Schicken Sie einen Widerruf an das Unternehmen, klingt die erste Antwort so (dass es sich um eine automatische Antwort handelt sehen Sie schon an der Anrede):

Liebes [...]

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Mitfahr-Verein.de verklagen

August 17, 2009

Mit Schritt 1 aus dem letzten Beitrag haben Sie bereits alles getan, was wirklich nötig ist um sich vor den Ansprüchen von Mitfahr-Verein.de zu schützen.
Vielleicht möchten Sie aber zusätzlich noch etwas tun, um Mitfahr-Verein.de das Handwerk zu legen… und in diesem Teil des Ratgebers erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie dazu haben.
Die folgenden Mittel sind völlig [...]

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Wie Sie reagieren wenn Sie eine Mitfahr-Verein.de-Rechnung bekommen. Teil 1: Widerruf und Anfechtung erklären

August 13, 2009

Mehrfach haben zwischenzeitlich Betroffene in unserer Kanzlei angerufen. Die häufigste Frage:
“Was genau muss ich jetzt tun, wenn ich eine Rechnung von Mitfahr-Verein.de im Briefkasten gehabt habe?”
Die Antwort erfahren Sie in diesem und im nächsten Beitrag.
Stufe 1 (Pflicht):
Widerruf/Anfechtung erklären
Dieser Schritt ist der einzige, den Sie wirklich tun müssen.
Damit Sie selber rechtlich abgesichert sind, müssen Sie [...]

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